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   BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11   

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https://dejure.org/2011,351
BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11 (https://dejure.org/2011,351)
BVerfG, Entscheidung vom 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11 (https://dejure.org/2011,351)
BVerfG, Entscheidung vom 21. November 2011 - 2 BvR 2333/11 (https://dejure.org/2011,351)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG; § 90 Abs. 1 BVerfGG
    Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart 21-Finanzierungsverträge unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht

    Vereinbarkeit einer Volksabstimmung gem Art 60 Verf BW mit Landesverfassungsrecht kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG - ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen eine Gesetzesvorlage gerichteten Verfassungsbeschwerde nicht dargetan

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, Art 60 Abs 3 Verf BW
    Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit einer Volksabstimmung gem Art 60 Verf BW mit Landesverfassungsrecht kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG - ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen eine Gesetzesvorlage gerichteten ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, Art 60 Abs 3 Verf BW
    Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit einer Volksabstimmung gem Art 60 Verf BW mit Landesverfassungsrecht kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG - ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen eine Gesetzesvorlage gerichteten ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bezgl. der Unvereinbarkeit einer Volksabstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit einer Volksabstimmung gem Art 60 Verf BW mit Landesverfassungsrecht kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG - ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen eine Gesetzesvorlage gerichteten ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit einer Volksabstimmung gem Art 60 Verf BW mit Landesverfassungsrecht kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG - ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen eine Gesetzesvorlage gerichteten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b; LVerf Art. 60 BW
    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bezgl. der Unvereinbarkeit einer Volksabstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart 21-Finanzierungsverträge unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart 21-Finanzierungsverträge unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 vor dem Bundesverfassungsgericht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stuttgart 21 - BVerfG weist Eilantrag gegen Volksabstimmung ab

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart 21-Finanzierungsverträge unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.11.2011)

    Beschwerde gegen "Stuttgart 21"-Abstimmung abgelehnt // Bundesverfassungsgericht hält Beschwerde für unzulässig

  • juraexamen.info (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung über das Stuttgart 21 Kündigungsgesetz

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Stuttgart 21"-Volksabstimmung abgelehnt // Baden-Württemberger entscheiden am Sonntag über Bahnprojekt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
    Ob für besondere Ausnahmefälle die Möglichkeit anzuerkennen ist, eine Verfassungsbeschwerde schon früher zu erheben (offenlassend BVerfGE 125, 385 ; 126, 158 ), bedarf keiner Entscheidung, denn dass ein Ausnahmefall vorläge, in dem der wirksame Schutz von Grundrechten dies erforderte, ist weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
    Soweit die Beschwerdeführer darüber hinaus - unter anderem auf Grundrechte gestützte - Einwände gegen die zur Abstimmung gestellte Gesetzesvorlage erheben, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil das Gesetz noch nicht beschlossen, geschweige denn verkündet ist (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 11, 339 ; 68, 143 ).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
    Ob für besondere Ausnahmefälle die Möglichkeit anzuerkennen ist, eine Verfassungsbeschwerde schon früher zu erheben (offenlassend BVerfGE 125, 385 ; 126, 158 ), bedarf keiner Entscheidung, denn dass ein Ausnahmefall vorläge, in dem der wirksame Schutz von Grundrechten dies erforderte, ist weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01

    Mangels ausreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
    Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Anordnung und Durchführung der für den 27. November 2011 geplanten Volksabstimmung wenden und deren Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg, insbesondere mit Art. 60 LVerf BW, rügen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG), nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80

    Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
    Soweit die Beschwerdeführer darüber hinaus - unter anderem auf Grundrechte gestützte - Einwände gegen die zur Abstimmung gestellte Gesetzesvorlage erheben, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil das Gesetz noch nicht beschlossen, geschweige denn verkündet ist (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 11, 339 ; 68, 143 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
    Soweit die Beschwerdeführer darüber hinaus - unter anderem auf Grundrechte gestützte - Einwände gegen die zur Abstimmung gestellte Gesetzesvorlage erheben, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil das Gesetz noch nicht beschlossen, geschweige denn verkündet ist (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 11, 339 ; 68, 143 ).
  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
    Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Anordnung und Durchführung der für den 27. November 2011 geplanten Volksabstimmung wenden und deren Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg, insbesondere mit Art. 60 LVerf BW, rügen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG), nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
    Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Anordnung und Durchführung der für den 27. November 2011 geplanten Volksabstimmung wenden und deren Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg, insbesondere mit Art. 60 LVerf BW, rügen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG), nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
    Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Anordnung und Durchführung der für den 27. November 2011 geplanten Volksabstimmung wenden und deren Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg, insbesondere mit Art. 60 LVerf BW, rügen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG), nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73).
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