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   BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12   

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BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12 (https://dejure.org/2017,11476)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12 (https://dejure.org/2017,11476)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2017 - 2 BvR 2551/12 (https://dejure.org/2017,11476)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 103 StPO; § 105 StPO
    Durchsuchung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses; hinreichende Bestimmtheit in Bezug auf den Tatzeitraum; erforderliche Angaben; Beschränkung auf ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 370 AO 1977, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: fehlende Eingrenzung des Tatzeitraums bzgl des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung - mangelnde Angaben zum ...

  • IWW

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 370 AO 1977, § 37 Abs 2 S 2 RVG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen eines Unternehmens; Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Schutz der räumlichen Privatsphäre; Rechtfertigung eines Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: fehlende Eingrenzung des Tatzeitraums bzgl des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung - mangelnde Angaben zum ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen eines Unternehmens; Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Schutz der räumlichen Privatsphäre; Rechtfertigung eines Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: fehlende Eingrenzung des Tatzeitraums bzgl des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung - mangelnde Angaben zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchungsanordnung ohne Tatzeitraum geht nicht, Gesundbeten des GBA hilft auch nicht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unzureichende Begrenzung der Durchsuchung verletzt Art. 13 GG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2016
  • StV 2018, 133
  • WM 2017, 900
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
    Hierdurch erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dazu muss der Beschluss den Tatvorwurf und die konkreten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (BVerfGE 42, 212 ; 50, 48 ; 103, 142 ).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Dies versetzt dann den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
    Hierdurch erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dazu muss der Beschluss den Tatvorwurf und die konkreten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (BVerfGE 42, 212 ; 50, 48 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt dann den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Erforderlich zur Rechtfertigung eines Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung ist der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, wobei vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen nicht ausreichen, um einen solchen Verdacht zu begründen (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

  • LG Bochum, 04.10.2012 - 6 Qs 360 Js 1/11

    Anforderungen an eine Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
    Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 14. Oktober 2011 - 64 Gs 3520/11 -, der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 17. Februar 2012 - 64 Gs 3520/11 - und der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 4. Oktober 2012 - II-6 Qs-360 Js 1/11 (1809)-2/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 4. Oktober 2012 - II-6 Qs-360 Js 1/11 (1809)-2/12 - wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kosten an das Landgericht Bochum zurückverwiesen.

  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 172/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
    Bei Hinterziehung von Einkommensteuer ist die Tat mit Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides, in dem die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde, beendet (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14 - m.w.N.), im Fall der Begehung durch Unterlassen dann, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten im Veranlagungsbezirk für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 1 StR 172/16 - m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
    Bei Hinterziehung von Einkommensteuer ist die Tat mit Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides, in dem die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde, beendet (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14 - m.w.N.), im Fall der Begehung durch Unterlassen dann, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten im Veranlagungsbezirk für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 1 StR 172/16 - m.w.N.).
  • BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08

    Durchsuchungsbeschluss; Begrenzungsfunktion; Tatvorwurf (Konkretisierung);

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
    Der Rahmen der Durchsuchung war damit nicht hinreichend präzisiert, so dass der Durchsuchungsbeschluss seiner Begrenzungsfunktion nicht gerecht wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2012 - 2 BvR 1345/08 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
    Dazu muss der Beschluss den Tatvorwurf und die konkreten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (BVerfGE 42, 212 ; 50, 48 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12
    Hierdurch erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20

    Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft

    Erforderlich und ausreichend ist insoweit, dass der Richter die aufzuklärende Tat in dem Durchsuchungsbeschluss, wenn auch kurz, doch so genau umschreibt, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (BGH, Urteil vom 10.11.2016 - 4 StR 86/16, juris Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 19.06.2018 - 2 BvR 1260/16

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

    Der Betroffene wird auf diese Weise zugleich in den Stand versetzt, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, juris, Rn. 20).
  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

    Die Ausführungen des Amtsgerichts waren daher für die Verdachtsannahme einer Steuerhinterziehung als Geldwäschevortat (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b StGB a.F.) nicht tragfähig (vgl. BVerfGK 8, 349 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 22 ff.).
  • LG Köln, 03.03.2020 - 106 Qs 10/19
    Dazu gehören Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs, die zu suchenden Beweismittel und die zu durchsuchenden Räume (vgl. BVerfG, NJW 2017, 2016/2017; Köhler, in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 105 Rn. 5 f.; Bruns, in: KK-StPO, a.a.O., § 105 Rn. 4).

    Zu den erforderlichen inhaltlichen Angaben zählt nämlich auch die Tatzeit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.06.2018, Az. 2 BvR 1260/16 = BeckRS 2018, 26668, Rz. 31 f.; BVerfG, NJW 2017, 2016/2017 Rz. 21 ff.; Bruns, in: KK-StPO, a.a.O., § 105 Rn. 4).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es auch nicht möglich, die notwendige zeitliche Eingrenzung mittelbar aus der Erwägung herzuleiten, dass einem Durchsuchungsbeschluss stets eine immanente Beschränkung auf nichtverjährte Straftaten zu eigen sei (vgl. BVerfG, NJW 2017, 2016/2017 Rz. 25).

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2069/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Verletzung des Rechts auf die

    Die Ausführungen des Amtsgerichts waren daher für die Verdachtsannahme einer Steuerhinterziehung als Geldwäschevortat (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b StGB a.F.) nicht tragfähig (vgl. BVerfGK 8, 349 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 22 ff.).
  • LG Hannover, 03.07.2017 - 34 Qs 29/17

    Durchsuchungsbeschluss, Anforderungen

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (stRspr. des BVerfG, vgl. zuletzt: BVerfG, Beschluss vom 04. April 2017 - 2 BvR 2551/12 - Rn. 20, juris)).
  • VG Berlin, 01.03.2019 - 1 K 441.16

    Rigaer Straße: Klage gegen Polizeieinsatz von 2016 ist unzulässig

    So ist der Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG weit auszulegen und erstreckt sich auch auf Geschäftsräume (BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66, juris Leitsatz Nr. 1; vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12, juris Rn. 19).
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    Die Durchsuchungsanordnungen genügen schließlich auch inhaltlich den Begründungs- und Begrenzungsanforderungen, die das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung verlangen (vgl. dazu BVerfG (K) Beschluss vom 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12 - juris Rz. 20; Beschluss vom 19.06.2018 - 2 BvR 1260/16 - Rz. 28f.; BGH Urteil vom 10.11.2016 - 4 StR 86/16 - juris Rz. 14 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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