Rechtsprechung
BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 5 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ("die Fahnen hoch"; "Horst-Wessel-Lied"; Gesamtbetrachtung; Kontext des Verwendens); Bestimmtheitsgebot (Analogieverbot); Meinungsfreiheit - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von Art 103 Abs 2 GG durch Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - zur Frage der Verwechslungsähnlichkeit
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Gesetzgebers aus Art. 103 Abs. 2 GG zur konkreten Umschreibung der Voraussetzungen der Strafbarkeit; Schutzzweck des § 86a Strafgesetzbuch (StGB) als abstraktes Gefährdungsdelikt; Verwendung eines zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens einer ...
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 2; ; StGB § 86a Abs. 1; ; StGB § 86a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung des Gesetzgebers aus Art. 103 Abs. 2 GG zur konkreten Umschreibung der Voraussetzungen der Strafbarkeit; Schutzzweck des § 86a Strafgesetzbuch ( StGB ) als abstraktes Gefährdungsdelikt; Verwendung eines zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens einer ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfolglos
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein Liedzitat als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
T-Shirt mit eindeutigem Aufdruck - NPD-Mitglied mit Verfassungsbeschwerde gegen eine Geldstrafe erfolglos
- juraforum.de (Kurzinformation)
T-Shirt mit Aufdruck "die Fahnen hoch" ist verbotenes Kennzeichen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2805
Wird zitiert von ... (12)
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
825 (6) Den Kreisvorsitzenden Erlangen-Höchstadt P. verurteilte das Amtsgericht Forchheim mit Urteil vom 31. Oktober 2007 aufgrund des Tragens eines T-Shirts unter anderem mit der Aufschrift "die Fahnen hoch" wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 -, juris, Rn. 5). - BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Soweit es sich dabei um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit nationalsozialistischem Hintergrund handelt, läuft dies auch dem Anliegen zuwider, die Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen infolge des Gebrauchs entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole zu hindern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - NJW 2009, 2805 Rn. 17).Er ist verpflichtet, bereits dem Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen entgegenzutreten und hat den Gebrauch entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole und Verhaltensweisen zu unterlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - NJW 2009, 2805 Rn. 13 und 17; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 S. 23).
- BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache
Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt die Vorschrift Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (BGHSt 52, 364, 373; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).
Anerkannt ist dies etwa für Lieder und Kopfbilder von Personen, die sinnbildhaft für eine Organisation oder Vereinigung stehen (vgl. BGH MDR 1965, 923 - für das Horst-Wessel-Lied und das Kopfbild Hitlers; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - für den Anfang des Horst-Wessel-Liedes; ablehnend hingegen für das Kopfbild von Rudolph Heß: OLG Rostock NStZ 2002, 320).
- OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen …
Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt die Vorschrift Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (BGHSt 52, 364, 373; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).
- OLG Dresden, 10.09.2015 - 26 Ss 505/15
Das Führen eines Pferdes ist kein Reiten
Unter diesem Aspekt ist für die Bestimmtheit der Straf- oder Bußgeldbewehrung in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (vgl. BVerfGE 64, 389; 71, 108; 87, 209; BVerfG, NJW 2005, 349; BVerfG, NJW 2009, 2805). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 A 2430/11
Schießen mit einer Waffe im Wald zur Jagdausübung nach der Aufnahme von Alkohol …
vgl. zum Strafrecht BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805. - BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei …
Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Hauptverhandlung erneut das Senden von Liedern und Äußerungen feststellen, wird es - genauer als bisher - jedes Lied und jede Äußerung, die es zur Grundlage des Schuld- und Strafausspruchs macht, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03, NJW 2008, 2907; vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05, NJW 2009, 908; vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris) daraufhin zu untersuchen haben, ob hierdurch Äußerungs- und Propagandadelikte verwirklicht worden sind. - OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Auch die den Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sehenden Symbole werden daher nach § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB von der Strafnorm erfasst, da sie auf die öffentliche Auseinandersetzung in derselben Weise einzuwirken drohen, wie die verbotenen Symbole (BVerfG NJW 2009, 2805 f.). - OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12
Versammlungsverbot: Lied als verbotenes Kennzeichen, das deshalb nicht gesungen …
Dass damit auch Lieder zu verbotenen Kennzeichen gehören können, ist allgemein anerkannt (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 18.5.2009 - 2 BvR 2202/08 -, juris) und wird auch vom Antragsteller nicht bestritten. - VG Saarlouis, 14.07.2014 - 1 K 507/13
Versammlungsbeschränkungen wegen Art und Weise, nicht aber wegen des Inhalts …
zum Horst-Wessel-Lied: BVerfG, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, Rn. 11 m.w.N. (zitiert nach Juris); BGH, Urteil vom 09. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, 923. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 5 B 1265/09
Demonstration gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der …
- VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Verstoßes gegen die Pflicht nach BBG 2009 § 60 …