Rechtsprechung
   BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25458
BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13 (https://dejure.org/2014,25458)
BVerfG, Entscheidung vom 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13 (https://dejure.org/2014,25458)
BVerfG, Entscheidung vom 06. August 2014 - 2 BvR 2632/13 (https://dejure.org/2014,25458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 66 StGB; § 67d StGB; § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO; § 454 Abs. 2 StPO
    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht; Mindestanforderungen an die Wahrheitserforschung; verfassungsrechtliches Gebot bestmöglicher Sachaufklärung); Sachverständigengutachten (Erforderlichkeit bei Prognoseentscheidungen; Gefahr ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt bei unzureichender Sachaufklärung Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 66 StGB, § 67c StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt bei unzureichender Sachaufklärung Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG - hier: Fortdauerentscheidung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen - letzte externe ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt bei unzureichender Sachaufklärung Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG - hier: Fortdauerentscheidung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen - letzte externe ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die sich aus dem verfassungsrechtlichen Gebot bestmöglicher Sachaufklärung im Strafvollstreckungsverfahren ergebenden Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer des Maßregelvollzugs - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 70, 297 ff.), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 17 f.).

    Das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung gilt auch für die Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, juris, Rn. 15).

    In der Regel besteht jedoch die Pflicht, einen erfahrenen Sachverständigen zuzuziehen, wenn es um eine Prognoseentscheidung geht, bei der geistige und seelische Anomalien in Frage stehen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 728/08 -, juris, Rn. 12).

    So wird es von Zeit zu Zeit geraten sein, einen anstaltsfremden Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen, um auszuschließen, dass anstaltsinterne Belange oder die Beziehung zwischen Therapeut und Untergebrachtem das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 728/08 -, juris, Rn. 12).

    Die Strafvollstreckungsgerichte sind insbesondere nicht von der Prüfung entbunden, ob neuere Entwicklungen in der Person des Verurteilten oder sonstige Gründe - wie vor allem der seit der letzten Begutachtung verstrichene Zeitraum (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Rn. 18 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 18) die bisherige Gefahrenprognose beeinflussen können.

  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 1771/09

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 17 f.).

    Die Regelung des § 463 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 454 Abs. 2 StPO, nach der zur Vorbereitung der Entscheidung über die Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur fortbestehenden Gefährlichkeit des Verurteilten dann erforderlich ist, wenn das Gericht die Aussetzung erwägt, ist im Grundsatz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 18).

    Über diese einfachgesetzliche Regelung hinaus kann aber auch in anderen Fällen die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls von Verfassungs wegen geboten sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Rn. 19; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 18).

    Die Strafvollstreckungsgerichte sind insbesondere nicht von der Prüfung entbunden, ob neuere Entwicklungen in der Person des Verurteilten oder sonstige Gründe - wie vor allem der seit der letzten Begutachtung verstrichene Zeitraum (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Rn. 18 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 18) die bisherige Gefahrenprognose beeinflussen können.

    Denn dann versetzt erst ein solches neues externes, hinreichend substantiiertes und zeitnahes Gutachten die Vollstreckungsgerichte in die Lage, die Rechtsfrage der fortbestehenden Gefährlichkeit eigenverantwortlich zu beantworten (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.09.2008 - 2 BvR 936/08

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei der Entscheidung über die

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 17 f.).

    Über diese einfachgesetzliche Regelung hinaus kann aber auch in anderen Fällen die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls von Verfassungs wegen geboten sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Rn. 19; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 18).

    Die Strafvollstreckungsgerichte sind insbesondere nicht von der Prüfung entbunden, ob neuere Entwicklungen in der Person des Verurteilten oder sonstige Gründe - wie vor allem der seit der letzten Begutachtung verstrichene Zeitraum (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Rn. 18 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 18) die bisherige Gefahrenprognose beeinflussen können.

    Ist dies der Fall, haben die Strafvollstreckungsgerichte die Gefährlichkeit des Verurteilten durch Einholung eines neuen externen Sachverständigengutachtens zu klären (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Rn. 19 f.).

