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   BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96   

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BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96 (https://dejure.org/1997,1569)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96 (https://dejure.org/1997,1569)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 2 BvR 2422/96 (https://dejure.org/1997,1569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 77
  • StV 1997, 476
  • Rpfleger 1998, 80
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01

    Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer

    aa) Der vom Oberlandesgericht Köln in Bezug genommene Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1997 (2 BvR 2422/96, NStZ 1998, S. 77) befasst sich in entscheidungserheblicher Weise alleine mit der Anrechnung der "Organisationshaft" bei der Strafzeitberechnung.

    Dies ist wegen der besonderen Bedeutung des Freiheitsgrundrechts von Verfassungs wegen geboten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1997 - 2 BvR 2422/96 -, NStZ 1998, S. 77).

  • OLG Bremen, 29.11.2022 - 1 Ws 136/22

    Rechtsverletzung durch überlange Organisationshaft und Voraussetzungen für eine

    Der Vollzug einer sogenannten Organisationshaft, die gesetzlich nicht gesondert geregelt ist, hat der Vorbereitung des Vollzugs der Maßregel als der therapeutisch fruchtbaren Zeit des Vollzugs des richterlichen Erkenntnisses zu dienen (siehe BVerfG, Beschluss vom 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01, juris Rn. 29, NJW 2006, 427; Beschluss vom 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96, juris Rn. 10, NStZ 1998, 77; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2021 - III-2 Ws 37/21, juris Rn. 8, NStZ-RR 2021, 442; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.03.2021 - 1 Ws 44/21, juris Rn. 15, StV 2022, 316; siehe auch die Rspr. des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschlüsse vom 11.10.2022 - 1 Ws 117/22 und 09.11.2022 - 1 Ws 90/22, n.v.).

    Zudem findet eine Kompensation der Dauer der Organisationshaft grundsätzlich durch eine Anrechnung auf die Freiheitsstrafe statt, namentlich auf den Teil der Freiheitsstrafe, dessen Vollzug sich nicht durch Anrechnung erledigt, also auf das letzte Drittel der Strafe (siehe BVerfG, Beschluss vom 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96, juris Rn. 11, NStZ 1998, 77; OLG Frankfurt, a.a.O., juris Rn. 11; OLG Stuttgart, a.a.O., juris Rn. 19).

  • OLG Hamm, 25.11.2003 - 4 Ws 537/03

    Organisationshaft; Zulässigkeit; Beschwerde; fortwirkende Beeinträchtigung

    Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Organisationshaft (BVerfG, NStZ 1998, 77) kann nicht auf die Zulässigkeit einer solchen Freiheitsentziehung, wie sie im vorliegenden Fall vollzogen wurde, geschlossen werden.

    Den Schluss, dass das Bundesverfassungsgericht diese Art der Haft damit indirekt bestätigt habe (so Lemke NStZ 1998, 77, 78), kann der Senat aus dieser Entscheidung nicht ziehen.

  • OLG Braunschweig, 04.09.2020 - 1 Ws 205/20

    Zulässigkeit von Organisationshaft nach vorangegangener Strafhaft in anderer

    Die Organisationshaft - d.h. die Freiheitsentziehung in einer Justizvollzugsanstalt, die gegen einen rechtkräftig Verurteilten bis zum Zeitpunkt seiner Überstellung in die zuständige Maßregelvollzugseinrichtung vorübergehend vollzogen wird (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 26. September 2005 - 2 BvR 1019/01, Rn. 2, juris) - stellt deshalb grundsätzlich einen Verstoß gegen die richterlich angeordnete Vollstreckungsreihenfolge dar und ist als regelwidriges Institut der Freiheitsentziehung anzusehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1997 - 2 BvR 2422/96, Rn. 10, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2019 - III-1 Ws 209/19, Rn. 11, juris).

    Denn nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG kann die Freiheit der Person nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung dessen Formvorschriften beschränkt werden (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 26. September 2005, a.a.O., Rn. 19 f., und Kammerbeschluss vom 18. Juni 1997, a.a.O., Rn. 9).

  • OLG Stuttgart, 11.05.2001 - 3 Ws 100/01

    Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel

    Vielmehr sei dieser Teil der Strafhaft -- wie von dem Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 18. Juni 1997 (2 BvR 2422/96) gefordert -- erst im letzten Drittel der Freiheitsstrafe in Abzug gebracht worden.

    Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1997 -- 2 BvR 2422/96 -- (NStZ 1998, 77 mit Anmerkung Lemke; Der Rechtspfleger 1998, 80 mit Anmerkung Blechinger) ist klargestellt, dass die sogenannte Organisationshaft, d. h. die Zeit der Strafhaft nach Rechtskraft einer Entscheidung bis zum Antritt einer vorweg zu vollziehenden (§ 67 Abs. 1 StGB) Maßregel, nicht von dem 2/3-Zeitraum, innerhalb dessen die Maßregel nach § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB strafzeitverkürzend angerechnet werden kann, in Abzug gebracht werden darf.

    2. Ausdrücklich offengelassen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1997 (a.a.O.), ob einfachrechtlich gleiches auch für die Anrechnung der Untersuchungshaft auf den 2/3-Zeitrahmen des § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB zu gelten habe.

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 Ws 50/06

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Anrechnung von Untersuchungs- und

    Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG gebietet eine volle zeitliche Anrechnung des Maßregelvollzugs nicht (vgl. BVerfG NStZ 1994, S. 578, 579 f. [= StV 1994, 594]; BVerfG NStZ 1998, 77).

