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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16   

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https://dejure.org/2016,45424
BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16 (https://dejure.org/2016,45424)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16 (https://dejure.org/2016,45424)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 2 BvR 2557/16 (https://dejure.org/2016,45424)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 22 Abs 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, §§ 34 ff AsylVfG 1992, § 34 AsylVfG 1992
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan - Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz betreffend eine ausländerbehördliche Abschiebungsverfügung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 32 Abs. 1, AsylG § 71 Abs. 1, VwVfG § 51 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4 S. 1, AsylG § 71 Abs. 5 S. 2
    Einstweilige Anordnung, Asylfolgeantrag, Afghanistan, Abschiebung, Herkunftslandinformationen, Erkenntnismittel, Auskunftslage, effektiver Rechtsschutz

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz betreffend eine ausländerbehördliche Abschiebungsverfügung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Einstweiliger Rechtsschutz betreffend eine ausländerbehördliche Abschiebungsverfügung

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausgesetzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung nach Afghanistan

  • lto.de (Kurzinformation)

    In letzter Sekunde: BVerfG verbietet Abschiebung eines Afghanen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausgesetzt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 14.12.2016)

    Abschiebung von Flüchtling gestoppt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 208
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16
    In dem zur Entscheidung stehenden Einzelfall ist die Frage aufgeworfen, welche Vorgaben sich dem Grundgesetz für die Prüfung von § 71 Abs. 1 AsylG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 VwVfG im Hinblick darauf entnehmen lassen, dass seit der letzten mündlichen Verhandlung im rechtskräftig abgeschlossenen Erstverfahren ein Zeitraum von mehr als 30 Monaten vergangen ist und es sich um ein Abschiebungszielland handelt, zu dem innerhalb dieses Zeitraums zahlreiche neue Erkenntnismittel verfügbar geworden sind (vgl. zur verfassungsrechtlichen Notwendigkeit der Berücksichtigung neuer Erkenntnismittel im Asylverfahren schon BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11

    Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16
    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16
    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16
    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

  • VG München, 13.12.2016 - M 25 E 16.35289

    Sicherheitslage in Kabul begründet keinen Anspruch auf Durchführung eines

  • VG Ansbach, 05.08.2020 - AN 18 K 17.30124

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auf Grundlage einer nicht

    Schließlich sei auf eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, betreffend zwei Beschlüsse vom 14. Dezember 2016 (2 BvR 2557/16 und 2 BvR 2564/16) hinsichtlich der Abschiebung afghanischer Staatsangehöriger, zu verweisen.

    Schließlich kann dem Kläger in diesem Zusammenhang auch der Verweis auf die Pressemitteilung zu den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2016 (2 BvR 2557/16 und 2 BvR 2564/16) nicht weiterhelfen.

    Von Relevanz kann insoweit überhaupt nur das erstere Verfahren 2 BvR 2557/16 sein, da in dem letzteren der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG abgelehnt wurde (vgl. BVerfG, B.v. 14.12.2016 - 2 BvR 2564/16 - juris).

    Doch auch in dem zuerst genannten Verfahren wurde ausdrücklich offengelassen, ob angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan Abschiebungen derzeit verfassungsrechtlich vertretbar sind (vgl. BVerfG, B.v. 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16 - juris Rn. 14).

    Der darin herausgestellten verfassungsrechtlichen Notwendigkeit der Berücksichtigung neuer Erkenntnismittel im Asylverfahren (BVerfG, B.v. 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16 - juris Rn. 13) trägt das vorliegende Urteil ebenfalls Rechnung, indem es sich an mehreren Stellen mit der aktuellen Auskunftslage zu Afghanistan auseinandersetzt.

  • BGH, 15.12.2016 - 3 ARs 20/16

    Vorläufige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum "NSA-Untersuchungsausschuss"

    Hierfür spricht auch, dass die Grundsätze, nach denen das Bundesverfassungsgericht bei einstweiligen Anordnungen gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG entscheidet, soweit es die Erfolgsaussicht der zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerde betrifft, denen gleichen, die im Rahmen des § 307 Abs. 2 StPO allgemein gelten (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - 2 BvR 2557/16, juris Rn. 6 ff.).
  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 13a ZB 17.30099

    Keine neue Risikobewertung der Lage in Afghanistan

    Etwas anderes ergibt sich schließlich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16 - Asylmagazin 2017, 46).
  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 13a ZB 17.30231

    Keine Berufungszulassung, da keine neue Risikobeurtreilung der Lage in

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2016 (B.v. 14.12.2017 - 2 BvR 2557/16 - NVwZ-RR 2017, 208) lag ein Folgeantrag eines afghanischen Asylbewerbers zugrunde, dessen Erstverfahren rund 30 Monate zurücklag und dem der Folgeantragsbescheid noch nicht bekannt gegeben worden war.
  • VGH Bayern, 03.11.2017 - 13a ZB 17.31228

    Lage in Afghanistan

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2016 (B.v. 14.12.2017 - 2 BvR 2557/16 - NVwZ-RR 2017, 208) lag ein Folgeantrag eines afghanischen Asylbewerbers zugrunde, dessen Erstverfahren rund 30 Monate zurücklag und dem der Folgeantragsbescheid noch nicht bekannt gegeben worden war.
  • BVerfG, 01.06.2017 - 2 BvR 1226/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender

    d) Schließlich kann auch die Bezugnahme auf eine vom Bundesverfassungsgericht in einer stattgebenden Entscheidung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2016, 2 BvR 2557/16) über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vorgenommene Interessenabwägung die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung im vorliegenden Fall nicht ersetzen.
  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 13a ZB 17.30081

    Kein Abschiebungsverbot wegen Gefahrenlage in Afghanistan

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2016 (B.v. 14.12.2017 - 2 BvR 2557/16 -Asylmagazin 2017, 46) lag ein Folgeantrag eines afghanischen Asylbewerbers zugrunde, dessen Erstverfahren rund 30 Monate zurücklag und dem der Folgeantragsbescheid noch nicht bekannt gegeben worden war.
  • VerfGH Sachsen, 09.08.2018 - 83-IV-18

    Rechtmäßigkeit der Auslieferung an die Republik Kroatien zur Vollstreckung eines

    Angesichts der kurzen Zeitspanne zwischen Zugang der Auslieferungsentscheidung und angekündigter Auslieferung von einem bzw. zwei Tagen ist die anwaltliche Versicherung über die Bevollmächtigung ausnahmsweise ausreichend, um den Anforderungen des § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 22 Abs. 2 BVerfGG zu genügen (vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03; zur anwaltlichen Versicherung im Verfahren der einstweiligen Anordnung vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - 2 BvR 2557/16).
  • VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300

    Erfolgloser Eilantrag auf Gewährung einer Verfahrensduldung im Hinblick auf ein

    Das Bundesverfassungsgericht hat es aber als klärungsbedürftig bezeichnet, welche Vorgaben sich dem Grundgesetz im Rahmen der Prüfung des § 51 Abs. 1 VwVfG im Hinblick darauf entnehmen lassen, dass seit der letzten mündlichen Verhandlung im rechtskräftig abgeschlossenen Erstverfahren (betreffend Asylrecht) ein Zeitraum von mehr als 30 Monaten vergangen ist und es sich um ein Abschiebungszielland handelt (Afghanistan), zu dem innerhalb dieses Zeitraums zahlreiche neue Erkenntnismittel verfügbar geworden sind (BVerfG, B.v. 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16 - juris Rn. 13; vgl. auch Dickten a.a.O. Rn. 18.2 sowie BVerfG, B.v. 9.2.2021 - 2 BvQ 8/21 - juris).
  • VG München, 29.08.2017 - M 11 S 17.46101

    Einstweilige Anordnung zur Klärung des Gesundheitszustandes des Antragstellers

    Sein Aufenthalt würde sich lediglich bis zu einem solchen späteren Termin verlängern (vgl. BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 - 2 BvR 2557/16 -, juris Rn. 9; Einstweilige Anordnung vom 22.2.2017 - 2 BvR 392/17 - juris Rn. 18).
  • VG Cottbus, 21.01.2019 - 3 L 23/19

    Abschiebung, Zustellung, Asylfolgeantrag, Abschiebungsandrohung, Bescheid,

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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2557/16   

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https://dejure.org/2017,1136
BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2557/16 (https://dejure.org/2017,1136)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2017 - 2 BvR 2557/16 (https://dejure.org/2017,1136)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2557/16 (https://dejure.org/2017,1136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Wiederholung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 22 Abs 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, §§ 34 ff AsylVfG 1992, § 34 AsylVfG 1992
    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung für die Dauer von weiteren vier Monaten

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung für die Dauer von weiteren vier Monaten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BVerfGG § 32
    Wiederholung der einstweiligen Anordnung für die Dauer von weiteren vier Monaten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG München, 13.12.2016 - M 25 E 16.35289

    Sicherheitslage in Kabul begründet keinen Anspruch auf Durchführung eines

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2557/16
    den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 13. Dezember 2016 - M 25 E 16.35289 -.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 2557/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16840
BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 2557/16 (https://dejure.org/2017,16840)
BVerfG, Entscheidung vom 08.05.2017 - 2 BvR 2557/16 (https://dejure.org/2017,16840)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - 2 BvR 2557/16 (https://dejure.org/2017,16840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Wiederholung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, §§ 34 ff AsylVfG 1992, § 34 AsylVfG 1992
    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung für die Dauer von weiteren sechs Monaten

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Wiederholung der einstweiligen Anordnung für die Dauer von weiteren sechs Monaten

Verfahrensgang

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