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   BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvR 251/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,475
BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvR 251/60 (https://dejure.org/1960,475)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1960 - 2 BvR 251/60 (https://dejure.org/1960,475)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1960 - 2 BvR 251/60 (https://dejure.org/1960,475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlezung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Beschwerdegericht - Ablehnung des Hauptverfahrens - Beschwerde der Staatsanwaltschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 29
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.10.1957 - 1 BvR 92/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdevrfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvR 251/60
    Das Verfahren des Landgerichts verletzt, da dem Beschwerdeführer keine Gelegenheit gegeben wurde, zu der Beschwerde des Oberstaatsanwalts Stellung zu nehmen, die Vorschrift des § 308 Abs. 1 StPO und damit zugleich den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 7, 109 f.).
  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16

    Anspruch auf rechtliches Gehör in einem Ermittlungsverfahren wegen

    Wenn ein Gericht eine Entscheidung abändern will und dadurch in die Rechtsstellung des durch diese Entscheidung Begünstigten eingreift, muss dieser Gelegenheit erhalten, sich in Kenntnis der dem Gericht vorliegenden Stellungnahme der Gegenseite zumindest einmal umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 11, 29 ; 14, 54 ; 17, 188 ; 17, 262 ; 34, 157 ; 65, 227 ; stRspr).

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidungen bei Gewährung rechtlichen Gehörs anders ausgefallen wären (vgl. BVerfGE 11, 29 ; 14, 54 ; 86, 133 ; 89, 381 ; stRspr).

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Die Regelung des Zugangs zu der streitigen Laufbahn berührt das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), das hier durch das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Maßgabe der Eignung und Befähigung (Art. 33 Abs. 2 GG) gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 7, 377 (397 f.) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]; 11, 30 (39) [BVerfG 15.03.1960 - 2 BvR 251/60]; 16, 6 (21) [BVerfG 02.04.1963 - 2 BvC 2/62]; 39, 334 (369) [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]).
  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Die Freiheit der Berufswahl schützt hingegen nur "besondere", "eigenständige" bzw. "selbständige" Berufe (vgl. zu diesen Begriffen: BVerfGE 10, 185 ; 11, 30 [BVerfG 15.03.1960 - 2 BvR 251/60]; 16, 147 [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]; 17, 269 [BVerfG 25.02.1964 - 2 BvR 363/63]- "besonderer Beruf" - 14, 19 ; 31, 8 ; 68, 272 ; 75, 246 - "selbständiger Beruf" - 30, 336 - "eigenständiger Beruf" -).
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