    Deshalb ist auch von Verfassung wegen nicht beanstandet worden, dass Vollstreckungsbehörde und Gericht Untersuchungshaft vorrangig vor der Unterbringung anrechnen (BVerfG in NStZ 1998, 77), wenngleich "gute Gründe dafür sprechen mögen, eine andere als die im hiesigen Fall vertretene Lösung zu wählen" (BVerfG a.a.O. unter Hinweis auf u.a. den Senatsbeschluss vom 10. Juli 1995 - 4 Ws 97-98/95 in StV 1996, 47 = Rpfleger 96, 82 ).

  • OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02

    Zulässigkeit der Organisationshaft bei Verurteilung zur Unterbringung in einem

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Organisationshaft in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1997 (NStZ 1998, 77) im Zusammenhang mit der Frage ihrer Anrechenbarkeit auf die Strafe als "Regelwidrigkeit" bezeichnet, die sich nicht zu Lasten des Betroffenen auswirken dürfe.
  • LG Bonn, 10.07.2002 - 54 StVK 44/02
    Eine andere Anrechnung würde unter Umständen dazu führen, dass es bei dem Betroffenen zu einer Verlängerung des effektiven Freiheitsentzuges kommen könnte, was nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1997 (BVerfG NStZ 1998, S. 77) unter Umständen unzulässig sein kann.

    Kann die Organisationshaft jedoch dazu führen, dass es zu einer Verlängerung des effektiven Freiheitsentzuges kommt, gebieten es Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 GG von Verfassungs wegen, den Folgen dieser Regelwidrigkeit im Rahmen der Strafzeitberechnung in geeigneter Weise entgegenzuwirken (vgl. BVerfG NStZ 1998, S. 77).

    Wird die Maßregel der Unterbringung wie vorliegend ganz oder teilweise vor der Strafe vollzogen, so ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die unter Umständen erlittene Organisationshaft auf die Reststrafe anzurechnen, die nach Anrechnung des Maßregelvollzuges noch verbleibt (vgl. BVerfG NStZ 1998, S. 77).

  • OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03

    Strafvollzug: Anspruch des Strafgefangenen auf Unterbringung in einem

    Der insoweit herangezogene Vergleich zur sogenannten "Organisationshaft" bei der Überstellung aus der Strafhaft in den Maßregelvollzug (zur Zulässigkeit s. BVerfG NStZ 1998, 77) trägt nicht:.
  • OLG Zweibrücken, 19.11.2008 - 1 Ws 368/08

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung; Anrechenbarkeit des vorübergehenden

    Die Rechtsprechung über die Anrechnung der sog. Organisationshaft (BVerfG NStZ 1998, 77) ist auf vorliegende Fallgestaltung nicht anwendbar.
  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 3 Ws 616/21

    Grenzen der Organisationshaft

  • OLG Hamm, 07.05.2019 - 1 Ws 209/19

    Überführung in Maßregelvollzug innerhalb der Regelzeitspanne von drei Monaten

  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

  • OLG Celle, 12.01.2006 - 2 Ws 5/06

    Strafzeitberechnung bei Anrechnung des vorübergehenden Verbleibs in einer

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 97-IV-13

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen Haftentscheidung

  • OLG Braunschweig, 29.05.2013 - 1 Ws 108/13

    Strafvollstreckung: Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft bei

  • KG, 10.06.2020 - 5 Ws 93/20

    Zulässigkeit der "Organisationshaft"

  • OLG Celle, 30.01.2006 - 1 Ws 10/06

    Anrechnung von Untersuchungshaft und Maßregelvollzug

  • OLG Celle, 15.08.2018 - 2 Ws 302/18

    Anrechnung der vollzogenen Untersuchungshaft auf den Vorwegvollzug

  • OLG Dresden, 12.04.2017 - 2 Ws 131/17

    Rechtsfolgen der fehlerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Braunschweig, 27.03.2014 - 1 Ws 41/14

    Strafzeitberechnung: Anrechnung von Zeiten einer Maßregelunterbringung auf eine

  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

  • OLG Frankfurt, 26.09.2006 - 3 Ws 907/06

    Unterbringung: Vollstreckung der nicht weiter zu vollziehenden Unterbringung in

  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 619/05

    Anrechnung vorweg vollzogener Maßregel auf Freiheitsstrafe ohne Berücksichtigung

  • BGH, 30.10.2012 - 3 StR 413/12

    Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs (unzulässige

  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

  • BVerfG, 28.04.1998 - 2 BvR 2172/97

    Verfassungsrechtsliche Anforderungen bei der Korrektur eines

  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 7 Ws 51/22

    Unzulässige Organisationshaft

  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der

  • OLG Hamm, 14.08.2012 - 1 Ws 420/12

    Strafzeitberechnung; Anrechnung des Maßregelvollzugs; Bis zur Rechtskraft der

  • OLG Jena, 12.11.2003 - 1 Ws 347/03

    Maßregelvollzug, Strafvollstreckung, Reststrafenaussetzung, Rechtsmittel

  • OLG Koblenz, 03.09.2001 - 1 Ws 1005/01

    Anrechnung, Freiheitsstrafe, Maßregelvollzug, Organisationshaft, Unterbringung,

  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ws 332/00

    Berechnung der Strafzeit, Organisationshaft, Unterbringung; Maßregelvollzug

  • OLG Stuttgart, 14.06.2022 - 4 Ws 213/22

    Kompensation unzulässiger Organisationshaft im Rahmen anderweitiger Vollstreckung

  • OLG Celle, 26.05.2009 - 2 Ws 113/09
  • OLG Dresden, 18.10.2000 - 2 Ws 557/00

    Organisationshaft; Befaßtsein; Bewährungszeit; Zuständigkeit StVK

  • OLG Oldenburg, 15.10.1999 - 1 Ws 518/99

    Untersuchungshaft, Anrechnung, Vollstreckungsreihenfolge

  • LG Marburg, 22.09.2015 - 11 StVK 206/15

    Ist die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und zugleich in einer

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