Rechtsprechung
BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2564/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 71 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, §§ 34 ff AufenthG 2004
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung einer Abschiebung: mangelnde Darlegung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - Wolters Kluwer
Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung einer Abschiebung: mangelnde Darlegung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausgesetzt
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausgesetzt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b; VwVfG § 51 Abs. 3
Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 05.08.2020 - AN 18 K 17.30124
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auf Grundlage einer nicht …
Schließlich sei auf eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, betreffend zwei Beschlüsse vom 14. Dezember 2016 (2 BvR 2557/16 und 2 BvR 2564/16) hinsichtlich der Abschiebung afghanischer Staatsangehöriger, zu verweisen.Schließlich kann dem Kläger in diesem Zusammenhang auch der Verweis auf die Pressemitteilung zu den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2016 (2 BvR 2557/16 und 2 BvR 2564/16) nicht weiterhelfen.
Von Relevanz kann insoweit überhaupt nur das erstere Verfahren 2 BvR 2557/16 sein, da in dem letzteren der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG abgelehnt wurde (vgl. BVerfG, B.v. 14.12.2016 - 2 BvR 2564/16 - juris).