Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6507
BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96 (https://dejure.org/1996,6507)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96 (https://dejure.org/1996,6507)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 (https://dejure.org/1996,6507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegerschöpfung in Auslieferungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
    Das Oberlandesgericht wird sich deshalb in diesem Verfahren mit dem nunmehr überaus detaillierten Vorbringen des Beschwerdeführers zu seiner politischen Verfolgung befassen müssen, zumal es sehr zweifelhaft ist, ob das Oberlandesgericht seiner durch Art. 16a GG geforderten Pflicht, den Sachverhalt durch eigene Ermittlungen aufzuklären (vgl. BVerfGE 53, 391 [406]; 63, 215 [225]; 64, 46 [59]), nachgekommen ist (zur Anwendbarkeit des § 33 Abs. 1 IRG in solchen Fällen vgl. Lagodny in Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG , 2. Aufl., Rn. 13 und 14 zu § 33 IRG ).

    Das Oberlandesgericht muß daher bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Auslieferung alle ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung veranlassen (BVerfGE 52, 391 [407]; 63, 215 [225]; 64, 46 [59]).

    Dies ist für ein Gericht nichts Außergewöhnliches, zumal auch die Verwaltungsgerichte bei ihrer täglichen Arbeit im Rahmen der Entscheidungen über die Anerkennung Asylberechtigter diese Probleme bewältigen müssen (vgl. BVerfGE 63, 215 [227]).

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82

    Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
    Das Oberlandesgericht wird sich deshalb in diesem Verfahren mit dem nunmehr überaus detaillierten Vorbringen des Beschwerdeführers zu seiner politischen Verfolgung befassen müssen, zumal es sehr zweifelhaft ist, ob das Oberlandesgericht seiner durch Art. 16a GG geforderten Pflicht, den Sachverhalt durch eigene Ermittlungen aufzuklären (vgl. BVerfGE 53, 391 [406]; 63, 215 [225]; 64, 46 [59]), nachgekommen ist (zur Anwendbarkeit des § 33 Abs. 1 IRG in solchen Fällen vgl. Lagodny in Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG , 2. Aufl., Rn. 13 und 14 zu § 33 IRG ).

    Das Oberlandesgericht muß daher bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Auslieferung alle ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung veranlassen (BVerfGE 52, 391 [407]; 63, 215 [225]; 64, 46 [59]).

    Im übrigen hat das Oberlandesgericht für die erforderliche Sachverhaltsermittlung selbst zu sorgen (BVerfGE 52, 391 [407]; 64, 46 [59]).

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
    Das Oberlandesgericht muß daher bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Auslieferung alle ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung veranlassen (BVerfGE 52, 391 [407]; 63, 215 [225]; 64, 46 [59]).

    Im übrigen hat das Oberlandesgericht für die erforderliche Sachverhaltsermittlung selbst zu sorgen (BVerfGE 52, 391 [407]; 64, 46 [59]).

  • BVerfG, 29.10.1990 - 2 BvR 303/89

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in Auslieferungssachen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
    Der Beschwerdeführer kann daher nunmehr das Verfahren gemäß § 33 IRG beschreiten, das zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 BVerfGG zu zählen ist (3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, NJW 1991, 1671 ).

    Das ändert jedoch nichts daran, daß das Gericht auf einen entsprechenden Antrag hin tätig werden und in eine neue Prüfung der Geeignetheit dem Umstände für eine andere Entscheidung eintreten muß (3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, NJW 1991, 1671 ).

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
    Darüber hinaus ist es erforderlich, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzungen zu erreichen (BVerfGE 70, 180 [185]; 73, 322 [325] ; 84, 203 [208]).
  • BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
    Angesichts des Gewichts des Tatvorwurfs und der Komplexität und des Umfangs der vom Beschwerdeführer vorgetragenen Einwendungen ist der von Verfassungs wegen gebotene Grundsatz größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung (vgl. hierzu BVerfGE 61, 28 [34 f.]) nicht verletzt.
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet dieser Grundsatz, daß der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es erst gar nicht zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (BVerfGE 22, 287 [290 f.], stRspr.; 81, 97 [102 f.]; 85, 80 [86]).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
    Darüber hinaus ist es erforderlich, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzungen zu erreichen (BVerfGE 70, 180 [185]; 73, 322 [325] ; 84, 203 [208]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet dieser Grundsatz, daß der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es erst gar nicht zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (BVerfGE 22, 287 [290 f.], stRspr.; 81, 97 [102 f.]; 85, 80 [86]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet dieser Grundsatz, daß der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es erst gar nicht zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (BVerfGE 22, 287 [290 f.], stRspr.; 81, 97 [102 f.]; 85, 80 [86]).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung haben sie grundsätzlich die ihnen möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze von Amts wegen durchzuführen; den Betroffenen trifft insoweit keine Beweislast (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
  • BVerfG, 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Dabei obliegt dem Betroffenen im Auslieferungsverfahren keine Beweislast hinsichtlich seiner politischen Verfolgung (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 15, 249 ; 52, 391 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, Rn. 6), wenn er auch gehalten ist, bei der Sachverhaltsaufklärung nach seinen Möglichkeiten mitzuwirken.
  • BVerfG, 16.08.2018 - 2 BvR 237/18

    Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung haben sie grundsätzlich die ihnen möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze von Amts wegen durchzuführen; den Betroffenen trifft insoweit keine Beweislast (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; 140, 317 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 1714/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender

    Über einen Antrag des Beschwerdeführers nach § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl I S. 1537) zu dem neuen Vortrag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bisher nicht entschieden (zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in dieser Konstellation vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, juris; vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 4).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird im Rahmen einer neuen Prüfung der Geeignetheit der Umstände für eine andere Entscheidung insbesondere zu erwägen haben, ob auf Grund des Vortrags des Beschwerdeführers zu der Behandlung der drei mutmaßlichen Mitbeschuldigten durch den ersuchenden Staat im Einzelfall zu erwarten ist, dass die völkerrechtlich verbindliche Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGK 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, juris, Rn. 10, jeweils m.w.N.; zur Behandlung eines Antrags nach § 33 Abs. 2 IRG durch das Oberlandesgericht vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, juris, Rn. 3; vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03

    Rechtliches Gehör im Auslieferungsverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt dieser Grundsatz über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus, dass der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um es erst gar nicht zu dem Verfahrensverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 22 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, JURIS).
  • BVerfG, 29.04.2004 - 2 BvR 726/04

    Rechtmäßigkeit der Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung

    Hierzu zählt auch das Verfahren nach § 33 IRG (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, NJW 1991, S. 1671; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, veröffentlicht in JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht