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   BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95   

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BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95 (https://dejure.org/1997,3378)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95 (https://dejure.org/1997,3378)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2621/95 (https://dejure.org/1997,3378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einführung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürger in Hessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem kommunalen Wahlrecht für "Unionsbürger"

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 444 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 52
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Kann die Verfassungsbeschwerde auch im Fall des Obsiegens nur zu einer Veränderung der Rechtslage zum Nachteil anderer führen, ist sie unzulässig (BVerfGE 18, 1 [12]; 49, 1 [8]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Gegen eine Rechtsnorm ist sie nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer nach seiner - möglich erscheinenden - Behauptung durch die Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG , § 90 Abs. 1 BVerfGG ) verletzt ist (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 43, 142 [147]; 90, 128 [135]).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvC 3/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    In seiner Ausprägung als Grundsatz des gleichen Wahlrechts besagt Art. 3 Abs. 1 GG , daß jeder nach den allgemeinen Vorschriften Wahlberechtigte seine Stimme wie jeder andere Wahlberechtigte abgeben darf, und daß diese gültig abgegebene Stimme ebenso mitbewertet wird wie die anderen Stimmen (BVerfGE 1, 208 [246]; 7, 63 [70]; 34, 81 [99]; 79, 161 [166]).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Eine eigene rügefähige Beschwer setzt mehr als bloße Reflexwirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes voraus (BVerfGE 6, 273 [278]; 78, 350 [354]).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    In seiner Ausprägung als Grundsatz des gleichen Wahlrechts besagt Art. 3 Abs. 1 GG , daß jeder nach den allgemeinen Vorschriften Wahlberechtigte seine Stimme wie jeder andere Wahlberechtigte abgeben darf, und daß diese gültig abgegebene Stimme ebenso mitbewertet wird wie die anderen Stimmen (BVerfGE 1, 208 [246]; 7, 63 [70]; 34, 81 [99]; 79, 161 [166]).
  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Daß die Verfassungsbeschwerde nur von jemand erhoben werden kann, der selbst durch den angegriffenen staatlichen Hoheitsakt betroffen ist, unterscheidet sie von der Popularklage und der abstrakten Normenkontrolle (BVerfGE 13, 1 [9]).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Auch sein passives Wahlrecht soll jeder Wahlberechtigte in formal möglichst gleicher Weise ausüben können (BVerfGE 41, 399 [413]; 48, 64 [79]).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    In seiner Ausprägung als Grundsatz des gleichen Wahlrechts besagt Art. 3 Abs. 1 GG , daß jeder nach den allgemeinen Vorschriften Wahlberechtigte seine Stimme wie jeder andere Wahlberechtigte abgeben darf, und daß diese gültig abgegebene Stimme ebenso mitbewertet wird wie die anderen Stimmen (BVerfGE 1, 208 [246]; 7, 63 [70]; 34, 81 [99]; 79, 161 [166]).
  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Auch sein passives Wahlrecht soll jeder Wahlberechtigte in formal möglichst gleicher Weise ausüben können (BVerfGE 41, 399 [413]; 48, 64 [79]).
  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2621/95
    Gegen eine Rechtsnorm ist sie nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer nach seiner - möglich erscheinenden - Behauptung durch die Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG , § 90 Abs. 1 BVerfGG ) verletzt ist (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 43, 142 [147]; 90, 128 [135]).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Obwohl das Demokratieprinzip durch eine unzulässige Ausdehnung der Wahlberechtigten durchaus verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 83, 37 ; 83, 60 ), wird der durch den Anspruch auf Demokratie gemäß Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 und Art. 79 Abs. 3 GG geschützte Menschenwürdegehalt politischer Selbstbestimmung in der Regel nicht allein dadurch berührt, dass dieses Recht zu Unrecht auch Dritten eingeräumt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 1997 - 2 BvR 2862/95 -, NVwZ 1998, S. 52 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2621/95 -, NVwZ 1998, S. 52).
  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 4 N 11.1412

    Quotenregelung im Münchener Ausländerbeirat zulässig

    Auch wenn dabei satzungsrechtlich begründete Unterrichtungs-, Vorschlags- oder Anhörungsrechte in Anspruch genommen werden (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 ABS), liegt darin eine rein konsultative Tätigkeit, durch die keine Staatsgewalt ausgeübt wird und die daher nicht der Legitimation durch eine demokratischen Grundsätzen genügende Wahl bedarf (BVerfG vom 24.5.1995 BVerfGE 93, 37/68; BVerfG vom 19.2.1997 NVwZ 1998, 52).
  • VG Ansbach, 13.01.2000 - AN 4 K 98.01701

    Eintragung eines ausländischen Staatsangehörigen in ein Wählerverzeichnis für

    Durch die genannte Änderung des GG sind die früher zum Teil geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Kommunalwahlrechts für nicht-deutsche Unionsbürger ausgeräumt worden; nachfolgende verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe gegen die Einführung dieses Kommunalwahlrechts für nicht-deutsche Unionsbürger hatten keinen Erfolg (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.02.1997, Az.: 2 BvR 2621/95, NVwZ 1998, 52; BVerfG, Beschl. v. 08.01.1997, Az.: 2 BvR 2862/95, NVwZ 1998, 52; BayVerfGH, Entsch. v. 15.05.1997, Az.: Vf. 21- VII- 95 u.a., NVwZ 1998, 54 [VerfGH Bayern 15.05.1997 - Vf VII 21/95]).
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