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   BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00   

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https://dejure.org/2001,2599
BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00 (https://dejure.org/2001,2599)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00 (https://dejure.org/2001,2599)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2001 - 2 BvR 2257/00 (https://dejure.org/2001,2599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Beweisgegenstand - Formfehlerhafte Durchsuchung - Durchsuchungsbeschluss - Beweisverwertungsverbot

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 263; ; StGB § 53; ; StPO § 306 Abs. 2; ; StPO § 97; ; StPO § 100c; ; GG Art. 10; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO §§ 102 105; GG Art. 13 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 113
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00
    Soweit der Beschwerdeführer sich stattdessen auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Folgen einer Verletzung des Art. 10 GG (BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79 -, BGHSt 29, 244 ff.) oder einer Verletzung des Art. 13 Abs. 1 GG durch Einsatz technischer Mittel in Wohnungen vor der Novellierung des § 100c StPO (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1997 - StB 27/96 -, StV 1997, S. 114 ff.) beruft, erklärt er nicht, warum diese andersartigen Konstellationen hier relevant sein sollen.
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00
    Soweit der Beschwerdeführer sich stattdessen auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Folgen einer Verletzung des Art. 10 GG (BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79 -, BGHSt 29, 244 ff.) oder einer Verletzung des Art. 13 Abs. 1 GG durch Einsatz technischer Mittel in Wohnungen vor der Novellierung des § 100c StPO (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1997 - StB 27/96 -, StV 1997, S. 114 ff.) beruft, erklärt er nicht, warum diese andersartigen Konstellationen hier relevant sein sollen.
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00
    Dies ist ein Substantiierungsmangel der Verfassungsbeschwerde-Begründung (vgl. zu Substantiierungsanforderungen bei unselbständigen Beweisverwertungsverboten auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017, 2039/94 -, StV 2000, S. 233 ).
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00
    Es hat insbesondere auf BGH, NJW 1989, S. 1741 verwiesen, wo angenommen worden war, ein formaler Fehler bei der Durchsuchung - in jenem Fall fehlte die richterliche Gestattung einer erneuten Durchsuchung - hätte die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise nicht gehindert.
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Dies gilt auch für Fälle einer fehlerhaften Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2001 - 2 BvR 2257/00 -, StV 2002, S. 113; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225 ).
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auch bei der Frage eines Beweisverwertungsverbots wegen Mängeln der Durchsuchungsanordnung ist eine Abwägung des Strafverfolgungsinteresses mit dem betroffenen Individualinteresse erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2001 - 2 BvR 2257/00 -, StV 2002, S. 113).
  • AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15

    Wohnungsdurchsuchung bei einem Nichtverdächtigen: Verwertbarkeit von

    Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des konkreten Falles ab, die in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind (Anschluss BVerfG, 8. November 2001, 2 BvR 2257/00, StV 2002, 113).

    Bei der Frage, ob von einem Beweisverwertungsverbot wegen Mängeln der Durchsuchungsanordnung auszugehen ist, hat eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer effektiven Strafverfolgung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren einerseits mit dem betroffenen Individualinteresse andererseits im jeweiligen Einzelfall zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BGH, Urteil vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98, zitiert nach juris, Rdnr. 10).

  • EGMR, 03.03.2016 - 7215/10

    Zum Begriff des fairen Verfahrens und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (siehe u. a. 2 BvR 2017/94 und 2 BvR 2039/94 vom 1. März 2000; 2 BvR 1990/96 vom 27. April 2000; 2 BvR 75/94 vom 27. April 2000; 2 BvR 2257/00 vom 8. November 2001; 2 BvR 1707/02 vom 9. Oktober 2003; 2 BvR 1502/04 vom 30. Juni 2005; und 2 BvR 784/08 vom 28. Juli 2008) und des Bundesgerichtshofs (siehe u. a. 5 StR 190/91 vom 27. Februar 1992) besteht allerdings in Strafverfahren kein absolutes Verwertungsverbot für Beweismittel, die unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften erlangt wurden.
  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06

