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   BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14   

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https://dejure.org/2015,651
BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14 (https://dejure.org/2015,651)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14 (https://dejure.org/2015,651)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 2 BvR 2592/14 (https://dejure.org/2015,651)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 24 Abs 3 S 2 StPO, § 33a StPO, § 120 Abs 1 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge (§ 120 Abs 1 StVollzG iVm § 33a StPO) - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fachgerichtliche Entscheidung ohne Möglichkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge (§ 120 Abs 1 StVollzG iVm § 33a StPO) - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fachgerichtliche Entscheidung ohne Möglichkeit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - Anhörungsrüge - Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 734
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14
    103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Dazu gehören Stellungnahmen der Gegenseite (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris, Rn. 22 und vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 - juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14
    103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14
    103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14
    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Diese Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG gelten - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.

  • BayObLG, 29.09.1989 - RReg. 2 St 10/89

    Befangenheitsantrag wegen verspäteter Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei der

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14
    Dies gebietet, den Betroffenen, dem auf sein Verlangen die zur Entscheidung berufenen Gerichtspersonen mitgeteilt worden sind, über jede Änderung in der Besetzung von Amts wegen zu informieren (vgl. zu § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO: RGSt 66, 10 ; BayObLG, Urteil vom 29. September 1989 - RReg 2 St 10/89 -, juris, Rn. 11; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. 2014, § 24 Rn. 21).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14
    Diese Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG gelten - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14
    Diese Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG gelten - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14
    Diese Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG gelten - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.
  • BVerfG, 05.06.1991 - 2 BvR 103/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterablehnung wegen Besorgnis der

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14
    Als Ausprägung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG verlangt § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO, den zur Ablehnung Berechtigten auf Verlangen die zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen namhaft zu machen und ihnen eine angemessene Frist einzuräumen, um gegebenenfalls gegen diese Gerichtspersonen einen Befangenheitsantrag zu stellen und zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 1991 - 2 BvR 103/91 -, juris, Rn. 23 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1264/08 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1264/08

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Erlöschen bei Entscheidungen

  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

  • BVerfG, 21.03.2011 - 2 BvR 301/11

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

  • RG, 13.11.1931 - I 1034/31

    Muß zur Begründung der Revision, die einen Verstoß gegen § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO.

  • BVerfG, 14.01.2021 - 2 BvR 2032/19

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Der Beschwerdeführer hat nicht hinreichend dargelegt, dass eine stillschweigende Entscheidung über den Antrag nach § 74 Abs. 1 StPO verfassungsrechtlich unzulässig ist, dass es diesbezüglich einer Anhörungsrüge nach § 33a Satz 1 StPO nicht bedurft hätte (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2015 - 2 BvR 2592/14 -, Rn. 2) und dass sich der behauptete Verfahrensverstoß entscheidungserheblich ausgewirkt habe (vgl. etwa BVerfGE 7, 95 ; 89, 381 ; 92, 158 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.02.2017 - VGH B 26/16

    Beratungshilfe

    zu Art. 103 Abs. 1 GG BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Januar 2015 - 2 BvR 2592/14 -, juris Rn. 3 ff.; Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1218/10 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.; vgl. auch Kammerbeschluss vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 2516/13 -, juris Rn. 2;).
  • LG Kassel, 06.02.2018 - 8 Qs 34/17

    Nachholung rechtlichen Gehörs

    Dies ist auch entscheidungserheblich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.01.2015, Az. 2 BvR 2592/14).
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