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BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH nach Art 267 AEUV
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Art 12 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 106 Abs 2 AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH nach Art 267 AEUV - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Anwendung des Art 86 Abs 2 EG / Art 106 Abs 2 AEUV auf ... - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH nach Art 267 AEUV - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Anwendung des Art 86 Abs 2 EG / Art 106 Abs 2 AEUV auf ...
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Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH nach Art 267 AEUV - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Anwendung des Art 86 Abs 2 EG / Art 106 Abs 2 AEUV auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
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Altpapier-Urteil
- ggsc.de (Kurzinformation)
Altpapierurteil bestätigt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2015, 52
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (29)
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die hier maßgeblichen Fragen zur Einordnung des Europäischen Gerichtshofs als gesetzlichem Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ;… zuletzt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12 -, juris, Rn. 177 ff.) und zur Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch Nichtbeachtung von Beteiligtenvorbringen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 96, 205 ; 105, 279 ) geklärt.aa) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV sind die nationalen Gerichte von Amts wegen gehalten, den Gerichtshof anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ; stRspr).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, S. 3415 ff., Rn. 21) muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
bb) Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Normen, die die gerichtliche Zuständigkeitsverteilung regeln, jedoch nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ).
Vielmehr ist das Bundesverfassungsgericht gehalten, seinerseits die Kompetenzregeln zu beachten, die den Fachgerichten die Kontrolle über die Befolgung der Zuständigkeitsordnung übertragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
(1) Die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV wird in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Hauptsachegericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit der unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hegt und das Unionsrecht somit eigenständig fortbildet (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
(2) Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Hauptsachegericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (bewusstes Abweichen ohne Vorlagebereitschaft; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
(3) Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs hingegen noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit (Unvollständigkeit der Rechtsprechung), wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschreitet (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ).
Unvertretbar gehandhabt wird Art. 267 Abs. 3 AEUV im Falle der Unvollständigkeit der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn das Fachgericht eine von vornherein eindeutige oder zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung für gegeben hält (vgl. BVerfGE 82, 159 ; zum Vorliegen eines solchen Falles, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts gegenüber der vom Gericht zugrunde gelegten Meinung eindeutig vorzuziehen sind, vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ).
Gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts war jedoch die Nichtzulassungsbeschwerde statthaft, die zu den Rechtsmitteln im Sinne von Art. 267 AEUV zählt (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
aa) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens daher nicht nach oder stellt es ein Vorabentscheidungsersuchen, obwohl eine Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht gegeben ist (…vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07 -, NJW 2013, S. 1499 , Rn. 91), kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 126, 286 ).
Daher stellt nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 126, 286 ).
Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Das Bundesverfassungsgericht wacht allein über die Einhaltung der Grenzen dieses Spielraums (vgl. BVerfGE 126, 286 m.w.N.).
Ein "oberstes Vorlagenkontrollgericht" ist es nicht (vgl. BVerfGE 126, 286 ; BVerfGK 13, 506 ; 14, 230 ; 16, 328 ;…BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1987 - 2 BvR 808/82 -, NJW 1988, S. 1456 ).
(1) Die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV wird in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Hauptsachegericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit der unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hegt und das Unionsrecht somit eigenständig fortbildet (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
(2) Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Hauptsachegericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (bewusstes Abweichen ohne Vorlagebereitschaft; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
(3) Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs hingegen noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit (Unvollständigkeit der Rechtsprechung), wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschreitet (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Unvertretbar gehandhabt wird Art. 267 Abs. 3 AEUV im Falle der Unvollständigkeit der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn das Fachgericht eine von vornherein eindeutige oder zweifelsfrei geklärte Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung für gegeben hält (vgl. BVerfGE 82, 159 ; zum Vorliegen eines solchen Falles, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts gegenüber der vom Gericht zugrunde gelegten Meinung eindeutig vorzuziehen sind, vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ).
