Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.06.2020

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20   

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BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20 (https://dejure.org/2020,15987)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2020 - 2 BvR 297/20 (https://dejure.org/2020,15987)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 2 BvR 297/20 (https://dejure.org/2020,15987)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz unter Hinweis auf die Berliner Weisungslage verfassungswidrig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 34 Abs 1 AsylVfG 1992, § 36 Abs 3 S 1 AsylVfG 1992, § 71a Abs 3 S 1 AsylVfG 1992
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses für Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem § 80 Abs 5 VwGO in einer Asylsache verletzt den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan; Gebot des effektiven Rechtsschutzes

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses für Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem § 80 Abs 5 VwGO in einer Asylsache verletzt den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 59 ; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan; Gebot des effektiven Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses für Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem § 80 Abs 5 VwGO in einer Asylsache verletzt den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz unter Hinweis auf die Berliner Weisungslage verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein einstweiliger Rechtsschutz für afghanische Asylsuchende in Berlin?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz: Rechtsschutzbedürfnis auch bei restriktiver Abschiebungspraxis

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Afghanische Asylbewerber erringen Sieg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ablehnung von Anträgen Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz unter Hinweis auf die Berliner Weisungslage verfassungswidrig - Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).

    Diese treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).

    Diese treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Ein Rechtsschutzinteresse ist zu bejahen, solange der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2011 - 2 S 34.11

    Beschwerde; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Versagung der Verlängerung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt jedoch ausnahmsweise, wenn die gerichtliche Eilentscheidung für den Antragsteller von vornherein nutzlos erscheint, weil die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu keiner Verbesserung der Rechtsstellung des Antragstellers führen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. November 1991 - 11 S 1157/91 -, juris, Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 5 B 1956/99 -, juris, Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2011 - OVG 2 S 34.11 -, juris, Rn. 3; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 80 Rn. 492 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
    Darüber hinaus handelt es sich bei den zitierten Schreiben lediglich um interne Verwaltungsvorschriften, von denen auch nach dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung aus sachlichen Gründen in Einzelfällen abgewichen und die aus denselben Gründen jederzeit geändert werden können (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 111, 54 ; 116, 135 ; BVerwGE 104, 220 ; 126, 33 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1991 - 11 S 1157/91

    Kein Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt jedoch ausnahmsweise, wenn die gerichtliche Eilentscheidung für den Antragsteller von vornherein nutzlos erscheint, weil die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu keiner Verbesserung der Rechtsstellung des Antragstellers führen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. November 1991 - 11 S 1157/91 -, juris, Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 5 B 1956/99 -, juris, Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2011 - OVG 2 S 34.11 -, juris, Rn. 3; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 80 Rn. 492 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
    Es ist ein allgemein anerkanntes Rechtsprinzip, dass jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt (vgl. BVerfGE 61, 126 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2000 - 5 B 1956/99

    Voraussetzungen der Durchsetzung eines Anspruchs auf Bewilligung von

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt jedoch ausnahmsweise, wenn die gerichtliche Eilentscheidung für den Antragsteller von vornherein nutzlos erscheint, weil die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu keiner Verbesserung der Rechtsstellung des Antragstellers führen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. November 1991 - 11 S 1157/91 -, juris, Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 5 B 1956/99 -, juris, Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2011 - OVG 2 S 34.11 -, juris, Rn. 3; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 80 Rn. 492 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 3 MR 7/21

    Corona - Videoaufsicht bei elektronischer Hochschulprüfung zulässig

    Das Vorhandensein des für jedes Gesuch um gerichtlichen Rechtsschutz erforderlichen Interesses an der Erlangung dieses Rechtsschutzes folgt bei Leistungs- und auch Gestaltungsklagen ebenso wie bei Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz wie dem Vorliegenden in aller Regel bereits aus dem Umstand, dass der Kläger bzw. Antragsteller einen auf Leistung an sich selbst gerichteten, bislang nicht erfüllten Anspruch geltend macht oder die (ggf. vorläufige) Außervollzugsetzung einer ihn beschwerenden Regelung begehrt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.06.2020 - 2 BvR 297/20 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 17.01.1989 - 9 C 44.87 -, juris Rn. 9).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Antrag, selbst wenn er ansonsten zulässig und begründet wäre, dem Rechtsschutzsuchenden keinen Nutzen bringen könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.06.2020 - 2 BvR 297/20 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 13 MN 290/20

