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   BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06   

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BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06 (https://dejure.org/2006,14501)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06 (https://dejure.org/2006,14501)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2006 - 2 BvR 2338/06 (https://dejure.org/2006,14501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren im Fall einer von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortenden erheblichen Verzögerung eines Strafverfahrens; Folgen einer Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität der ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsrechtlichkeit der Verhängung einer Strafe bei Vorliegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

    Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt deshalb den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 2, 239 ).

    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254; BVerfGK 2, 239 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 -, NStZ-RR 2005, S. 346 ).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06
    Insoweit hat der Beschwerdeführer den Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht beachtet, der es gebietet, im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ); hierzu gehört auch, dass der Beschwerdeführer Rechtsmittel vor den Fachgerichten in gehöriger Weise erhoben und prozessualen Rüge- und Darstellungslasten genügt hat (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06
    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254; BVerfGK 2, 239 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 -, NStZ-RR 2005, S. 346 ).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06
    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254; BVerfGK 2, 239 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 -, NStZ-RR 2005, S. 346 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt deshalb den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 2, 239 ).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03

    Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgebot (ausreichende Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06
    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254; BVerfGK 2, 239 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 -, NStZ-RR 2005, S. 346 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06
    Insoweit hat der Beschwerdeführer den Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht beachtet, der es gebietet, im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ); hierzu gehört auch, dass der Beschwerdeführer Rechtsmittel vor den Fachgerichten in gehöriger Weise erhoben und prozessualen Rüge- und Darstellungslasten genügt hat (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1377/06
    Auszug aus BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06
    Insbesondere ist es nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, das ohne eine Darstellung des Verfahrensablaufs sowie ohne eine Erläuterung der für die Terminierung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte vorgelegte umfangreiche Hauptverhandlungsprotokoll auszuwerten und den Verlauf der Beweisaufnahme zu rekonstruieren (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2006 - 2 BvR 1377/06 -, zur Veröffentlichung in juris bestimmt).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06
    Macht ein Beschwerdeführer im Revisionsverfahren das Vorliegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen geltend, hat er grundsätzlich eine Verfahrensrüge zu erheben (vgl. BGHSt 49, 342 = NJW 2005, S. 518).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06
    Insoweit hat der Beschwerdeführer den Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht beachtet, der es gebietet, im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ); hierzu gehört auch, dass der Beschwerdeführer Rechtsmittel vor den Fachgerichten in gehöriger Weise erhoben und prozessualen Rüge- und Darstellungslasten genügt hat (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Verfahrensverzögerungen, die ein Beschwerdeführer selbst verursacht hat, sind verfassungsrechtlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2006 - 2 BvR 2338/06 -, juris, Rn. 8 m.w.N.), insbesondere dann nicht, wenn ein Beschwerdeführer - wie vorliegend - aktiv eine Verlängerung des Verfahrens betreibt, wie seine erfolglosen Befangenheitsanträge, sein unbegründeter Wiedereinsetzungsantrag vor dem Amtsgericht und seine zahlreichen Terminsverlegungsanträge belegen.
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfG, 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 7 n. juris; 2 BvR 1471/03 v. 21.01.2004 - BVerfGK 2, 239 ).

    26 Allein eine überdurchschnittlich lange Dauer des Verfahrens lässt für sich genommen keine Rückschlüsse auf Existenz und Umfang einer den Justizbehörden anzulastenden Verfahrensverzögerung zu (vgl. BVerfG, 2 BvR 2262/07 v. 29.01.2008 - BVerfGK 13, 231 ; 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 8 n. juris mwN.).

    Denn bei der Bewertung, ob eine solche eingetreten ist, finden Verzögerungen, die der Beschuldigte selbst verursacht hat, keine Berücksichtigung, gleichgültig ob die Verzögerungen auf zulässiges oder unzulässiges Prozessverhalten zurückzuführen sind (vgl. BVerfG, 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 8 n. juris; 2 BvR 157/03 v. 30.06.2005 - NStZ-RR 2005, 346 ; 2 BvR 1487/90 v. 19.04.1993 - NJW 1993, 3254 ; 2 BvR 121/83 v. 24.11.1983 - NJW 1984, 967 ).

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfG, 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 7 n. juris; 2 BvR 1471/03 v. 21.01.2004 - BVerfGK 2, 239 ).

    Allein eine überdurchschnittlich lange Dauer des Verfahrens lässt für sich genommen keine Rückschlüsse auf Existenz und Umfang einer den Justizbehörden anzulastenden Verfahrensverzögerung zu (vgl. BVerfG, 2 BvR 2262/07 v. 29.01.2008 - BVerfGK 13, 231 ; 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 8 n. juris mwN.).

    Denn bei der Bewertung, ob eine solche eingetreten ist, finden Verzögerungen, die der Beschuldigte selbst verursacht hat, keine Berücksichtigung, gleichgültig ob die Verzögerungen auf zulässiges oder unzulässiges Prozessverhalten zurückzuführen sind (vgl. BVerfG, 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 8 n. juris; 2 BvR 157/03 v. 30.06.2005 - NStZ-RR 2005, 346 ; 2 BvR 1487/90 v. 19.04.1993 - NJW 1993, 3254 ; 2 BvR 121/83 v. 24.11.1983 - NJW 1984, 967 ).

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfG, 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 7 n. juris; 2 BvR 1471/03 v. 21.01.2004 - BVerfGK 2, 239 ).

    Allein eine überdurchschnittlich lange Dauer des Verfahrens lässt für sich genommen keine Rückschlüsse auf Existenz und Umfang einer den Justizbehörden anzulastenden Verfahrensverzögerung zu (vgl. BVerfG, 2 BvR 2262/07 v. 29.01.2008 - BVerfGK 13, 231 ; 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 8 n. juris mwN.).

    Denn bei der Bewertung, ob eine solche eingetreten ist, finden Verzögerungen, die der Beschuldigte selbst verursacht hat, keine Berücksichtigung, gleichgültig ob die Verzögerungen auf zulässiges oder unzulässiges Prozessverhalten zurückzuführen sind (vgl. BVerfG, 2 BvR 2338/06 v. 24.11.2006 - Rn. 8 n. juris; 2 BvR 157/03 v. 30.06.2005 - NStZ-RR 2005, 346 ; 2 BvR 1487/90 v. 19.04.1993 - NJW 1993, 3254 ; 2 BvR 121/83 v. 24.11.1983 - NJW 1984, 967 ).

  • BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige

    Auf die Sachrüge kann das Revisionsgericht nur eingreifen, wenn sich Voraussetzungen und Umfang einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung mit hinreichender Deutlichkeit aus den Urteilsgründen des Tatgerichts ergeben oder dieses sich aufgrund verlässlicher Anhaltspunkte zur Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in einem Maße gedrängt sehen musste, dass die Nichtberücksichtigung der Verzögerung oder ihre Qualifizierung als lediglich allgemeiner Strafmilderungsgrund als Erörterungsmängel anzusehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1305/07 -, beck-online m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2006 - 2 BvR 2338/06 -, juris, Abs.-Nr. 4).

    Die Dauer des Verfahrens lässt für sich genommen keine verlässlichen Rückschlüsse auf Existenz und Umfang einer der Justiz anzulastenden Verfahrensverzögerung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2006 - 2 BvR 2338/06 -, juris, Abs.-Nr. 8 m.w.N.).

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