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   BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17   

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BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17 (https://dejure.org/2017,51223)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17 (https://dejure.org/2017,51223)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 (https://dejure.org/2017,51223)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in Abschiebungsfällen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 53 AufenthG 2004, § 58 AufenthG 2004
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Versagung von Eilrechtsschutz gegen die Ausweisung eines Deutschtürken in die Türkei - Gefahr der Folter im Zielstaat bei Vorwurf der Unterstützung des "Islamischen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes betreffend die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen; Bestimmung des Maßes des wirkungsvollen Rechtsschutzes nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts; Anforderungen an einen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in Abschiebungsfällen

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Versagung von Eilrechtsschutz gegen die Ausweisung eines Deutschtürken in die Türkei - Gefahr der Folter im Zielstaat bei Vorwurf der Unterstützung des "Islamischen ...

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes betreffend die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen; Bestimmung des Maßes des wirkungsvollen Rechtsschutzes nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts; Anforderungen an einen ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes betreffend die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen; Bestimmung des Maßes des wirkungsvollen Rechtsschutzes nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts; Anforderungen an einen ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Versagung von Eilrechtsschutz gegen die Ausweisung eines Deutschtürken in die Türkei - Gefahr der Folter im Zielstaat bei Vorwurf der Unterstützung des "Islamischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in Abschiebungsfällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinweisen auf Foltergefahr in Abschiebungsfällen - und die gerichtliche Aufklärungspflicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschiebung in die Türkei: Gerichte dürfen es sich nicht zu leicht machen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in Abschiebungsfällen

  • taz.de (Pressemeldung, 09.01.2018)

    Türkischer Islamist in Deutschland: Abschiebung untersagt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in Abschiebungsfällen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gerichte haben Pflicht zur Sachaufklärung bei Hinweisen auf Foltergefahr in Abschiebungsfällen - Behörden und Gerichte müssen sich über Verhältnisse vor Ort informieren und geeignete Zusicherungen über Ausschluss von Folter und unmenschlicher Behandlung einholen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 318
  • DÖV 2018, 247
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
    Diese Zusicherungen müssen geeignet sein, eine ansonsten bestehende beachtliche Gefahr einer Art. 3 EMRK verletzenden Behandlung wirksam auszuschließen (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 -, juris, Rn. 46 ff.; EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - 8139/09 - Othman ./. U.K., Rn. 188 f.); andernfalls kann es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten sein, die aufschiebende Wirkung der Klage - zunächst - anzuordnen (vgl. zur Bedeutung des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes für das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1; BVerfGE 126, 1 ; zuletzt BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 17 und vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 1872/17 -).

    c) Das Verwaltungsgericht war vor diesem Hintergrund verpflichtet, den Sachverhalt weiter aufzuklären oder eine Abschiebung an die Einholung von geeigneten Zusicherungen der türkischen Stellen hinsichtlich einer menschenrechtskonformen Behandlung des Beschwerdeführers zu binden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 -, juris, Rn. 50).

  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
    c) Sowohl verfassungsrechtlich als auch konventionsrechtlich ist es in solchen Konstellationen geboten, dass sich die zuständigen Behörden und Gerichte vor einer Rückführung in den Zielstaat über die dortigen Verhältnisse informieren und gegebenenfalls Zusicherungen der zuständigen Behörden einholen (vgl. BVerfGE 94, 49 ; EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - 8139/09 - Othman ./. U.K., Rn. 187).

    Diese Zusicherungen müssen geeignet sein, eine ansonsten bestehende beachtliche Gefahr einer Art. 3 EMRK verletzenden Behandlung wirksam auszuschließen (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 -, juris, Rn. 46 ff.; EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - 8139/09 - Othman ./. U.K., Rn. 188 f.); andernfalls kann es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten sein, die aufschiebende Wirkung der Klage - zunächst - anzuordnen (vgl. zur Bedeutung des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes für das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1; BVerfGE 126, 1 ; zuletzt BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 17 und vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 1872/17 -).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
    Diese Zusicherungen müssen geeignet sein, eine ansonsten bestehende beachtliche Gefahr einer Art. 3 EMRK verletzenden Behandlung wirksam auszuschließen (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 -, juris, Rn. 46 ff.; EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - 8139/09 - Othman ./. U.K., Rn. 188 f.); andernfalls kann es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten sein, die aufschiebende Wirkung der Klage - zunächst - anzuordnen (vgl. zur Bedeutung des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes für das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1; BVerfGE 126, 1 ; zuletzt BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 17 und vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 1872/17 -).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
    Diese Zusicherungen müssen geeignet sein, eine ansonsten bestehende beachtliche Gefahr einer Art. 3 EMRK verletzenden Behandlung wirksam auszuschließen (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 -, juris, Rn. 46 ff.; EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - 8139/09 - Othman ./. U.K., Rn. 188 f.); andernfalls kann es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten sein, die aufschiebende Wirkung der Klage - zunächst - anzuordnen (vgl. zur Bedeutung des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes für das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1; BVerfGE 126, 1 ; zuletzt BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 17 und vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 1872/17 -).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potenziell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt werden kann; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegung von Abschiebungshindernissen