    Corona-Pandemie: Beschränkung von Hochzeitsfeiern auf 50 Teilnehmer in

    Dies ist der Fall, wenn der Antrag, selbst wenn er ansonsten zulässig und begründet wäre, der Antragstellerin keinen Nutzen bringen könnte (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 29.6.2020 - 13 MN 244/20 -, juris Rn. 6; v. 20.12.2017 - 13 KN 67/14 -, juris Rn. 68).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die Antragstellerinnen ihre Rechtsstellung mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung derzeit nicht verbessern können, mithin der Antrag, selbst wenn er ansonsten zulässig und begründet wäre, den Antragstellerinnen keinen Nutzen bringen könnte (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 29.6.2020 - 13 MN 244/20 -, juris Rn. 6; v. 20.12.2017 - 13 KN 67/14 -, juris Rn. 68).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 10 LC 203/20

    Dürrehilfe; Gleichheitssatz

    Bereits die Formulierung "gilt" spricht für eine (nicht widerlegbare) Fiktion (vgl. bspw. Bacher BeckOK ZPO, Stand: 1.12.2020, § 292 Rn. 5; Prütting in MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, § 292 Rn. 9; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 -, juris Rn. 17; § 42a VwVfG) bzw. dafür, dass der Ausschluss von der Dürrehilfe (jedenfalls im Sinne einer unwiderlegbaren Vermutung) unabhängig vom tatsächlichen Vorliegen einer Existenzgefährdung zum Tragen kommen soll.
  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus in Innenstadtlage

    Mit diesem Gebot ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen, das aus dem - auch im Prozessrecht geltenden - Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB), aus dem Verbot des Missbrauchs prozessualer Rechte sowie aus dem auch für die Gerichte geltenden Grundsatz der Effizienz staatlichen Handelns abgeleitet wird (vgl. dazu umfassend BVerfG, B.v. 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - juris Rn. 12 f. m.w.N.).

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt jedoch ausnahmsweise, wenn die gerichtliche Eilentscheidung für den Antragsteller von vornherein nutzlos erscheint, weil die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu keiner Verbesserung der Rechtsstellung des Antragstellers führen könnte, oder wenn auch ohne eine Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO eine Vollziehung des Verwaltungsakts ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2020 - 13 MN 283/20

    Beschränkung; Corona; Corona-Verordnung; Feier; Normenkontrolleilverfahren;

    Dies ist der Fall, wenn der Antrag, selbst wenn er ansonsten zulässig und begründet wäre, dem Antragsteller keinen Nutzen bringen könnte (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 29.6.2020 - 13 MN 244/20 -, juris Rn. 6; v. 20.12.2017 - 13 KN 67/14 -, juris Rn. 68).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.608

    Kein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG

    Zwar steht einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer - wie dem Antragsteller - nach dem Ablauf der für die freiwillige Ausreise gesetzten Frist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis wie auch ein Anordnungsgrund für einen Eilantrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zu, weil er - auch in Anbetracht der Regelung des § 59 Abs. 1 Satz 8 AufenthG, dass nach Ablauf der Ausreisefrist der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden darf - jederzeit mit seiner Abschiebung rechnen muss (vgl. BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 24; 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - juris Rn. 16; B.v. 8.11.2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 14 f.).

