Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 15.10.2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08 u. 2 BvR 422/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21
BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08 u. 2 BvR 422/08 (https://dejure.org/2011,21)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.2011 - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08 u. 2 BvR 422/08 (https://dejure.org/2011,21)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08 u. 2 BvR 422/08 (https://dejure.org/2011,21)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; ... Art. 10 GG; Art. 13 GG; Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 47 GG; § 53 StPO; § 100a Abs. 2 StPO; § 100a Abs. 4 StPO; § 100f StPO; § 101 StPO; § 110 Abs. 3 StPO; § 160a StPO
    Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung; Zitiergebot; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Katalogtat; Kernbereich privater Lebensgestaltung; effektiver Rechtsschutz; Benachrichtigungspflicht; Berufsgeheimnisträger; Beweiserhebungsverbot; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    TKÜ-Neuregelung

  • openjur.de

    §§ 101 Abs. 4, 101 Abs. 5, 100a Abs. 4, 100a Abs. 2, 101 Abs. 6 Satz 3, 101 Abs. 6, 160a Abs. 2, 160a Abs. 1 StPO; Artt. 19 Abs. 1 Satz 2, 10, 13 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG; § 206 BRAO
    Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen durch das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" - teilweise ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 Abs 1 GG, Art 19 Abs 1 S 2 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen durch das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (juris: TKÜNReglG) - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 Abs 1 GG, Art 19 Abs 1 S 2 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen durch das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (juris: TKÜNReglG) - ...

  • IWW
  • IWW
  • IWW
  • R&W Online

    Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der RL 2006/24/EG v. 21.12. 2007

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 ( 100a Abs. 2 und 4, § 101 Abs. 4 bis 6 und 160a StPO)

  • Anwaltsblatt

    § 100a StPO
    Absoluter Schutz für Anwälte vor Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß

  • Anwaltsblatt

    § 100a StPO
    Absoluter Schutz für Anwälte vor Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß

  • rewis.io

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen durch das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (juris: TKÜNReglG) - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen durch das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (juris: TKÜNReglG) - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der RL 2006/24/EG v. 21.12. 2007

  • datenbank.nwb.de

    Telekommunikationsüberwachung bei Steuervergehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urteil des BVerfG zur Telefonüberwachung: Journalisten kritisieren Beeinträchtigung des Informantenschutzes

  • heise.de (Pressebericht, 07.12.2011)

    Karlsruhe weist Beschwerden gegen neue Überwachungsregeln ab

  • heise.de (Pressebericht, 07.11.2008)

    Reform der Telefonüberwachung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Telekommunikationsüberwachungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe billigt Telekommunikationsüberwachung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ist verfassungsgemäß

  • taz.de (Pressebericht, 07.12.2011)

    Überwachung: Ärzte dürfen bespitzelt werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Verfassungsrichter erlauben "Auskultation"

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    § 160a StPO: BVerfG billigt Schutz aller Anwälte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Persilschein für Überwachung der Telekommunikation

  • beck.de (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen neue TK-Überwachung abgelehnt

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der tkü-spezifische Kernbereichsschutz im Verständnis des Zweiten Senats des BVerfG (Prof. Dr. Fredrik Roggan; HRRS 5/2013, S. 153 ff.)

  • juraexamen.info (Entscheidungsanmerkung)

    Telekommunikationsüberwachung

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei strafprozessualer Telekommunikationsüberwachung - Zur verfassungsrechtlichen Unzulänglichkeit des § 100a Abs. 4 StPO (Prof. Dr. Fredrik Roggan; StV 2011, 762-766)

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Verfassungsbeschwerden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 129, 208
  • NJW 2012, 833
  • StV 2012, 257
  • WM 2012, 415
  • K&R 2012, 50
  • AnwBl 2012, 192
  • AnwBl Online 2012, 38
  • DÖV 2012, 202
 
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Wird zitiert von ... (94)

