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   BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14, 2 BvR 2573/14, 2 BvR 2571/14   

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https://dejure.org/2015,22736
BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14, 2 BvR 2573/14, 2 BvR 2571/14 (https://dejure.org/2015,22736)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14, 2 BvR 2573/14, 2 BvR 2571/14 (https://dejure.org/2015,22736)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14, 2 BvR 2573/14, 2 BvR 2571/14 (https://dejure.org/2015,22736)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 6 Abs. 3 Buchstabe c EMRK; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 261 Abs. 1 StGB; § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 137 Abs. 1 StPO
    Geldwäsche durch Annahme eines Strafverteidigerhonorars (Berufsfreiheit; freie Advokatur; Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant; Eingriff in die Berufsfreiheit auch durch Vorschriften ohne primär berufsregelnde Zielrichtung; verfassungskonforme Auslegung des ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch Strafverteidiger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Besonderheit des Honoraranspruchs eines Strafverteidigers gebietet verfassungskonforme einschränkende Auslegung auch des § 261 Abs 1 StGB (Fortführung von BVerfGE 110, 226) - hier: strafrechtliche Verfolgung zweier Strafverteidiger wegen Vereitelung der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Geldwäsche durch Annahme bemakelten Geldes als Anwaltshonorar

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Geldwäsche durch Annahme bemakelten Geldes als Anwaltshonorar

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Geldwäsche durch Annahme bemakelten Geldes als Anwaltshonorar

  • BRAK-Mitteilungen

    Berufsrechte und -pflichten: Geldwäschetatbestand bei Honorarannahme durch Strafverteidiger

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2015, 290

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch Strafverteidiger

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 261 StGB
    Geldwäsche: BVerfG weitet das Strafverteidigerprivileg aus

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 261 StGB
    Geldwäsche: BVerfG weitet das Strafverteidigerprivileg aus

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Besonderheit des Honoraranspruchs eines Strafverteidigers gebietet verfassungskonforme einschränkende Auslegung auch des § 261 Abs 1 StGB (Fortführung von BVerfGE 110, 226) - hier: strafrechtliche Verfolgung zweier Strafverteidiger wegen Vereitelung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Geldwäsche durch Annahme bemakelten Geldes als Anwaltshonorar

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch Strafverteidiger

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geldwäsche durch den Strafverteidiger - BVerfG zur Stellung des Rechtsanwalts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldwäsche - und das Honorar des Strafverteidigers

  • lto.de (Pressebericht)

    Honorarannahme als Geldwäsche - Rechte von Strafverteidigern gestärkt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch Strafverteidiger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch Strafverteidiger

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Geldwäsche bei Honorarannahme durch Strafverteidiger

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berufsfreiheit der Strafverteidiger verlangt einschränkende Geldwäsche-Auslegung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anwälte dürfen kein Geld aus kriminellen Machenschaften annehmen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Geldwäsche durch den Strafverteidiger - Stellung des Rechtsanwalts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geldwäsche

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anwälte dürfen kein Geld aus kriminellen Machenschaften annehmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wahlverteidigerprivileg auch beim Verschleierungs- und Vereitelungstatbestand der Geldwäsche

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 46 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch Strafverteidiger (§ 261 Abs. 1 StGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2949
  • ZIP 2015, 71
  • StV 2016, 15
  • WM 2015, 1798
  • DB 2015, 13
  • AnwBl 2015, 805
  • AnwBl Online 2015, 459
  • DÖV 2015, 975
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen deshalb nicht so ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14 u.a., NJW 2015, 2949, 2954 mwN).
  • BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 1404/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten Kudamm-Raser-Fall

    bb) Bei der verfassungsgerichtlichen Überprüfung, ob die Strafgerichte diesen aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Vorgaben gerecht geworden sind, ist wegen des strengen Gesetzesvorbehalts auch eine strenge inhaltliche Kontrolle gefordert (vgl. BVerfGE 126, 170 ; 130, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14 u.a. -, Rn. 65).

    Auf das Verhältnis mehrerer selbstständiger Straftatbestände zueinander ist dies nicht übertragbar; insoweit stellen sich in erster Linie Konkurrenzfragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14 u.a. -, Rn. 68).