    Durchsuchung; Fehler; Willkür; Beweisverwertungsverbot

    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend und auch vom Senat vertretenen Abwägungslehre sind im Einzelfall die Interessen des Staates an der Tataufklärung gegen das Individualinteresse des Bürgers an der Bewahrung seiner Rechtsgüter abzuwägen (BVerfG StV 2002, 113, 114; BGH NStZ 1996, 200).
  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02

    Fristbeginn für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Gegenvorstellung gegen

    Wird mit einer Verfassungsbeschwerde ein Verwertungsverbot geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer daher substantiiert darlegen, ob ein geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2001 - 2 BvR 2257/00 -, StV 2002, S. 113).
  • LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei

    Verfahrensfehler bei der Durchsuchung führen für sich genommen grundsätzlich weder zur Rechtswidrigkeit einer erfolgten Beschlagnahme noch zur Unverwertbarkeit der aufgefundenen Beweise, wenn im Sinne eines hypothetischen Ersatzeingriffs dem Erlass einer (rechtmäßigen) Durchsuchungsanordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden hätten und die tatsächlich (vorläufig) sichergestellten Beweismittel als solche der Verwertung als Beweismittel rechtlich zugänglich gewesen wären ( vgl. BVerfG vom 08.11.2001 - Az. 2 BvR 2257/00 - ; BVerfG vom 08.03.2002 - Az. 2 BvR 2081/01; OLG Frankfurt vom 04.04.2003 - Az. 3 Ws 301/03- jeweils zitiert nach juris; Nack in: Karlsruher Kommentar a. a. O., § 94 Rn 20).
  • OLG Koblenz, 19.01.2005 - 1 Ss 349/04

    Bußgeldurteil wegen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts eines Lkw:

    Danach sind im Einzelfall die Interessen des Staates an der Tataufklärung gegen das Individualinteresse des Bürgers an der Bewahrung seiner Rechtsgüter abzuwägen (KK-Nack, StPO, 4. Auflage, vor § 94, Rdn. 8 ff. m. w. N.; BVerfG StV 02, 113).
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 2009/03

    Verfassungsmäßigkeit der Bestätigung einer Beschlagnahme

    aa) Wenn mit der Verfassungsbeschwerde - wie hier bezogen auf die Beschlagnahme sichergestellter Unterlagen - in der Sache ein Verwertungsverbot geltend gemacht wird, muss die Beschwerdeführerin in substantiierter Weise darlegen, ob ein geltend gemachter formaler Fehler die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2001 - 2 BvR 2257/00 -, StV 2002, S. 113 ).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02

    Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1 durch eine den verfassungsrechtlichen

    Es ist sowohl möglich, dass der Betroffene trotz rechtswidriger Durchsuchungsanordnung verurteilt wird, als auch umgekehrt, dass er unbeschadet der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung freigesprochen wird (vgl. BVerfGE 96, 27, 42; zu etwaigen Beweisverwertungsverboten bei rechtswidriger Durchsuchung: BVerfG StV 2002, 113; OLG Koblenz StV 2002, 533).
  • KG, 24.01.2020 - 3 Ws (B) 12/20

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Speicherpflicht für Rohmessdaten

  • LG Bremen, 20.04.2005 - 1 Qs 47/05

    Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls; Rechtmäßigkeit einer ohne berechtigten

  • OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 3 Ws 301/03

    Rechtsmittel gegen eine erledigte Ermittlungsmaßnahme

  • LG Heidelberg, 19.06.2008 - 1 Qs 41/08

    Blutentnahmen zur Nachtzeit ohne Beachtung des Richtervorbehalts führen

  • LG Hannover, 07.10.2014 - 30 Qs 29/14

    Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
  • AG Berlin-Tiergarten, 23.07.2003 - 2 Op Js 857/02

    Beweisverwertungsverbot wegen Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung bzw. einer

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