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   BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98   

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BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98 (https://dejure.org/1999,1497)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.1999 - 2 BvR 229/98 (https://dejure.org/1999,1497)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98 (https://dejure.org/1999,1497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine zugelassene Nebenklägerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beachtung des Gebots rechtlichen Gehörs im Verfahren der Prozesskostenhilfe; Verhinderung eines Sachvortrags durch nicht vorhersehbare Anforderungen; Verwendung einer vereinfachten Erklärung für das Prozesskostenhilfegesuch; Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 275
  • NStZ 1999, 469
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
    An einer solchen Gelegenheit fehlt es nicht erst dann, wenn ein Beteiligter gar nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrunde legt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 [182 f.]; 19, 32 [36]; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
    Das Gebot rechtlichen Gehörs soll unter anderem gewährleisten, daß der Einzelne nicht bloßes Objekt des Verfahrens ist, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommt, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 7, 275 [279]; 55, 1 [5 f.]; 57, 250 [275]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
    Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten in einem gerichtlichen Verfahren die Gelegenheit, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 [429]; stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
    An einer solchen Gelegenheit fehlt es nicht erst dann, wenn ein Beteiligter gar nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrunde legt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 [182 f.]; 19, 32 [36]; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
    Geht indes das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen gar nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 86, 133 [146]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
    Geht indes das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen gar nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 86, 133 [146]).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
    Das Gebot rechtlichen Gehörs soll unter anderem gewährleisten, daß der Einzelne nicht bloßes Objekt des Verfahrens ist, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommt, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 7, 275 [279]; 55, 1 [5 f.]; 57, 250 [275]).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt zwar grundsätzlich nicht, daß das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; ihm ist auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen worden oder doch jedenfalls nicht in die Entscheidung eingeflossen ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Stellt das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte, dann kommt dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich und stellt eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG, NJW 2000, 275).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 86/10

    Schadensersatzklage gegen Betreuer wegen Pflichtverletzung: Darlegungs- und

    Ohne einen vorherigen Hinweis nach § 139 ZPO darf ein Gericht keine Anforderungen an den Sachvortrag stellen, mit denen auch eine gewissenhafte und kundige Prozesspartei nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (BVerfG NJW 2000, 275; BGHZ 154, 288 = NJW 2003, 1944, 1947).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Tut es dies nicht, so darf es nicht allein wegen des nicht vollständig ausgefüllten Vordrucks das Gesuch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnen (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 11. Februar 1999, 2 BvR 229/98 [Juris]).
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