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Diese betreffen spezifisch breitenwirksame Grundrechtsgefährdungspotenziale, insbesondere solche der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 125, 260 ; 133, 277 ), ebenso wie einzelfallbezogene Maßnahmen gegen Betroffene, die in den Fokus der handelnden Behörden geraten sind (BVerfGE 107, 299 - Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung -, BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 129, 208 - Telekommunikationsüberwachung nach Bundes-, Landes- und Strafprozessrecht -, BVerfGE 109, 279 - Wohnraumüberwachung -, BVerfGE 112, 304 - GPS-Observierung -, BVerfGE 120, 274 - Online-Durchsuchung -).

    So bedarf die Durchführung einer Wohnraumüberwachung des Verdachts einer besonders schweren Straftat (vgl. BVerfGE 109, 279 ), die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung oder die Nutzung von vorsorglich erhobenen Telekommunikationsverkehrsdaten des Verdachts einer schweren Straftat (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 129, 208 ) und die Durchführung einer anlassbezogenen Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung oder einer Observation etwa durch einen GPS-Sender einer - im ersten Fall durch Regelbeispiele konkretisierten - Straftat von erheblicher Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 112, 304 ; zu letzterer Entscheidung vgl. auch EGMR, Uzun v. Deutschland, Entscheidung vom 2. September 2010, Nr. 35623/05, § 70, NJW 2011, S. 1333 , zu Art. 8 EMRK).

    Zum anderen sind auf der Ebene der nachgelagerten Auswertung und Verwertung die Folgen eines dennoch nicht vermiedenen Eindringens in den Kernbereich privater Lebensgestaltung strikt zu minimieren (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 129, 208 ).

    d) In diesem Rahmen kann der Gesetzgeber den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in Abhängigkeit von der Art der Befugnis und deren Nähe zum absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung für die verschiedenen Überwachungsmaßnahmen verschieden ausgestalten (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 129, 208 ).

    Für Gespräche mit Personen höchstpersönlichen Vertrauens kann unter Umständen, die typischerweise auf eine vertrauliche Situation hinweisen, die Vermutung geboten sein, dass sie dem Kernbereichsschutz unterfallen und nicht überwacht werden dürfen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 129, 208 ).

    Die von Verfassungs wegen geforderten verfahrensrechtlichen Sicherungen gebieten jedoch nicht in allen Fallkonstellationen, dass neben staatlichen Ermittlungsbehörden weitere unabhängige Stellen eingerichtet werden (vgl. BVerfGE 129, 208 ).

    Angesichts der schon grundsätzlich hohen Anforderungen an die Anordnung solcher Maßnahmen und der großen Bedeutung einer effektiven Terrorismusabwehr für die demokratische und freiheitliche Ordnung (vgl. BVerfGE 115, 320 ; 120, 274 ; 133, 277 ), die Sicherheit der Menschen sowie mit Blick auf die Vielgestaltigkeit der in Ausgleich zu bringenden Gesichtspunkte und zugleich die Notwendigkeit, Missbrauchsmöglichkeiten zu begrenzen, ist der Gesetzgeber in der Regel nicht verpflichtet, bestimmte Personengruppen von Überwachungsmaßnahmen von vornherein gänzlich auszunehmen (vgl. BVerfGE 129, 208 ).

    Eine Überwachung der Telekommunikation begründet Eingriffe, die schwer wiegen (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 129, 208 ).

    Insofern bedarf es besonderer gesetzlicher Schutzvorkehrungen (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 129, 208 ).

    Ihre Kernbereichsnähe beschränkt sich vor allem darauf, dass sie hierbei auch den höchstpersönlichen Austausch zwischen Vertrauenspersonen umfasst (vgl. BVerfGE 129, 208 ).

    Können solche nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit identifiziert werden, darf die Überwachung durchgeführt werden - nach Maßgabe einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall auch in Form einer automatischen Dauerüberwachung (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 129, 208 ).

