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   BVerfG, 05.07.2004 - 2 BvR 225/00   

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https://dejure.org/2004,5739
BVerfG, 05.07.2004 - 2 BvR 225/00 (https://dejure.org/2004,5739)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2004 - 2 BvR 225/00 (https://dejure.org/2004,5739)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2004 - 2 BvR 225/00 (https://dejure.org/2004,5739)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verschuldetes Versäumnis der Monatsfrist für Verfassungsbeschwerde bei Unterbringung in Untersuchungshaft und unterlassener Information des Prozessbevollmächtigten über Aufenthaltsort

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens ; Abschiebung eines Asylsuchenden nach Sierra-Leone ; Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Fristversäumung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 93 Abs. 2 S. 1
    D (A), Verfassungsbeschwerde, Monatsfrist, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Untersuchungshaft, Analphabeten, Sprachkenntnisse, Verschulden

  • Judicialis

    GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 16a Abs. 1
    Verschulden eines ausländischen Asylbewerbers an der Versäumung von Rechtsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 306
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17

    Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im

    Der Vorwurf mangelnder Sorgfalt des Bevollmächtigten ist dem Beschwerdeführer zuzurechnen (§ 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG) (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2004 - 2 BvR 225/00 -, juris, Rn. 10 m.w.N.; BVerfGE 135, 126 ).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B
    Gemäß § 85 Abs. 2 ZPO steht das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleich (zur Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit dem Grundgesetzs BVerfGE 60, 253, 288 ff; vgl auch BVerfG , NJW 2003, 1516; BVerfGK 3, 306, 308).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Legt ein Beschwerdeführer nicht substantiiert dar, weshalb er tatsächlich gehindert war, seinen Rechtsanwalt aus der Justizvollzugsanstalt zu erreichen, kommt eine Wiedereinsetzung regelmäßig nicht in Betracht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2004 - 2 BvR 225/00 -, juris).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.06.2017 - 1 VB 113/16
    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen jedoch nicht überspannt werden; es kommt darauf an, ob dem Betroffenen nach den gesamten Umständen des Falles ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er die Frist versäumt oder nicht alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, damit das Hindernis baldmöglichst wegfällt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5.7.2004 - 2 BvR 225/00 -, Juris Rn. 10).
  • SG Münster, 20.11.2020 - S 23 BA 96/20
    Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Antragstellerin weder substantiiert dargelegt noch glaubhaft gemacht hat, dass es dem Geschäftsführer der Antragstellerin unmöglich bzw. unzumutbar gewesen war, seine Prozessbevollmächtigten von seinem neuen Aufenthaltsort zu informieren, nachdem er in Untersuchungshaft genommen worden war (vgl. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 05. Juli 2004 - 2 BvR 225/00 -, juris).
  • VG München, 02.05.2012 - M 25 K 10.5814

    Ausweisung wegen Schleusung von Ausländern; Versäumung der Klagefrist;

    Auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalls muss beurteilt werden, innerhalb welcher Zeit dem Betroffenen welche Maßnahmen zumutbar waren, um ihn in die Lage zu versetzen, den Inhalt des Bescheides und der Rechtsmittelbelehrung zu verstehen (BVerfG v. 7.4.1976 BVerfGE 42, 120 ; v. 19.4.1995, NVwZ-RR 1996, 120; v. 5.7.2004 - 2 BvR 225/00 -, juris).
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