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   BVerfG, 16.12.1988 - 2 BvR 233/83   

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https://dejure.org/1988,4256
BVerfG, 16.12.1988 - 2 BvR 233/83 (https://dejure.org/1988,4256)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1988 - 2 BvR 233/83 (https://dejure.org/1988,4256)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1988 - 2 BvR 233/83 (https://dejure.org/1988,4256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylrecht - Drittverfolgung - Staatliche Drittverfolgung - Asylverfahren - Berufungsausschluß

  • zaoerv.de PDF (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 747
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 318.89

    Politische Verfolgung - Asylrecht - Verneinung eines Asylanspruchs -

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von zwei Beschlüssen der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1988 - 2 BvR 288 und 388/88 - sowie vom 16. Dezember 1988 - 2 BvR 233/83 - geltend macht, legt sie bereits nicht in einer den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar, worin diese Abweichungen beruhen sollen und inwieweit sich daraus die allein denkbare rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergeben könnte.
  • BVerwG, 07.09.1989 - 9 B 297.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von zwei Beschlüssen der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1988 - 2 BvR 288 und 388/88 - sowie vom 16. Dezember 1988 - 2 BvR 233/83 - geltend macht, legt sie bereits nicht in einer den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar, worin diese Abweichungen beruhen sollen und inwieweit sich daraus die allein denkbare rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergeben könnte.
  • BVerwG, 07.09.1989 - 9 B 304.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von zwei Beschlüssen der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1988 - 2 BvR 288 und 388/88 - sowie vom 16. Dezember 1988 - 2 BvR 233/83 - geltend macht, legt sie bereits nicht in einer den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar, worin diese Abweichungen beruhen sollen und inwieweit sich daraus die allein denkbare rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergeben könnte.
  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 295.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von zwei Beschlüssen der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1988 - 2 BvR 288 und 388/88 - sowie vom 16. Dezember 1988 - 2 BvR 233/83 - geltend macht, legt sie bereits nicht in einer den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar, worin diese Abweichungen beruhen sollen und inwieweit sich daraus die allein denkbare rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergeben könnte.
  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 310.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von zwei Beschlüssen der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1988 - 2 BvR 288 und 388/88 - sowie vom 16. Dezember 1988 - 2 BvR 233/83 - geltend macht, legt sie bereits nicht in einer den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar, worin diese Abweichungen beruhen sollen und inwieweit sich daraus die allein denkbare rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergeben könnte.
  • VG Münster, 07.10.2015 - 6 K 720/14

    Roma, Mazedonien, medizinische Versorgung, Sozialleistungen

    Die Klage eines Asylsuchenden ist als offensichtlich unbegründet anzusehen, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Dezember 1988 - 2 BvR 233/83 -, InfAuslR 1989, 133.
  • VG Münster, 27.01.2015 - 6 K 2569/13

    Einstufung der ehemaligen jugoslawische Republik Mazedonien als sicherer

    Die Klage eines Asylsuchenden ist als offensichtlich unbegründet anzusehen, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Dezember 1988 - 2 BvR 233/83 -, InfAuslR 1989, 133.
  • VG Münster, 01.09.2015 - 6 K 1421/14

    Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sowie die

    Die Klage eines Asylsuchenden ist als offensichtlich unbegründet anzusehen, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Dezember 1988 - 2 BvR 233/83 -, InfAuslR 1989, 133.
  • VG Trier, 18.01.2022 - 8 K 3080/21
    Die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet setzt voraus, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1392/00 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 16. September 1988, - 2 BvR 233/83 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 29.12.1999 - 17 L 4427/98
    Offensichtlichkeit liegt vor, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Bundesamtes vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei diesem Sachverhalt sich nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt, vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/82 - BVerfGE 65, 76 (95 ff.); Beschluß vom 16. Dezember 1988 - 2 BvR 233/83 -, NVwZ 1989, 747; Beschluß vom 17. Juni 1993 - 2 BvR 231/93 -, DVBl. 1993, 1003; Beschluß vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 - (1. Kammer) in NVwZ- Beilage 1997, 42.
  • VG Stuttgart, 20.05.2014 - A 3 K 423/14
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