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
aa) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).Unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV sind die nationalen Gerichte von Amts wegen gehalten, den Gerichtshof anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ; stRspr).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, S. 3415 ff., Rn. 21) muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
(1) Die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV wird in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Hauptsachegericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit der unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hegt und das Unionsrecht somit eigenständig fortbildet (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
(2) Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Hauptsachegericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (bewusstes Abweichen ohne Vorlagebereitschaft; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
(3) Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs hingegen noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit (Unvollständigkeit der Rechtsprechung), wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschreitet (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ).
Auf dieser Grundlage muss das Fachgericht unter Anwendung und Auslegung des materiellen Unionsrechts (vgl. BVerfGE 75, 223 ; 128, 157 ; 129, 78 ) die vertretbare Überzeugung bilden, dass die Rechtslage entweder von vornherein eindeutig ("acte clair") oder durch Rechtsprechung in einer Weise geklärt ist, die keinen vernünftigen Zweifel offen lässt ("acte éclairé"; vgl. BVerfGE 129, 78 ).
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
aa) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).Unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV sind die nationalen Gerichte von Amts wegen gehalten, den Gerichtshof anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ; stRspr).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, S. 3415 ff., Rn. 21) muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
(1) Die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV wird in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Hauptsachegericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit der unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hegt und das Unionsrecht somit eigenständig fortbildet (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
(2) Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Hauptsachegericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (bewusstes Abweichen ohne Vorlagebereitschaft; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
(3) Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs hingegen noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit (Unvollständigkeit der Rechtsprechung), wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschreitet (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Auf dieser Grundlage muss das Fachgericht unter Anwendung und Auslegung des materiellen Unionsrechts (vgl. BVerfGE 75, 223 ; 128, 157 ; 129, 78 ) die vertretbare Überzeugung bilden, dass die Rechtslage entweder von vornherein eindeutig ("acte clair") oder durch Rechtsprechung in einer Weise geklärt ist, die keinen vernünftigen Zweifel offen lässt ("acte éclairé"; vgl. BVerfGE 129, 78 ).
- EuGH, 23.10.1997 - C-157/94
Kommission / Niederlande
Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
Eine Existenzgefährdung durch die Zulassung von Wettbewerb ist dabei nicht Voraussetzung für die Anwendung von Art. 86 Abs. 2 EG beziehungsweise Art. 106 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 1997, Rs. C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, S. 1-5699 Rn. 43;… Urteil vom 17. Mai 2001, Rs. C-340/99, TNT Traco/Poste Italiane, Slg. 2001, S. 1-4109 Rn. 54;… Urteil vom 19. Mai 1993, Rs. C-320/91, Corbeau, Slg. 1993, S. 1-2563 Rn. 14 ff.).Entscheidend ist, ob es für das begünstigte Unternehmen einen anderen wirtschaftlich zumutbaren Weg gibt, seine Aufgabe zu erfüllen, wobei auch die Möglichkeit eines Ausgleichs zwischen den rentablen und den weniger rentablen Tätigkeitsbereichen einzubeziehen ist (…vgl. EuGH, Rs. C-320/91, Corbeau, a.a.O. Rn. 14 ff.; Rs. C-157/94, Kommission/Niederlande, a.a.O. Rn. 53).
Beschränkungen können auch dann gerechtfertigt sein, wenn sie dazu dienen, dass eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu möglichst niedrigen, sozialverträglichen Gebühren erbracht werden kann (vgl. EuGH, C-157/94, Kommission/Niederlande, a.a.O. Rn. 53 ff.).
- EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN …
Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
aa) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Rückgriff auf das Primärrecht zulässig, soweit eine Materie sekundärrechtlich nicht abschließend geregelt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2001, Rs. C-324/99, Daimler-Chrysler, Slg. 2001, S. 1-9897 Rn. 32).Zum einen diente diese Andienungspflicht dem Umweltschutz (vgl. § 13 Abs. 4 KrW-/AbfG 1994 und EuGH, Rs. C-324/99, Daimler Chrysler, a.a.O. Rn. 54, 57 ff.), während die Überlassungspflicht nach § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG 1994 dem Erhalt der abfallwirtschaftlichen Daseinsvorsorge dient.