  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 728/08

    Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung (Aussetzung der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13
    In der Regel besteht jedoch die Pflicht, einen erfahrenen Sachverständigen zuzuziehen, wenn es um eine Prognoseentscheidung geht, bei der geistige und seelische Anomalien in Frage stehen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 728/08 -, juris, Rn. 12).

    So wird es von Zeit zu Zeit geraten sein, einen anstaltsfremden Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen, um auszuschließen, dass anstaltsinterne Belange oder die Beziehung zwischen Therapeut und Untergebrachtem das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 728/08 -, juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13
    So wird es von Zeit zu Zeit geraten sein, einen anstaltsfremden Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen, um auszuschließen, dass anstaltsinterne Belange oder die Beziehung zwischen Therapeut und Untergebrachtem das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 728/08 -, juris, Rn. 12).

    Die Regelung des § 463 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 454 Abs. 2 StPO, nach der zur Vorbereitung der Entscheidung über die Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur fortbestehenden Gefährlichkeit des Verurteilten dann erforderlich ist, wenn das Gericht die Aussetzung erwägt, ist im Grundsatz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 1771/09 -, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (richterliche Sachaufklärung;

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13
    Das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung gilt auch für die Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 28.09.2020 - 2 BvR 1235/17

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch in Bezug auf die Sicherungsverwahrung angenommen, dass der Richter der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen durch die sorgfältige Auswahl des Gutachters entgegenwirken muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 2014 - 2 BvR 2632/13 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 13.03.2023 - 2 BvR 829/21

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre in einem

    dd) Verfahrensrechtlich folgt aus dem auch für den Vollzug einer Sicherungsverwahrung aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG folgenden Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 2014 - 2 BvR 2632/13 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2020 - 2 BvR 1235/17 -, Rn. 43), dass sich das Strafvollstreckungsgericht um eine möglichst breite Tatsachenbasis zu bemühen und alle maßgeblichen Gesichtspunkte näher darzulegen hat (vgl. BVerfGE 117, 71 ).
  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1419/18

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

    Daher ist auch in diesem Bereich der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen durch eine entsprechende Gutachterauswahl entgegenzuwirken (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 2014 - 2 BvR 2632/13 -, Rn. 16 und vom 28. September 2020 - 2 BvR 1235/17 -, Rn. 43).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Ws 182/17

    Weitere Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit für die Entscheidungsfindung zu gewährleisten (vgl. zu alledem BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13; Beschluss vom 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13, 2 BvR 2445/14 - jeweils zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2016 - 2 Ws 254/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen des

    Auch kann es - namentlich bei einer langdauernden Unterbringung - angezeigt sein, die Begutachtung von einem bisher nicht mit dem Untergebrachten befassten externen Sachverständigen vornehmen zu lassen (zusammenfassend BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014, 2 BvR 2632/13; Beschluss vom 22.01.2015, 2 BvR 2049/13, 2 BvR 2445/14).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17

    Maßregelvollstreckung: Berechnung der Unterbringungsdauer im psychiatrischen

    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit für die Entscheidungsfindung zu gewährleisten (vgl. zu alledem BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13; Beschluss vom 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13, 2 BvR 2445/14 - jeweils zit. nach juris; Senat, Beschluss vom 14.07.2017 - 2 Ws 182/17 - juris).
  • OLG Koblenz, 03.02.2022 - 4 Ws 749/21

    Berechnung der Frist für Einholung eines Sachverständigengutachtens bei

    Bestanden keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben, hing es von dem sich nach den Umständen des einzelnen Falles bestimmenden pflichtgemäßen Ermessens des Richters ab, in welcher Weise er die Aussetzungsreife prüfte (BVerfG, Beschl. 2 BvR 2632/13 v. 06.08.2014 - juris; 2 BvR 2049/13 v. 22.01.2015 - juris; OLG Karlsruhe, a.a.O. - Rn. 17 n. juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht