Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 02.07.2013

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12   

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https://dejure.org/2013,885
BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12 (https://dejure.org/2013,885)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12 (https://dejure.org/2013,885)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 2 BvR 2392/12 (https://dejure.org/2013,885)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 81g StPO; § 32 Abs. 1 BVerfGG
    DNA-Analyse (Körperzellen; Entnahme; molekulargenetische Untersuchung; künftige Strafverfahren; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; körperliche Unversehrtheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); einstweilige Anordnung (Folgenabwägung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 81g StPO; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    DNA-Analyse gem § 81g StPO an 14-Jährigem - Fehlende einzelfallbezogene Ausführungen des Fachgerichts im Rahmen der Prognoseentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 14 JGG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: DNA-Analyse gem § 81g StPO an 14-Jährigem - Fehlende einzelfallbezogene Ausführungen des Fachgerichts im Rahmen der Prognoseentscheidung - irreparable Nachteile infolge Vollziehung der angegriffenen Entscheidungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 14 JGG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: DNA-Analyse gem § 81g StPO an 14-Jährigem - Fehlende einzelfallbezogene Ausführungen des Fachgerichts im Rahmen der Prognoseentscheidung - irreparable Nachteile infolge Vollziehung der angegriffenen Entscheidungen

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG zur Verhinderung der Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters nach Verwarnung wegen sexuellen Missbrauchs von Kinder

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: DNA-Analyse gem § 81g StPO an 14-Jährigem - Fehlende einzelfallbezogene Ausführungen des Fachgerichts im Rahmen der Prognoseentscheidung - irreparable Nachteile infolge Vollziehung der angegriffenen Entscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81g; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1
    Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG zur Verhinderung der Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters nach Verwarnung wegen sexuellen Missbrauchs von Kinder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer DNA-Analyse bei einem 14-jährigen wegen eines Knutschflecks

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Knutschfleck und das BVerfG

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ein Knutschfleck beschäftigt die Verfassungsrichter

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation)

    Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die DNA-Entnahme bei einem Minderjährigen nach "jugendtypischer Tat"

  • taz.de (Pressebericht, 07.02.2013)

    Ein Knutschfleck mit Folgen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 08.02.2013)

    DNA-Probe von Jugendlichem gestoppt: Karlsruhe soll über Knutschfleck entscheiden

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)

    Ein "Knutschfleck" als Straftat

Besprechungen u.ä.

  • strafrecht-bundesweit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Verhältnismäßigkeit bei der DNA-Probe bei einem Sexualdelikt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09

    Anordnung molekulargenetischer Untersuchung zum Zwecke der Identitätsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12
    Der mit einer solchen Vollziehung verbundene Eingriff in die Grundrechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wiegt bei einem Jugendlichen besonders schwer und kann in der Regel auch durch eine spätere Löschung der erhobenen Daten nicht vollständig rückgängig gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr).
  • VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11

    Löschung eines DNA-Identifizierungsmusters aus der DNA-Analysedatei des

    Denn wenn die richterliche Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 81 g Abs. 3 StPO bei einer schriftlichen Einwilligung des Betroffenen unterbleibt, gibt die verwaltungsgerichtliche Prüfung der Speicherungsvoraussetzungen im Rahmen eines Löschungsbegehrens dem Betroffenen die Möglichkeit, noch nachträglich gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen und den mit der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen verbundenen Eingriff in seine Grundrechte zwar nicht vollends (dazu BVerfG, Beschluss vom 10.3.2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.1.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris Rn. 10), aber wenigstens weitestmöglich rückgängig machen zu lassen.
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 2349/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Entnahme von Körperzellen zur

    Der damit verbundene Eingriff in die Grundrechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kann in der Regel auch durch eine spätere Löschung der erhobenen Daten nicht vollständig rückgängig gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 9 m.w.N).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17230
BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12 (https://dejure.org/2013,17230)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12 (https://dejure.org/2013,17230)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 2 BvR 2392/12 (https://dejure.org/2013,17230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 81g StPO
    DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung; Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Prognoseentscheidung; Abwägung; Einzelfallbetrachtung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    DNA-Analyse gem § 81g StPO an Minderjährigem bei insgesamt lediglich jugendtypischer Verfehlung - besondere Auswirkung einer Erfassung und Speicherung von Genmerkmalen auf die weitere Entwicklung eines Jugendlichen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 JGG, § 81g Abs 1 S 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: DNA-Analyse gem § 81g StPO an Minderjährigem bei insgesamt lediglich jugendtypischer Verfehlung - besondere Auswirkung einer Erfassung und Speicherung von Genmerkmalen auf die weitere Entwicklung eines Jugendlichen - hier: Fehlen ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: DNA-Analyse gem § 81g StPO an Minderjährigem bei insgesamt lediglich jugendtypischer Verfehlung - besondere Auswirkung einer Erfassung und Speicherung von Genmerkmalen auf die weitere Entwicklung eines Jugendlichen - hier: Fehlen ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 315
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06

    Zulässigkeit der Feststellung, Speicherung und Verwendung eines

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12
    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris).

    Die Prognoseentscheidung setzt voraus, dass ihr eine zureichende Sachaufklärung vorausgegangen ist und die für sie bedeutsamen Umstände nachvollziehbar abgewogen werden (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22).

    Eine erkennbare Beachtung dieses Faktors wäre aber erforderlich gewesen, da er geeignet ist, die Prognoseentscheidung in Bezug auf künftige Straftaten von erheblicher Bedeutung maßgeblich zu beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 24).

    Abhängig von den konkreten Umständen kann durch die dauerhafte Speicherung eines unverwechselbaren Erkennungsmerkmals eines Jugendlichen eine "Brandmarkung" drohen, welche als determinierendes Element die Möglichkeit andauernder Straffreiheit als Grundvoraussetzung sozialer Integration einschränken kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 28).

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12
    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris).

    Diese Verbürgung darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 103, 21 ).

    Die Prognoseentscheidung setzt voraus, dass ihr eine zureichende Sachaufklärung vorausgegangen ist und die für sie bedeutsamen Umstände nachvollziehbar abgewogen werden (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22).

  • BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 287/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Speicherung des "genetischen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12
    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris).

    Die Prognoseentscheidung setzt voraus, dass ihr eine zureichende Sachaufklärung vorausgegangen ist und die für sie bedeutsamen Umstände nachvollziehbar abgewogen werden (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12
    Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12
    Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).
  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12
    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 429/01

    Einzelfallprüfung und Sachaufklärung als Voraussetzung für Anordnung einer

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12
    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 561/03

    Zulässigkeit einer Anordnung über die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12
    Die an die Zulässigkeit der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und die Begründung entsprechender richterlicher Anordnungen zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt und wiederholt ausgesprochen worden (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 2 BvR 2392/12
    Dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts wohnt das Verfassungsrang beanspruchende Ziel möglichst weitgehender sozialer Integration inne (vgl. BVerfGE 116, 69 ).
  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvR 2349/15

    Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen Untersuchung (DNA-Analyse;

    Dabei ist stets eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung erforderlich; die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 103, 21 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2013 - 2 BvR 2392/12 -, StV 2014, S. 578 und 29. September 2013 - 2 BvR 939/13 -, NStZ-RR 2014, S. 48 f., beide m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13

    DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung;

    Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2008 - 2 BvR 939/08 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 287/09 u.a. -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11).
  • VerfGH Saarland, 18.12.2015 - Lv 4/15
    Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Art. 2 Sätze 2 und 3 SVerf angemessen zu berücksichtigen (vgl. bzgl. des Bundesgrundrechts BVerfG, Beschl. vom 20.12.2001 - 2 BvR 429/01 u.a. -, juris, Rn. 17; Beschl. vom 2.7.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11; Beschl. vom 29.9.2013 - 2 BvR 939/13 - , juris, Rn. 14).

    103, 21, 35 ff.; BVerfG, Beschl. vom 29.9.2013 - 2 BvR 939/13 -, juris, Rn. 15; Beschl. vom 2.7.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 11; VerfGH Berlin, Beschl. vom 21.3.2003 - 112/02 -, juris, Rn. 19).

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