  • KG, 20.12.2019 - 3 Ss 75/19

    Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen

    Aus Art. 103 Abs. 2 GG folgt, dass der Gesetzgeber und nicht der Richter zu entscheiden hat, ob und in welchem Umfang ein bestimmtes Rechtsgut gerade mit Mitteln des Strafrechts verteidigt werden soll, sodass es den Gerichten verwehrt ist, diese Entscheidung zu korrigieren (vgl. BVerfG NJW 2015, 2949).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Ansonsten käme den unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen des übergeordneten gemeinsamen Zweckes nach § 129 Abs. 2 StGB nF und der Ausrichtung der Vereinigung auf die Begehung von Straftaten nach § 129 Abs. 1 StGB jeweils keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. zum ?Verschleifungsverbot? BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14 u.a., NJW 2015, 2949 Rn. 62 mwN).
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate;

    Insofern steht - wie auch hinsichtlich der anderen Handlungsalternativen - ein zudem von "manipulativer Tendenz' (BVerfG (Kammer), Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14, Rn. 49, 52) getragener Vorsatz der Angeklagten außer Frage.
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2020 - 13 LA 40/19

    Zum Verhältnis der Anordnung einer Duldungsverpflichtung nach §§ 92, 93 WHG zur

    Hiergegen spricht schon der sich deutlich unterscheidende Wortlaut der verschiedenen Bestimmungen (vgl. zur Wortlautgrenze bei Auslegungen: BVerfG, Beschl. v. 28.7.2015 - 2 BvR 2558/14 -, juris Rn. 46 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2019 - 1 S 2580/19

    Überlassung Grundstücks für ein Zirkusgastspiel mit Wildtiervorführungen

    Die von der Antragsgegnerin getroffene Regelung hat nicht nur gravierende tatsächliche Auswirkungen, sondern, anders als viele andere Maßnahmen mit objektiv berufsregelnder Tendenz, der Sache nach eine nahezu primär berufsregelnde Zielrichtung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.07.2015 - 2 BvR 2559/14 u.a. - NJW 2015, 2949).
  • BVerfG, 16.08.2021 - 2 BvR 972/21

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetruges

    Die Gerichte dürfen nicht durch eine fernliegende Interpretation oder ein Normverständnis, das keine klaren Konturen mehr erkennen lässt, dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten über den Anwendungsbereich einer Norm zu erhöhen, und sich damit noch weiter vom Ziel des Art. 103 Abs. 2 GG entfernen (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 87, 209 ; 92, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14 u.a. -, Rn. 64).

    Bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung, ob die Strafgerichte diesen aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Vorgaben gerecht geworden sind, ist wegen des strengen Gesetzesvorbehalts auch eine strenge inhaltliche Kontrolle gefordert (vgl. BVerfGE 126, 170 ; 130, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14 u.a. -, Rn. 65).

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21

    Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des

    Der Gesetzgeber hat zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er ein bestimmtes Rechtsgut, dessen Schutz ihm wesentlich und notwendig erscheint, gerade mit den Mitteln des Strafrechts verteidigen will (vgl. statt vieler BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 28.7.2015 - 2 BvR 2558/14, 2 BvR 2571/14, 2 BvR 2573/14).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 53/18
    Vom Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ist zwar auch das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant insoweit erfasst, als es Voraussetzung dafür ist, dass der Rechtsanwalt seinem Mandanten beistehen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.6.2015 - 2 BvR 2558/14, juris Rn. 38).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 42/18
  • OVG Hamburg, 28.10.2022 - 5 Bf 184/21

    Corona-Sonderzahlung; hamburgischer Rechtsreferendar; Unterhaltsbeihilfe

  • LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21

    Erteilung von Urlaub - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit - volle Erwerbsminderung

  • LAG Köln, 08.04.2022 - 10 Sa 670/21

    Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen; Erweiterte Wortauslegung und

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19

    Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (Geltendmachung von betrügerisch erlangten

  • OLG Hamm, 19.09.2019 - 13 U 53/18

    Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises erfordert Irrtum

  • ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20
  • LG Arnsberg, 13.02.2018 - 6 Qs 105/17

    Ruhen der Verjährung vor dem 30. Lebensjahr des Tatopfers hinsichtlich der

  • OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 121/14

    Keine aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe bezuschusste Tagespflege durch

  • VG München, 23.10.2019 - M 9 K 19.4677

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis nach § 61 AsylG

  • VG München, 24.07.2019 - M 9 K 18.5334

    Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche

  • VG Ansbach, 06.12.2018 - AN 17 K 18.50438

    Antrag auf internationalen Schutz

  • KG, 20.12.2019 - 161 Ss 134/19

    Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2022 - 13 PS 208/22

    Entbindung vom Amt des Beamtenbeisitzers im Fachsenat für Disziplinarsachen des

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