    Für den nachgelagerten Kernbereichsschutz sind zwar Verwertungsverbote und Löschungspflichten einschließlich einer diesbezüglichen Protokollierungspflicht vorzusehen, nicht aber in jedem Fall auch die Sichtung durch eine unabhängige Stelle (vgl. BVerfGE 129, 208 ).

    So hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit einer Regelung, die auf der Stufe der Datenerhebung wie vorliegend § 201 Abs. 6 Satz 1 BKAG ausgestaltet war, sogar den vollständigen Verzicht auf eine unabhängige Sichtung als verfassungsmäßig beurteilt; es hat dabei freilich das auf der Erhebungsstufe geregelte Verbot von Telekommunikationsüberwachungen bei einem ausschließlichen Kernbereichsbezug sehr streng verstanden und danach eine Telekommunikationsüberwachung immer schon dann als verboten angesehen, wenn den Behörden erkennbar ist, dass es sich um die Kommunikation zwischen Personen des höchstpersönlichen Vertrauens handelt (vgl. BVerfGE 129, 208 ).

    Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass § 20u Abs. 2 BKAG - in enger Anlehnung an § 160a StPO - die Überwachung von Berufsgeheimnisträgern grundsätzlich nicht strikt, sondern nur nach Maßgabe einer Abwägung im Einzelfall ausschließt, und ein strikteres Überwachungsverbot in § 20u Abs. 1 BKAG nur für einen kleinen Personenkreis vorgesehen ist, für den der Gesetzgeber besonderen Schutzbedarf sieht (vgl. BVerfGE 129, 208 ).

    Eine Pflicht zur Ausweitung dieses besonders strikten Schutzes auf weitere Gruppen kann hieraus nicht abgeleitet werden (vgl. BVerfGE 129, 208 ).

    Die in enger Anlehnung an § 101 Abs. 4 bis 6 StPO formulierte Vorschrift genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfGE 129, 208 ).

    Doch setzen die Datenerhebung und entsprechend eine zweckändernde Übermittlungsbefugnis auch hier zumindest die Ausrichtung an schweren Straftaten voraus (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 129, 208 ).

    Danach ist etwa die Übermittlung von Daten aus Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auf die Verhütung von schweren Straftaten und von Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen auf die Verhütung von besonders schweren Straftaten beschränkt (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 125, 260 ; 129, 208 ; siehe auch oben C IV 1 a).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Das erfordert, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten, also schuldangemessenen Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ; 129, 208 ).

    Als Ausnahmen von der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs sind sie fest zu umgrenzen und bedürfen jeweils einer eigenständigen Legitimation (vgl. zu Beschränkungen der Sachverhaltsaufklärung BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 49, 24 ; 51, 324 ; 129, 208 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NStZ 2001, S. 43 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese in Grundrechte mit qualifiziertem Schrankenvorbehalt eingreifen (vgl. zur akustischen Wohnraumüberwachung BVerfGE 109, 279 ; zur Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; 125, 260 ; zur Telekommunikationsüberwachung BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 u.a. -).

    Dieses Zitiergebot erfüllt - bei nachkonstitutionellen Gesetzen - eine Warn- und Besinnungsfunktion (vgl. BVerfGE 64, 72 ; 113, 348 ; 120, 274 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 u.a. -).

