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   BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70   

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https://dejure.org/1970,171
BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70 (https://dejure.org/1970,171)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1970 - 2 BvR 225/70 (https://dejure.org/1970,171)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 1970 - 2 BvR 225/70 (https://dejure.org/1970,171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens erschöpft sich in der Kontrolle, ob etwaige Wahlfehler die Mandatsverteilung beeinflußt haben. Diese in Übereinstimmung mit § 45 Abs. 1 NKWG stehende Auffassung ist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 154
  • DÖV 1970, 781
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
    Denn der Wähler läßt sich regelmäßig bei seiner Stimmabgabe nicht von den Wahlvorschlagsnummern, sondern von den Zielen der politischen Parteien und Wählergruppen sowie - gerade bei Kreis- und Gemeindewahlen - von der Zugkraft der Wahlbewerber leiten (vgl. BVerfGE 13, 1 (18 f.]).

    Die in diesem Zusammenhang getroffene Feststellung, daß die ausschließliche Fixierung eines Wählers auf die Wahlvorschlagsnummern ohne Rücksicht auf die unter dieser Nummer stehende Wählergruppe lebensfremd und von den tatsächlichen Gegebenheiten weit entfernt sei, ist nicht zu beanstanden (vgl. auch BVerfGE 13, 1 [18]).

  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
    Sie deckt sich mit der Auffassung, die das Bundesverfassungsgericht ständig für den Bereich der Bundestagswahl vertreten hat (BVerfGE 4, 370 [372 f.]; 21, 196 [199]; 22, 277 [280 f.]).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
    Die Parlamentswahl stellt den für die Willensbildung im demokratischen Staat entscheidenden Akt dar, durch den das Volk, von dem die Staatsgewalt ausgeht, das es vertretende Verfassungsorgan bestimmt (BVerfGE 20, 56 (113]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66

    Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
    Sie deckt sich mit der Auffassung, die das Bundesverfassungsgericht ständig für den Bereich der Bundestagswahl vertreten hat (BVerfGE 4, 370 [372 f.]; 21, 196 [199]; 22, 277 [280 f.]).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
    Zu den fundamentalen Prinzipien der Demokratie gehört das Mehrheitsprinzip (BVerfGE 1, 299 (315]), in dem der für das Wahlprüfungsverfahren anerkannte Erheblichkeitsgrundsatz letztlich seine Rechtfertigung findet: Ein Wahlfehler kann den in einer Wahl zum Ausdruck gebrachten Volkswillen nur dann verletzen, wenn sich ohne ihn eine andere, über die Mandatsverteilung entscheidende Mehrheit ergeben würde.
  • BVerwG, 18.02.1970 - VII B 133.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anwendung eines

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers durch den ebenfalls mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluß vom 18. Februar 1970 - BVerwG VII B 133.69 - zurückgewiesen.
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
    Zur Feststellung und Würdigung des Sachverhalts sowie zur Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts sind allein die mit der Sache befaßt gewesenen Verwaltungsgerichte berufen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. BVerfGE 11, 343 [349]; 15, 219 [221]; 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
    Durchbrechungen oder Differenzierungen sind verfassungsrechtlich nur zulässig, sofern für sie ein zwingender Grund besteht (BVerfGE 4, 375 [382]; 11, 266 [271 f.]; 13, 243 [246]; Beschluß vom 6. Mai 1970 - 2 BvR 158/70 -).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
    Zur Feststellung und Würdigung des Sachverhalts sowie zur Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts sind allein die mit der Sache befaßt gewesenen Verwaltungsgerichte berufen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. BVerfGE 11, 343 [349]; 15, 219 [221]; 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
    Sie deckt sich mit der Auffassung, die das Bundesverfassungsgericht ständig für den Bereich der Bundestagswahl vertreten hat (BVerfGE 4, 370 [372 f.]; 21, 196 [199]; 22, 277 [280 f.]).
  • BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70

    Heimatbund Badenerland

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61

    Wahlgebietsgröße

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Ein Wahlfehler liegt immer dann vor, wenn durch die geltend gemachte Rechtsverletzung die gesetzmäßige Zusammensetzung der zu wählenden Körperschaft berührt sein kann (vgl. BVerfGE 29, 154 ; 40, 11 ; 59, 119 ).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Der weitere Einwand der Revision, der Wahlrechtsverstoß könne nach dem vom Bundesverfassungsgericht für die Wahlprüfung bei Bundestagswahlen (Art. 41 GG) entwickelten "Erheblichkeitsgrundsatz" (BVerfGE 29, 154 ) nicht zur Ungültigkeit der Wahl führen, greift ebenfalls nicht durch.

    Das Landes- und Kommunalwahlrecht darf auch zweifellos die gleichen Anforderungen an die Kausalität eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis stellen (vgl. BVerfGE 29, 154 ; 34, 81 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988, a.a.O.. S. 5).

    Der Erheblichkeitsgrundsatz findet seine sachliche Rechtfertigung auch letztlich in dem zu den fundamentalen Prinzipien der Demokratie gehörenden Mehrheitsprinzip (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

    Ein Wahlfehler kann den in einer Wahl zum Ausdruck gebrachten Volkswillen nur verletzen, wenn sich ohne ihn eine andere, über das maßgebliche Wahlergebnis entscheidende Mehrheit ergeben würde (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

  • VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21

    Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den

    Das Wahlprüfungsverfahren dient damit der Wahrung des Demokratiegebots in mehrfacher Hinsicht: Es soll das Mehrheitsprinzip wahren, dem Bestandsschutz einer einmal gewählten Volksvertretung Rechnung tragen und eine effektive Überprüfung der Wahl sicherstellen (vgl. zu diesen Aspekten: BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 1970 - 2 BvR 225/70 -, juris Rn. 33 und vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, juris Rn. 51 sowie Urteil vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07 -, juris Rn. 161).
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