    Auch ist mit der Ablehnung des vorliegenden Antrags und der Obliegenheit zur Stellung eines erneuten Eilantrags für den Fall, dass die Duldung ihre Wirksamkeit verliert, keine Verschlechterung der Rechtsposition des Antragstellers verbunden, welche zur Bejahung eines Rechtsschutzbedürfnisses und Anordnungsgrundes führen könnte (vgl. zum Fall des - hier nicht relevanten - Eilrechtsschutzes im Asylfolgeverfahren gegen die Mitteilung der Vollziehbarkeit durch das Bundesamt gem. § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG: BVerfG, B.v. 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 25.08.2020 - 13 MN 319/20

    Corona-Verordnung; Mund-Nasen-Bedeckung; Rechtsschutzbedürfnis; Schule

    Dies ist der Fall, wenn der Antrag, selbst wenn er ansonsten zulässig und begründet wäre, den Antragstellern keinen Nutzen bringen könnte (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 29.6.2020 - 13 MN 244/20 -, juris Rn. 6; v. 20.12.2017 - 13 KN 67/14 -, juris Rn. 68).
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 22 CS 21.2284

    Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Standortbescheinigung für eine ortsfeste

    Diese treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (stRspr, vgl. BVerfG, B.v 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2023 - 10 ME 86/23

    Anwendungsbestimmung; Pflanzenschutzmittel; Rechtsschutz, effektiver;

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO entfällt jedenfalls dann, wenn die gerichtliche Eilentscheidung für den Antragsteller von vornherein nutzlos erscheint, weil die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu keiner Verbesserung seiner Rechtsstellung führen könnte oder auch ohne eine Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO eine Vollziehung des Verwaltungsakts ausgeschlossen ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 -, juris Rn. 14).

    Daher besteht im Falle einer behördlichen Aussetzung der Vollziehung in aller Regel kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (Schoch in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 80 Rn. 498a m. w. N.; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 80 Rn. 132; vgl. Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 80 Rn. 63a), da auch ohne eine Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO eine Vollziehung des Verwaltungsakts ausgeschlossen ist (vgl. dazu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 -, juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 10 LC 251/20

    Dürrebeihilfe; Einkünfte; Kommanditgesellschaft; Komplementär;

  • VG Sigmaringen, 29.11.2023 - 6 K 651/23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2021 - 8 B 165/21

    Behördlicher Zutritt zu den auf einem Grundstück befindlichen Tierhaltungsanlagen

  • VG Köln, 12.10.2023 - 1 L 1405/22

    Frequenzordnung, Frequenznutzung, Frequenzzuteilung, Funkfrequenzen, Widerruf,

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290

    Vorläufiger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 13 MN 46/21

    Alleinerziehender Vater; Altersgrenze; Änderungsverordnung; Außervollzugsetzung,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2023 - L 4 KR 166/22

    Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) - maßgebliche Spitzenorganisation -

  • VG Berlin, 20.08.2020 - 32 L 173.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2021 - 3 R 100/21

    Ausschluss vom Präsenzunterricht von Schülern ohne Testung auf eine Infektion mit

  • VG Aachen, 21.10.2022 - 10 L 683/22

    Rechtsschutzbedürfnis; Vollziehungsaussetzung; Aussetzungsentscheidung;

  • VG Berlin, 10.02.2021 - 3 K 620.19
  • VG Berlin, 02.03.2021 - 35 L 31.21

    Offensichtlich unbegründet, Familienschutz, Duldung, Asylfolgeantrag

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17522
BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18 (https://dejure.org/2020,17522)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18 (https://dejure.org/2020,17522)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 2 BvR 2389/18 (https://dejure.org/2020,17522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; AufenthG § 59
    Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt i.R.d. Androhung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan; Ermessen der Ausländerbehörde für die Erteilung einer Duldung aus dringenden ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz unter Hinweis auf die Berliner Weisungslage verfassungswidrig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Afghanische Asylbewerber erringen Sieg

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18
    aa) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).

    Diese treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Ein Rechtsschutzinteresse ist zu bejahen, solange der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18
    aa) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).

    Diese treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ).
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