    Durch die Benennung des Eingriffs im Gesetzeswortlaut soll sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber nur Eingriffe vornimmt, die ihm als solche bewusst sind und über deren Auswirkungen auf die betroffenen Grundrechte er sich Rechenschaft ablegt (vgl. BVerfGE 5, 13 ; 85, 386 ; 113, 348 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 u.a. -).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,959
BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08 (https://dejure.org/2008,959)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.2008 - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08 (https://dejure.org/2008,959)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08 (https://dejure.org/2008,959)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 32 BVerfGG; § 93 Abs. 3 BVerfGG; § 100a Abs. 2 StPO; § 100a Abs. 4 StPO; § 100f StPO; § 110 Abs. 3 StPO; § 160a StPO
    (Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur einstweiligen Aussetzung der durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung geänderten oder neueingeführten strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen

  • JurPC

    Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (... BGBl I S. 3198), insbesondere gegen § 100a Abs. 2 und Abs. 4, § 100f, § 110 Abs. 3, § 160a StPO
    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

  • aufrecht.de

    Verfassungsrichter weisen Eilantrag gegen Telefonüberwachung zurück

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung insbesondere in Form einer Folgenabwägung; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen § 100f und § 110 Abs. 3 Strafprozessordnung n.F. (StPO n.F.) im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Frist des § 93 Abs. 3 ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

    Eilantrag gegen Neuregelung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen im Gesetz über die "Vorratsdatenspeicherung" erfolglos

  • info-it-recht.de

    Eilantrag gegen Telefonüberwachung zurückgewiesen

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten von Einzelregelungen des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Neuregelung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen im Gesetz über die "Vorratsdatenspeicherung" erfolglos

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Eilantrag zu Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • heise.de (Pressebericht, 07.11.2008)

    Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Reform der Telefonüberwachung ab

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Neuregelung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen im Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Neuregelung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen im Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung erfolglos

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung abgelehnt

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 122, 63
  • NVwZ 2009, 103
  • WM 2008, 2319
  • MMR 2009, 36
  • DVBl 2008, 1566
  • K&R 2008, 732
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Die Vorschrift ermächtigt allein zu Maßnahmen, die als offene Vollzugsakte gegenüber den Betroffenen ergehen; eine Verfassungsbeschwerde ist nur insoweit zulässig, als entsprechende Maßnahmen gegen sie selbst ergangen sind und sie sich dagegen vor den Fachgerichten erfolglos zur Wehr gesetzt haben (vgl. BVerfGE 122, 63 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Erfolgt die konkrete Beeinträchtigung erst durch die Vollziehung des angegriffenen Gesetzes, erlangt der Betroffene jedoch in der Regel keine Kenntnis von den Vollzugsakten, reicht es für die Möglichkeit der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit aus, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 122, 63 ; 125, 260 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in den Verfahren 2 BvR 236/08 und 2 BvR 237/08 haben die Beschwerdeführer insoweit für erledigt erklärt, als vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem Parallelverfahren über ein gleichlautendes Begehren entschieden wurde (Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, BVerfGE 121, 1; wiederholt durch Beschluss vom 1. September 2008, BVerfGE 121, 391; erweitert durch Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 256/08 -, BVerfGE 122, 120; wiederholt mit Beschlüssen vom 22. April 2009, BGBl I S. 1139 und 15. Oktober 2009, BGBl I S. 3704); im Übrigen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 15. Oktober 2008 (BVerfGE 122, 63) die Eilanträge der Beschwerdeführer abgelehnt.

    Lediglich der Wortlaut der Vorschrift wurde an den der Bestimmungen zu den anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen redaktionell angepasst; darüber hinaus sind vom Gesetzgeber als überflüssig eingeschätzte Verweise entfallen (vgl. BTDrucks 16/5846, S. 49 f.; 16/6979, S. 44; BVerfGE 122, 63 ).

    Die Ausschlussfrist wird nicht neu eröffnet, wenn eine unverändert gebliebene oder nur redaktionell veränderte Norm lediglich vom Gesetzgeber neu in seinen Willen aufgenommen wird und keinen neuen oder erweiterten Inhalt erlangt (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 56, 363 ; 80, 137 ; 122, 63 ).

    Im Übrigen wurden ausschließlich redaktionelle Änderungen vorgenommen, die den Inhalt gegenüber der Vorgängerregelung nicht verändert haben (vgl. BVerfGE 122, 63 ).

