Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.10.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,14
BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
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Sichere Drittstaaten

Art. 79 GG, Gestaltungsfreiheit des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Änderung von Grundrechten, Asylrecht nicht von Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt;

Art. 16a Abs. 2 GG beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des Art. 16a Abs. 1 GG;

Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG (Sofortvollzug) wendet sich auch unmittelbar an Behörden und Gerichte

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Sichere Drittstaaten

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend Ausschluß der Berufung auf das Grundrecht des Art. 16a Abs. 1 GG bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat und die Regelung über den sofortigen Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie die gesetzliche Bestimmung ...

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen des Asylrechts über sichere Herkunftsstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 49
  • NJW 1996, 1665 (Ls.)
  • MDR 1996, 755
  • NVwZ 1996, 700
  • NJ 1996, 332
  • VBlBW 1996, 295
  • DVBl 1996, 753
  • DÖV 1996, 647
 
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Wird zitiert von ... (2222)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    79 Abs. 3 GG ist eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die den verfassungsändernden Gesetzgeber nicht hindert, die positivrechtlichen Ausprägungen dieser Grundsätze aus sachgerechten Gründen zu modifizieren (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 49 ).

    Aus sachgerechten Gründen erfolgende Modifikationen der positivrechtlichen Ausprägung dieser Grundsätze sind dem Gesetzgeber nicht verwehrt (vgl. BVerfGE 94, 49 ).

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Dies erscheint als möglich (vgl. BVerfGE 94, 49 ; siehe auch BVerfGE 28, 17 ; 52, 303 ; 65, 227 ; 89, 155 ).

    Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist hingegen dann gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschiedene, offene verfassungsrechtliche Frage aufwirft (vgl. BVerfGE 94, 49 ; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 50), die die Annahme eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts jedenfalls nicht von vornherein ausschließt.

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Dazu gehören die Prinzipien von Rechtsstaat und Demokratie (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 94, 49 ).