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   BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10   

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BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10 (https://dejure.org/2011,7245)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10 (https://dejure.org/2011,7245)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 (https://dejure.org/2011,7245)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 63 StGB; § 67e Abs. 2 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (richterliche Sachaufklärung; Prognoseentscheidung: Tatsachengrundlage, Gefährlichkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen an Sachverhaltsfeststellung bei Entscheidung über Fortdauer einer bereits lange andauernden Unterbringung im Maßregelvollzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 95 Abs 2 BVerfGG, § 63 StGB, § 67e Abs 1 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Sachverhaltsfeststellung bei Entscheidung über Fortdauer einer bereits lange andauernden Unterbringung im Maßregelvollzug - hier: Verletzung des Freiheitsgrundrechts eines seit 13 Jahren im Maßregelvollzug Untergebrachten ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 95 Abs 2 BVerfGG, § 63 StGB, § 67e Abs 1 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Sachverhaltsfeststellung bei Entscheidung über Fortdauer einer bereits lange andauernden Unterbringung im Maßregelvollzug - hier: Verletzung des Freiheitsgrundrechts eines seit 13 Jahren im Maßregelvollzug Untergebrachten ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen der Begehung von Sexualstraftaten an Kindern in einem die Schuld ausschließenden Zustand; Wechsel des Medikamtents zur Behandlung einer Minderung des Sexualtriebs als Überprüfungsgrund einer ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Sachverhaltsfeststellung bei Entscheidung über Fortdauer einer bereits lange andauernden Unterbringung im Maßregelvollzug - hier: Verletzung des Freiheitsgrundrechts eines seit 13 Jahren im Maßregelvollzug Untergebrachten - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Sachverhaltsfeststellung bei Entscheidung über Fortdauer einer bereits lange andauernden Unterbringung im Maßregelvollzug - hier: Verletzung des Freiheitsgrundrechts eines seit 13 Jahren im Maßregelvollzug Untergebrachten - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen der Begehung von Sexualstraftaten an Kindern in einem die Schuld ausschließenden Zustand; Wechsel des Medikamtents zur Behandlung einer Minderung des Sexualtriebs als Überprüfungsgrund einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und der externe Sachverständige

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10
    Denn es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297 m. w. N.).

    Dies gilt insbesondere dort, wo die Gefährlichkeit eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten zu beurteilen ist; denn die Umstände, die diese bestimmen, sind für den Richter oft schwer erkennbar und abzuwägen (BVerfGE 70, 297 ).

    Nicht bei jeder Überprüfung der Unterbringung muss der gleiche Aufwand veranlasst sein (BVerfGE 70, 297 ).

    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit bei der Entscheidungsfindung zu gewährleisten (BVerfGE 70, 297 ).

    Dazu wird es - je nach Sachlage - ein möglichst umfassendes Bild der zu beurteilenden Person zu zeichnen haben (BVerfGE 70, 297 ).

    Befindet sich der Untergebrachte seit langer Zeit in demselben psychiatrischen Krankenhaus, ist es daher geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ; BVerfGK 5, 40 ) und um auszuschließen, dass Eigeninteressen der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

  • BVerfG, 09.07.1995 - 2 BvR 1180/94

    Verfassungsrechtliches Verfolgungshindernis für Spionagetätigkeit auf dem Boden

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10
    Aufhebung und Zurückverweisung müssen lediglich soweit greifen, wie dies zur Beseitigung des festgestellten Verfassungsverstoßes nötig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1995 - 2 BvR 1180/94 -, juris).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10
    Befindet sich der Untergebrachte seit langer Zeit in demselben psychiatrischen Krankenhaus, ist es daher geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ; BVerfGK 5, 40 ) und um auszuschließen, dass Eigeninteressen der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 109, 133 ).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10
    Befindet sich der Untergebrachte seit langer Zeit in demselben psychiatrischen Krankenhaus, ist es daher geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ; BVerfGK 5, 40 ) und um auszuschließen, dass Eigeninteressen der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 109, 133 ).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10
    Befindet sich der Untergebrachte seit langer Zeit in demselben psychiatrischen Krankenhaus, ist es daher geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ; BVerfGK 5, 40 ) und um auszuschließen, dass Eigeninteressen der Anstalt oder die Beziehung zwischen Untergebrachtem und Therapeuten das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 109, 133 ).
  • BVerfG, 16.06.2008 - 2 BvR 598/08
    Auszug aus BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10
    Daraus folgt zwar noch nicht, dass bei jeder nach § 67e Abs. 2 StGB turnusmäßig vorzunehmenden Überprüfung der Unterbringung von Verfassungs wegen zwingend ein ärztliches oder psychologisches Sachverständigengutachten einzuholen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juni 2008 - 2 BvR 598/08 -, juris).
  • BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14

    Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Cannabispflanzen bei einem

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht sämtliche angegriffenen verfassungswidrigen Entscheidungen aufheben, sondern kann die Sache auch an ein Gericht höherer Instanz zurückverweisen, zumal wenn dieses - wie hier - als Beschwerdegericht gemäß § 308 Abs. 2 StPO zu eigenen Sachverhaltsfeststellungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, EuGRZ 2011, S. 521 ).
  • BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Wohnungsgrundrecht; Kontrollfunktion des

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht sämtliche angegriffenen verfassungswidrigen Entscheidungen aufheben, sondern kann die Sache auch an ein Gericht höherer Instanz zurückverweisen, zumal wenn dieses - wie hier - als Beschwerdegericht gemäß § 308 Abs. 2 StPO zu eigenen Sachverhaltsfeststellungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, EuGRZ 2011, S. 521 ).
  • BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ermittlungsverfahren gegen einen

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht sämtliche angegriffenen verfassungswidrigen Entscheidungen aufheben, sondern kann die Sache auch an ein Gericht höherer Instanz zurückverweisen, zumal wenn dieses - wie hier - als Beschwerdegericht gemäß § 308 Abs. 2 StPO zu eigenen Sachverhaltsfeststellungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, EuGRZ 2011, S. 521 , juris).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Anordnung der Unterbringung in einem

    a) Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die - wie Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67e Abs. 1 Satz 2 StGB - den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. nur BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 287 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, juris, jeweils m.w.N.).

    Danach reicht es hier aus, die Sache an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen, das nach § 308 Abs. 2 StPO zu eigenen Sachverhaltsfeststellungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, juris).

  • EGMR, 19.09.2013 - 17167/11

    Sicherungsverwahrter soll Schmerzensgeld bekommen

    Bei Prognoseentscheidungen, bei denen geistige und seelische Anomalien in Frage stehen, sei der Richter jedoch in der Regel verpflichtet, einen erfahrenen Sachverständigen hinzuzuziehen (siehe u.a. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2380/06, Entscheidung vom 3. Januar 2008, Rdnr. 26; 2 BvR 2413/10, Entscheidung vom 19. Juli 2011, Rdnr. 15; 2 BvR 1334/10, Entscheidung vom 22. November 2011, Rdnr. 15; und 2 BvR 2521/11, Entscheidung vom 19. Juni 2012, Rdnr. 16; diese Entscheidungen betreffen die Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; siehe auch 2 BvR 1615/07, Entscheidung vom 5. Mai 2008, Rdnr. 22).

    Befinde sich der Untergebrachte seit langer Zeit in derselben Einrichtung, sei es geboten, von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorzubeugen (siehe u. a. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 983/04, Entscheidung vom 14. Januar 2005, Rdnr.13; 2 BvR 2413/10, Entscheidung vom 19. Juli 2011, Rdnr.17; und 2 BvR 2521/11, Entscheidung vom 19 Juni 2012, Rdnr. 17; diese Entscheidungen betreffen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus).

  • BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

    Das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung gilt auch für die Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, juris, Rn. 15).
  • OLG Jena, 17.10.2016 - 1 Ws 424/16

    Entscheidung über die Fortdauer einer bereits mehr als 10 Jahre dauernden

    Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) müssen, da sie den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf einer bestmöglichen richterlichen Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297 307 ff.; BVerfGK 15, 287, 294 ff.; zuletzt BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2011, 2 BvR 2413/10 = EuGRZ 2011, 521; Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12 - "Fall Mollath" = NJW 2013, 3228, bei juris Rn. 40, 42; Beschluss vom 4. März 2014, 2 BvR 1020/13, bei juris Rn. 26 ff.).
  • OLG Braunschweig, 06.03.2013 - Ws 26/13

    Psychiatrie; Psychiatrische Unterbringung; Intelligenzminderung;

    Sie wird im Rahmen ihrer Pflicht zur Wahrheitserforschung (BVerfG, Beschluss vom 19.07.2011, 2 BvR 2413/10, juris, Rn. 14 ff.) die Diagnose jedoch schon deshalb aufzuklären haben, weil der Frage, welches Ausmaß die Persönlichkeitsstörung hat, aus Sicht der Ärzte der Maßregelvollzugseinrichtung (Vgl. VH II Bl. 132) Prognoserelevanz zukommt.
  • OLG München, 17.10.2012 - 1 Ws 839/12

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer der Unterbringung eines austherapierten

    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die insoweit an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in formeller und materieller Hinsicht anzulegen sind, finden sich ausgehend von BVerfG, Urt. v. 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80, BVerfGE 70, 297 in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, siehe aus neuerer Zeit insbesondere BVerfG, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 BvR 660/09, BVerfGK 16, 501; Beschl. v. 19.07.2011 - 2 BvR 1413/10, EuGRZ 2011, 521; BVerfG, Beschl. v. 22.06.2012 - 2 BvR 22/12, Juris.
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