    Die Durchführung der angegriffenen Vorschrift setzt einen Vollzugsakt voraus, den die Beschwerdeführer zuerst - unter Erschöpfung des Rechtswegs - angreifen müssen (vgl. auch BVerfGE 122, 63 ).

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen

    Da weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die Neufassung eine Beschwer für die Beschwerdeführer begründet hat (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 122, 63 ; 129, 208 ), konnte der Erlass der Neufassung die - bezogen auf die letzte vorangegangene Änderung im Oktober 2010 abgelaufene - Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht erneut eröffnen.
  • BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2365/09

    Einstweilige Anordnung; Recht auf Freiheit der Person; Gesetzlichkeitsprinzip

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn die Abwägung ein Überwiegen der für den Erlass sprechenden Gründe ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2008 - 2 BvR 236/08 -, NVwZ 2009, S. 103 ).
  • BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22

    Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60

    Das Bundesverfassungsgericht betone in diesen Fällen die Notwendigkeit eines "besonders strengen Maßstabs" (unter Verweis auf BVerfGE 3, 41 ; 122, 63 ; 140, 211 ).
  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 1732/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch

    cc) Ob die Verfassungsbeschwerde auch in Bezug auf § 8a Abs. 1 Satz 2 LVerfSchG verspätet ist, weil diese Regelung durch die Ausgliederung aus Satz 1 der Vorschrift lediglich redaktionell geändert worden ist (vgl. dazu BVerfGE 122, 63 ), kann offenbleiben.
  • VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09

    Thüringer Polizeiaufgabengesetz

    VerfGH 19/09 25 Datenerhebungen festlegen (vgl. zu § 160 a StPO: BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 2 BvR 236/08 - Vorratsdatenspeicherung, = BVerfGE 122, 63 [83]).
  • BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10

    Vorläufige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (keine Entlassung aus der

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dabei nur in Betracht, wenn die für den Erlass sprechenden Gründe deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2008 - 2 BvR 236/08 -, NVwZ 2009, S. 103 ).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 3/13

    Wissenschaftsfreiheit; Selbstverwaltung der Hochschulen; Aussetzung des

    Es müssen daher besonders wichtige Gründe vorliegen, wenn das Gericht einem Anliegen zum - jedenfalls vorläufigen - Erfolg verhelfen soll, das dem erklärten Willen des Gesetzgebers widerspricht; insbesondere sind in einem derartigen Fall in der Folgenabwägung außer den Interessen des Antragstellers die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen sowie alle in Frage kommenden und ggf. widerstreitenden Belange zu berücksichtigen (Beschluss vom 21. Oktober 2011, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2012, a. a. O.; BVerfGE 122, 63, 85; 121, 1, 17 f).
  • BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 22/20

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Außervollzugsetzung von § 28 Abs 1 S 1, S 2

  • BVerfG, 06.07.2022 - 2 BvR 1139/22

    Erfolgloser Eilantrag bezüglich fortdauernder Telekommunikationsüberwachung wegen

  • BVerfG, 21.04.2020 - 2 BvQ 21/20

    Auslieferungshaft (erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

  • BVerfG, 29.09.2016 - 1 BvQ 33/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung eines unzulässigen

  • BVerfG, 02.09.2022 - 2 BvR 1532/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen haftgrundbezogene Beschränkungen während der

  • BVerfG, 09.11.2020 - 1 BvQ 124/20

    Erfolgloser Eilantrag bezüglich eines verwaltungsgerichtlichen

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvE 6/12

    Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38

  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung des

  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 2/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ruhestandsregelung für Richter

  • BVerfG, 28.07.2015 - 1 BvQ 14/15

    Die Begründungsanforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG gelten auch für den

  • BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvQ 51/17

    Ablehnung des Erlasses einer eA mangels hinreichender Substantiierung des Antrags

  • BVerfG, 19.01.2016 - 1 BvQ 1/16

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei unzureichender

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