Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 21.01.1969 | BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66   

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https://dejure.org/1967,41
BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1967,41)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1967,41)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1967,41)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Wehrdisziplin

  • opinioiuris.de

    Wehrdisziplin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; WDO § 6
    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben Kriminalstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Disziplinare Arreststrafe - Wehrdisziplinarordnung - Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit - Doppelte Verurteilung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Disziplinare Arreststrafe - Wehrdisziplinarordnung - Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit - Doppelte Verurteilung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 378
  • NJW 1967, 1651
  • MDR 1967, 904
  • DVBl 1967, 722
  • DVBl 1967, 724
  • DÖV 1967, 681
 
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Wird zitiert von ... (91)

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Neben ihrer Aufgabe abzuschrecken und zu resozialisieren, stellt sie eine Antwort auf strafrechtlich verbotenes Verhalten dar (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 45, 187 ; 95, 96 ; 110, 1 ).

    Bei der Beurteilung des Strafcharakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; 110, 1 ).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Sie ist - neben ihrer Aufgabe abzuschrecken und zu resozialisieren - eine angemessene Antwort auf strafrechtlich verbotenes Verhalten (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 45, 187 ; 95, 96 ).

    Bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende, Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - ; siehe auch Volk, ZStW 1971, S. 405 ff.).

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Soweit der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit die Idee der Gerechtigkeit als wesentlichen Bestandteil enthält (BVerfGE 7, 89 [92]; 7, 194 [196]; 20, 323 [331]; 21, 378 [388]), verlangt er auch die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66   

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https://dejure.org/1969,969
BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1969,969)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.1969 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1969,969)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 1969 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/1969,969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 3
    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 156
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Erstattungspflichtig ist das Land Hessen (vgl. BVerfGE 25, 156 ; 25, 156 [157]; 25, 157 [158]).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    1. Das Land Baden-Württemberg hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen im Verfahren 2 BvR 234/87 zu ersetzen (§ 34aAbs.2 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 25, 156 ; 25, 156 [157]; 25, 157 [158]; 77, 1 [64]).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Das gilt für das Verfahren über die Verfassungsbeschwerde ebenso wie für das Verfahren über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. für das Verfassungsbeschwerdeverfahren: BVerfGE 25, 156 ; für das Verfahren über die einstweilige Anordnung: BVerfG, Beschluß vom 7. Juli 1992-1 BvR 454/91 u. a. -, Umdruck 5.29).
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Rechtsprechung
   BVerfG - 2 BvR 263/66   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,123020
BVerfG - 2 BvR 263/66 (https://dejure.org/9999,123020)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 28.09.2021 - VIII R 18/18

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen

    Mit dem in Art. 103 Abs. 3 GG verwendeten Begriff der "allgemeinen Strafgesetze" ist aber nur das Kriminalstrafrecht gemeint (BVerfG-Beschluss vom 02.05.1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66, BVerfGE 21, 378, unter B.II.1.).
  • VGH Bayern, 07.12.2016 - 16a D 14.1215

    Disziplinarverfahren

    Zwar kann aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) die Verpflichtung hergeleitet werden, zu überprüfen, ob daneben noch eine Disziplinarmaßnahme erforderlich ist (BVerfG, B. v. 2.5.1967 - 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66 - BVerfGE 21, 378; B. v. 29.10.1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, 180).
  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 34/66

    Betriebsbußordnung - Bußordnung

    Sie schließen nicht aus, daß daneben noch eine andere Gerichtsbarkeit besteht, sei es als Schieds-, sei es als Disziplinärgerichtsbarkeit (vgl. hierzu auch BVerfG vom 2. Mai 1967, 2 BvL 1/66 /?TJW 67, 16547 und 2 BvR 391/64 sowie 2 BvR 263/66 /NJW 67, 16517, demnächst AP Nr. 22 und 23 zu Art» 103 GG).
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