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   BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08   

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https://dejure.org/2008,3835
BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08 (https://dejure.org/2008,3835)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08 (https://dejure.org/2008,3835)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 2008 - 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08 (https://dejure.org/2008,3835)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 184c StGB; § 11 Abs. 3 StGB; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Voraussetzungen der "Scheinminderjährigkeit" bei jugendpornographischen Schriften (kein Ausreichen bloßer Zweifel bezüglich der Volljährigkeit); Substantiierungsanforderungen bei einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (unmittelbare Beschwer; Darlegung eines ...

  • lexetius.com
  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Scheinjugendliche" - Das Verbreiten pornographischer Filme, an denen "Scheinjugendliche" mitwirken - also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Beobachter minderjährig erscheinen -, kann unter die Strafvorschrift des § 184c StGB fallen.

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer gesetzesunmittelbaren Verfassungsbeschwerde gegen § 184c StGB mangels gegenwärtiger und unmittelbarer Beschwer durch diese Vorschrift

  • Telemedicus

    Verbreiten pornographischer Filme mit Scheinjugendlichen

  • Telemedicus

    Verbreiten pornographischer Filme mit Scheinjugendlichen

  • Wolters Kluwer
  • kanzlei.biz

    Verbreitung von Scheinkinderpornographie

  • kanzlei.biz

    Verbreitung von Scheinkinderpornographie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184c; BVerfGG § 92 Abs. 1
    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine neu gefasste Strafnorm mangels unmittelbarer Betroffenheit des Beschwerdeführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Neues Strafverbot von Jugendpornographie

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Strafrechtliches Verbot von pornografischen Filmen mit Scheinminderjährigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    § 184c StGB
    Strafbarkeit bei Pornos mit Scheinjugendlichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strafbarkeit bei Pornos mit Scheinjugendlichen - der neue § 184c StGB

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 178
  • MIR 2009, Dok. 102
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Überträgt man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 184b StGB alter Fassung (vgl. BGHSt 47, 55 ; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 184b Rn. 6; Schönke-Schröder, StGB, 27, Aufl. 2006, § 184b Rn. 3) auf § 184c Abs. 1 StGB neuer Fassung, so ergibt sich daraus zwar in der Tat, dass das Verbreiten pornographischer Filme, an denen "Scheinjugendliche" - also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Beobachter minderjährig erscheinen - mitwirken, unter die neue Strafvorschrift fällt.
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. nur BVerfGE 1, 97 ).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • AG Bocholt, 23.03.2017 - 3 Ds 581/16

    Kein Vorsatz bei kinderpornografischen Bildern lediglich im Cache eines Computers

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass allein vom optischen Eindruck her eine Unterscheidungsmöglichkeit nicht besteht (Vergleiche Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 06.12.2008 - 2 BvR 2369, 2380/08 zitiert nach BeckRS 2009).
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19

    Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations-

    Die Erfassung von E-Mails, die beim Provider und damit nicht in einer ausschließlich vom betroffenen Kommunikationsteilnehmer beherrschten Sphäre abgelegt sind, stellt einen solchen Eingriff dar (vgl. BVerfG, aaO; Gaede, StV 2009, 96, 100; Störing, CR 2009, 475, 478).
  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 183/23

    Verbreitung jugendpornographischer Inhalte; Durchgreifende Rechtswidrigkeit der

    Dann ist das tatsächliche Alter irrelevant ("Scheinkinder" oder "Scheinjugendliche") beziehungsweise ohne Bedeutung, ob sich dieses feststellen lässt oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01, BGHSt 47, 55, 60 ff.; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 184b Rn. 18, § 184c Rn. 9 f.; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 184b Rn. 10 ff., § 184c Rn. 11 f.; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 184b Rn. 13; MüKoStGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 13, § 184c Rn. 11 f.; LK/Nestler, StGB, 13. Aufl., § 184b Rn. 8, § 184c Rn. 9 f.; NK-StGB/Papathanasiou, 6. Aufl., § 184b Rn. 14, § 184c Rn. 6; BeckOK StGB/Ziegler, 59. Ed., § 184b Rn. 8, § 184c Rn. 8; s. auch BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2008 - 2 BvR 2369/08 u.a., MMR 2009, 178).
  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 7 CS 08.2310

    Darstellung eines Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

    Zur auch im Strafrecht bedeutsamen Frage der Scheinminderjährigkeit hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Dezember 2008 (Az. 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08 ) anlässlich einer Verfassungsbeschwerde gegen § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften) in der seit dem 5. November 2008 geltenden Fassung - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 184b StGB alter Fassung (BGHSt 47, 55/62) - ausgeführt, das Verbreiten pornographischer Filme, an denen "Scheinjugendliche" - also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Beobachter minderjährig erscheinen - mitwirken, falle zwar unter die neue Strafvorschrift.
  • AG Villingen-Schwenningen, 14.08.2019 - 6 Ds 33 Js 2222/19

    Strafbarkeit des Uploads von kinderpornographischem Material auf

    Dies widerspricht nicht den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts (, Beschluss vom 6.12.2008 - 2 BvR 2369/08 und 2 BvR 2380/08 = MMR 2009, 178).

    Der Rückgriff auf die alleinige Würdigung durch das Gericht, inwiefern das Bild noch "(fast) kindlich wirken" würde (so Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6.12.2008 - 2 BvR 2369/08 und 2 BvR 2380/08 = MMR 2009, 178, 179) hält das erkennende Gericht dementgegen für willkürlich und nicht verobjektivierbar.

    Die oben genannten empirisch fundierten Anhaltspunkte können auch nicht durch Angaben zu Gewicht, Kleider-und Schuhgröße sowie Maßen oder grobe Ausführungen zur körperlichen Entwicklung bzw. zu bewusst inszenierter Minderjährigkeit ersetzt werden - dies würde dazu führen, dass der Tatbestand jedwede Bestimmtheit im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG verlöre (so zu Recht auch Liesching , Anmerkung zu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6.12.2008, MMR 2009, 178, 179 ff. mwN).

    Es ist vorliegend nicht der strenge Maßstab der Wissentlichkeit anzuwenden, den das Bundesverfassungsgericht für Fälle des Scheinjugendlichen verlangt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6.12.2008 - 2 BvR 2369/08 und 2 BvR 2380/08 = MMR 2009, 178).

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2517

    Kein Beurteilungsspielraum der KJM

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur auch im Strafrecht bedeutsamen Frage der Scheinminderjährigkeit mit Beschluss vom 6. Dezember 2008 (MMR 2009, 178) anlässlich einer Verfassungsbeschwerde gegen § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften) ausgeführt, das Verbreiten pornographischer Filme, an denen "Scheinjugendliche" - also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Beobachter minderjährig erscheinen - mitwirken, falle zwar unter § 184c StGB.
  • VG Augsburg, 28.08.2009 - Au 7 K 08.658

    Telemedien-Angebot; Kommission für Jugendmedienschutz (KJM);

    Zur auch im Strafrecht bedeutsamen Frage der Scheinminderjährigkeit hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Dezember 2008 (Az. 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08 - Juris -) anlässlich einer Verfassungsbeschwerde gegen § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften) in der seit dem 5. November 2008 geltenden Fassung - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 184b StGB alter Fassung (BGHSt 47, 55/62) - ausgeführt, das Verbreiten pornografischer Filme, an denen "Scheinjugendliche" - also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Beobachter minderjährig erscheinen - mitwirken, falle zwar unter die neue Strafvorschrift.
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