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   BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 2343/06   

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https://dejure.org/2006,20250
BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 2343/06 (https://dejure.org/2006,20250)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2006 - 2 BvR 2343/06 (https://dejure.org/2006,20250)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 2343/06 (https://dejure.org/2006,20250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Angreifbarkeit von aufhebenden und zurückverweisenden Revisionsentscheidungen mit der Verfassungsbeschwerde; Bindung des neuen Tatgerichts durch die Aufhebungsansicht des Rechtsmittelgerichts

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 358; ; StPO § 358 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358
    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine aufhebende und zurückverweisende Revisionsentscheidung im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 2343/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind aufhebende und zurückverweisende Revisionsentscheidungen nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar (vgl. BVerfGE 78, 58 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, NJW 2001, S. 216 ).
  • BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06

    Freisprechung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Brandenburg aufgehoben

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 2343/06
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2006 - 5 StR 140/06 -.
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 2328/96

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung im Falle der Aufhebung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 2343/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind aufhebende und zurückverweisende Revisionsentscheidungen nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar (vgl. BVerfGE 78, 58 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, NJW 2001, S. 216 ).
  • BVerfG, 03.10.2001 - 2 BvR 1198/01

    Vollständig aufhebende und zurückverweisende Revisionsentscheidung als

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 2343/06
    Zum Freispruch können prozessuale und materiell-rechtliche Gründe führen, die nicht an der von § 358 Abs. 1 StPO vermittelten Bindungswirkung teilhaben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 2001 - 2 BvR 1198/01 -, NStZ-RR 2001, S. 45 ).
  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen richterdienstgerichtliche Urteile mangels

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Rechtsweg grundsätzlich nicht erschöpft ist, wenn - wie hier - das Revisionsgericht die Sache an das Berufungsgericht zurückverweist (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 2343/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 -, juris, Rn. 13).
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