Rechtsprechung
BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Grundrechtsträgerschaft bzw Eröffnung des Rechtswegs zum BVerfG unzulässige Verfassungsbeschwerde der Gruppe der Nationalkonservativen der Bremischen Bürgerschaft gegen eine Verurteilung zur Rückzahlung von zweckwidrig verwendeten Gruppenmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht bei Streitigkeiten unter Funktionsträgern der Staatsgewalt im Land
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- StGH Bremen, 19.10.1996 - St 2/95
- BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
Müllkonzept
Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
a) Die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung setzt voraus, daß der Beschwerdeführer durch diese unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 -, Umdruck S. 10).Die grundrechtsähnlichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2, 103 Abs. 1 GG und weitere aus dem Rechtsstaatsprinzip für das gerichtliche Verfahren abzuleitende Gewährleistungen enthalten objektive Verfahrensgrundsätze, die für jedes gerichtliche Verfahren gelten; sie müssen daher auch jedem zugute kommen, der nach den Verfahrensnormen parteifähig ist oder von dem Verfahren unmittelbar betroffen wird (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 -, Umdruck S. 18).
In Bezug auf derartige Entscheidungen kann die Verletzung von grundrechtsgleichen Gewährleistungen nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden, weil sonst die insoweit anerkannte Unantastbarkeit der Landesverfassungsgerichtsbarkeit für einen Teilbereich wieder beseitigt würde (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 -, Umdruck S. 19).
- BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80
Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse
Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Fraktionen und Gruppen sind als Gliederungen des Landesparlaments, die den technischen Ablauf der Parlamentsarbeit in gewissem Grade zu steuern und zu erleichtern haben, der "organisierten Staatlichkeit" eingefügt und können deshalb mit staatlichen Zuschüssen finanziert werden (vgl. BVerfGE 20, 56 [104 f.]; 62, 194 [202]; 80, 188 [231]).Jedenfalls in einem solchen Fall fehlender einfach-gesetzlicher Konkretisierung ist der Streit um die Ausstattung der Fraktionen und Gruppen mit Haushaltmitteln und deren Rückzahlung verfassungsrechtlicher Art (vgl. BVerfGE 62, 194 [199];… BVerwG NJW 1985, S. 2346).
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94
Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter …
Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Prozeßkostenhilfe kann nicht bewilligt werden, da die Verfassungsbeschwerde aus den vorstehenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO; vgl. BVerfGE 92, 122 [123]).
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Selbst unterstellt, daß sich diese Allgemeinverbindlichkeit über den Tenor hinaus auf die tragenden Gründe der Entscheidung erstrecken sollte, so würde sie sich doch nur auf den Streitgegenstand beziehen, über den das Urteil entschieden hat (vgl. BVerfGE 24, 289 [297]), nicht dagegen auf Ausführungen zu prozessualen Fragen (vgl. BVerfGE 2, 181 [191]; 78, 320 [328]). - BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 59.84
Anforderungen an die Rückforderung von Fraktionszuschüssen wegen zweckwidriger …
Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Jedenfalls in einem solchen Fall fehlender einfach-gesetzlicher Konkretisierung ist der Streit um die Ausstattung der Fraktionen und Gruppen mit Haushaltmitteln und deren Rückzahlung verfassungsrechtlicher Art (vgl. BVerfGE 62, 194 [199]; BVerwG NJW 1985, S. 2346). - BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Selbst unterstellt, daß sich diese Allgemeinverbindlichkeit über den Tenor hinaus auf die tragenden Gründe der Entscheidung erstrecken sollte, so würde sie sich doch nur auf den Streitgegenstand beziehen, über den das Urteil entschieden hat (vgl. BVerfGE 24, 289 [297]), nicht dagegen auf Ausführungen zu prozessualen Fragen (vgl. BVerfGE 2, 181 [191]; 78, 320 [328]). - BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
b) Soweit die Beschwerdeführerin zu 1. die Verletzung materieller Grundrechte rügt, ist die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG; vgl. BVerfGE 89, 155 [171]). - BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57
Mandatsverlust
Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
In solchen Streitigkeiten entscheiden die Landesverfassungsgerichte endgültig (vgl. BVerfGE 6, 445 [448 f.]). - BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65
Hessisches Schulgebet
Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Selbst unterstellt, daß sich diese Allgemeinverbindlichkeit über den Tenor hinaus auf die tragenden Gründe der Entscheidung erstrecken sollte, so würde sie sich doch nur auf den Streitgegenstand beziehen, über den das Urteil entschieden hat (vgl. BVerfGE 24, 289 [297]), nicht dagegen auf Ausführungen zu prozessualen Fragen (vgl. BVerfGE 2, 181 [191]; 78, 320 [328]). - BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
Universitäre Selbstverwaltung
- BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73
AOK
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
- StGH Bremen, 19.10.1996 - St 2/95
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2015 - LVerfG 2/14
Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen Kürzung von Fraktionszulagen - …
v. 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96 -, juris; VerfGH Rh.-Pf., Urt. v. 19.08.2002 - VGH O 3/02 -, DÖV 2002, 992).