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
    Dies gilt insbesondere in Situationen, in denen sich der Betroffene auf eine in seinem Abschiebungszielstaat bestehende Foltergefahr beruft und für diese auch ernsthafte Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 2 BvR 528/96 -, juris, Rn. 27 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
    a) Den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen muss im Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 2 GG wirksam Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGK 10, 108 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potenziell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt werden kann; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
    b) Die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung haben dem hohen Wert dieser Rechte Rechnung zu tragen (vgl. zu den Anforderungen an einen wirkungsvollen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 2 GG; BVerfGE 117, 71 ) und die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potenziell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt werden kann; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 1872/17

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorabentscheidungsersuchen an den

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 7.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    Gewährleistet wird ein auch wirkungsvoller Rechtsschutz, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes ermöglichen muss (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 18).

    Das Maß dessen, was wirkungsvoller Rechtsschutz ist, bestimmt sich entscheidend auch nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 64-IV-18; vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 17; Beschluss vom 20. April 1982, BVerfGE 60, 253 [297]).

  • BVerwG, 22.05.2018 - 1 VR 3.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Abschiebung eines türkischen

    Auch Amnesty International liegen ausweislich eines vom Antragsteller im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2259/17 vorgelegten Schreibens vom 5. September 2017 keine eigenen Erkenntnisse über die Folter von Islamisten in der Türkei vor.

    Nach dem Bekanntwerden dieses Schreibens hat die Deutsche Botschaft im Rahmen des vom Antragsteller eingeleiteten Verfassungsbeschwerdeverfahrens zu den Haftbedingungen in der Türkei mitgeteilt, dass ihr eine Beschwerde eines unter Terrorismusverdacht stehenden deutschen Untersuchungsgefangenen wegen Gewaltanwendung im Gefängnis vorliege, alle anderen befragten Häftlinge hätten Gewalt seitens des Personals und unter den Gefangenen indes verneint (Bericht des Auswärtigen Amtes - Haftbedingungen in TUR , Anlage zur Stellungnahme des BMI im Verfahren 2 BvR 2259/17).

    Dem steht die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2259/17 zu den Haftbedingungen in der Türkei vom 16. November 2017 nicht entgegen.

    Zwar hat sich die Gefahr einer Überbelegung danach inzwischen entschärft, Überbelegung kommt aber auch nach der Einschätzung des Auswärtigen Amtes sowohl im Polizeigewahrsam als auch in der Untersuchungshaft weiterhin vor (Bericht des Auswärtigen Amtes - Haftbedingungen in TUR , Anlage zur Stellungnahme des BMI im Verfahren 2 BvR 2259/17).

  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 828/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer

    Diese Grundsätze sind auch bei der verfassungsrechtlichen Bewertung von Zusicherungen heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 -, Rn. 48 f.; und vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 1258/19 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 24.07.2019 - 2 BvR 686/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem asylrechtlichen Verfahren gerichtet

    In Fällen, in denen es um die Beurteilung des Vorliegens einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib und Leben im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von § 60 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 3 EMRK wegen einer schwerwiegenden Erkrankung geht, die sich mangels ausreichender medizinischer Behandlungsmöglichkeiten im Abschiebezielstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, kommt der verfahrensrechtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht zu (vgl. zur Gefahr, Folter oder unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt zu sein: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 -, Rn. 18; zur Beurteilung der Situation im Abschiebungszielstaat: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juli 2017 - 2 BvR 1606/17 -, Rn. 22).

    Verfassungsrechtlich kann es in solchen Konstellationen geboten sein, dass sich die Behörden und Gerichte vor einer Rückführung in den Zielstaat über die dortigen Verhältnisse informieren und gegebenenfalls Zusicherungen der zuständigen Behörden einholen (vgl. BVerfGE 94, 49 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 -, Rn. 19 und vom 8. Mai 2017 - 2 BvR 157/17 -, Rn. 18).

  • BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen

    Insofern ergibt sich auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - (NVwZ 2018, 318) kein weiterer Aufklärungsbedarf zu den Haftbedingungen in der Türkei.
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung

    Insofern ergibt sich auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2017 (2 BvR 2259/17) kein weiterer Aufklärungsbedarf zu den Haftbedingungen in der Türkei.
  • BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17

    Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder in die Türkei

    Insofern ergibt sich auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2017 (2 BvR 2259/17) kein weiterer Aufklärungsbedarf zu den Haftbedingungen in der Türkei.
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18

    Strafvollzug - und der Justizgewährungsanspruch

    Das Maß dessen, was wirkungsvoller Rechtsschutz ist, bestimmt sich entscheidend auch nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts ( BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 17, Beschluss vom 20. April 1982, BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] [297]).
  • VG Köln, 30.11.2022 - 22 K 7927/18

    Türkei: Subsidiärer Schutz, wegen gegen EMRK-Mindeststandards verstoßende

    Hierzu BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 -, juris, Rn. 19 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 1 VR 3/18 -, juris, Rn. 62; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 VR 9/17 -, juris, Rn. 7.

    BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 -, juris, Rn. 47 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 -, juris, Rn. 24.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 -, juris, Rn. 24.

  • VG Berlin, 28.08.2018 - 36 L 321.18

    Abschiebung eines wegen einer schweren Straftat verurteilten türkischen

    Auch Amnesty International liegen ausweislich eines vom Antragsteller im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2259/17 vorgelegten Schreibens vom 5. September 2017 keine eigenen Erkenntnisse über die Folter von Islamisten in der Türkei vor.

    Nach dem Bekanntwerden dieses Schreibens hat die Deutsche Botschaft im Rahmen des vom Antragsteller eingeleiteten Verfassungsbeschwerdeverfahrens zu den Haftbedingungen in der Türkei mitgeteilt, dass ihr eine Beschwerde eines unter Terrorismusverdacht stehenden deutschen Untersuchungsgefangenen wegen Gewaltanwendung im Gefängnis vorliege, alle anderen befragten Häftlinge hätten Gewalt seitens des Personals und unter den Gefangenen indes verneint (Bericht des Auswärtigen Amtes - Haftbedingungen in TUR , Anlage zur Stellungnahme des BMI im Verfahren 2 BvR 2259/17).

    Wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18. Dezember 2017 (- 2 BvR 2259/17 -, juris, Rn. 18) betont hat, kommt der verfahrensrechtlichen Sachaufklärungspflicht in Fällen, in denen die möglicherweise bestehende Gefahr, Folter oder unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt zu sein, in Rede steht, verfassungsrechtliches Gewicht zu.

  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Eilrechtsschutz bezüglich

  • VG Köln, 26.01.2022 - 22 K 9066/17
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 53 AuslA 66/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an die

  • VG Augsburg, 21.01.2019 - Au 6 S 19.30006

    Aufklärungspflicht bei ambivalenter Menschenrechtslage

  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 19 CS 21.330

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1456

    Rechtmäßige Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114

    Ausweisung wegen Aktivitäten für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

  • VGH Bayern, 16.03.2023 - 19 CS 23.269

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerer, wiederholter und fortgesetzter

  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 AuslA 34/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2019 - 18 A 1127/16

    Ausweisung; Wiederholungsgefahr; Strafaussetzung zur Bewährung

  • VGH Bayern, 06.11.2019 - 19 CS 19.1183

    Bestätigung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ausweisung eines wegen

  • VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922

    Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 19 CS 21.828

    Ausweisung wegen fortgesetzter Straffälligkeit

  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18

    Rehabilitierungsanspruch wegen einer Unterbringung zur Heimerziehung in einem

  • VG Augsburg, 06.06.2018 - Au 6 K 18.30744

    Verbot der Abschiebung in die Türkei

  • VG Augsburg, 25.07.2018 - Au 6 K 18.30234

    Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für einen der

  • VG Augsburg, 04.09.2018 - Au 6 K 18.30664

    Keine Gruppenverfolgung von kurdischen Volkszugehörigen in der Türkei

  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 19 CS 23.708

    Ausweisung, Kasachstan, Gewaltdelikte, Drogensucht, Therapieabbruch, Begehren

  • VG Weimar, 21.03.2023 - 4 K 204/21

    Kein Flüchtlings- oder subsidiärer Schutz, wohl aber ein Abschiebungsverbot bei

  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CS 19.854

    Anordnung des Sofortvollzugs einer Ausweisung

  • VG Gera, 22.02.2022 - 6 K 963/21

    Asylrecht/Dublin-Verfahren (Spanien): Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig;

  • VG Stuttgart, 08.02.2021 - A 18 K 8887/18

    Türkei: Ausschlussgründe wegen rechtskräftiger Verurteilung wegen eines

  • VG Karlsruhe, 25.06.2020 - A 10 K 1316/18

    Asyl Türkei; Verfolgung von der YPS (Yekîneyên Parastina SivîlâEURŽ)

  • VG Augsburg, 19.12.2018 - Au 6 K 18.31151

    Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

  • VG Augsburg, 17.01.2018 - Au 6 K 17.50304

    Bestimmung des zuständigen EU-Mitgliedstaats nach der Dublin III-VO bei

  • VG München, 15.07.2021 - M 1 K 17.49749

    Anforderungen an ein Auslieferungsersuchen der Türkei hinsichtlich der

  • VG Magdeburg, 05.03.2018 - 11 A 17/17

    Feststellung eines Abschiebungsverbotes

  • VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 1 S 22.2157

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Ausweisung

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