Zum anderen bezieht der Europäische Gerichtshof seine Ausführungen ausdrücklich auf Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind (vgl. EuGH, Rs. C-324/99, Daimler Chrysler, a.a.O. Rn. 28).
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die hier maßgeblichen Fragen zur Einordnung des Europäischen Gerichtshofs als gesetzlichem Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ;… zuletzt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12 -, juris, Rn. 177 ff.) und zur Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch Nichtbeachtung von Beteiligtenvorbringen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 96, 205 ; 105, 279 ) geklärt.aa) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).
Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens daher nicht nach oder stellt es ein Vorabentscheidungsersuchen, obwohl eine Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht gegeben ist (…vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07 -, NJW 2013, S. 1499 , Rn. 91), kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 126, 286 ).
- EuGH, 19.05.1993 - C-320/91
Strafverfahren gegen Corbeau
Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
Eine Existenzgefährdung durch die Zulassung von Wettbewerb ist dabei nicht Voraussetzung für die Anwendung von Art. 86 Abs. 2 EG beziehungsweise Art. 106 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH…, Urteil vom 23. Oktober 1997, Rs. C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, S. 1-5699 Rn. 43;… Urteil vom 17. Mai 2001, Rs. C-340/99, TNT Traco/Poste Italiane, Slg. 2001, S. 1-4109 Rn. 54; Urteil vom 19. Mai 1993, Rs. C-320/91, Corbeau, Slg. 1993, S. 1-2563 Rn. 14 ff.).Entscheidend ist, ob es für das begünstigte Unternehmen einen anderen wirtschaftlich zumutbaren Weg gibt, seine Aufgabe zu erfüllen, wobei auch die Möglichkeit eines Ausgleichs zwischen den rentablen und den weniger rentablen Tätigkeitsbereichen einzubeziehen ist (vgl. EuGH, Rs. C-320/91, Corbeau, a.a.O. Rn. 14 ff.;… Rs. C-157/94, Kommission/Niederlande, a.a.O. Rn. 53).
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die hier maßgeblichen Fragen zur Einordnung des Europäischen Gerichtshofs als gesetzlichem Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ;… zuletzt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12 -, juris, Rn. 177 ff.) und zur Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch Nichtbeachtung von Beteiligtenvorbringen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 96, 205 ; 105, 279 ) geklärt.Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz davor, dass ein Gericht Vortrag eines Verfahrensbeteiligten aus Rechtsgründen unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 60, 305 ; 96, 205 ).
- BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die hier maßgeblichen Fragen zur Einordnung des Europäischen Gerichtshofs als gesetzlichem Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ;… zuletzt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12 -, juris, Rn. 177 ff.) und zur Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch Nichtbeachtung von Beteiligtenvorbringen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 46, 315 ; 96, 205 ; 105, 279 ) geklärt.Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 46, 315 ; 105, 279 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
- BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
Direktruf
- BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
- EuGH, 17.05.2001 - C-340/99
EIN EILKURIERUNTERNEHMEN KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN ZUR ZAHLUNG EINER …
- EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
Sydhavnens Sten & Grus
- EuGH, 10.11.1998 - C-360/96
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
- BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den …
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
- BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82
Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2419/06
Zum Prüfungsmaßstab bzgl der Handhabung der Vorlagepflicht gem Art 234 EG …
- BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2150/07
Vorlagepflicht des Bundesfinanzhofs betreffend Gültigkeit und Auslegung der …
- BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
Keine Grundrechtsverletzung durch Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen …
- BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
"Antiterrordatei"
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz - …
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) wegen der Auslegung der genannten Vorschrift ist nicht veranlasst, weil die Rechtslage im Hinblick auf die hier vorliegende Abschalteinrichtung von vornherein eindeutig ist ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG, Beschluss vom 28. August 2014 - 2 BvR 2639/09, NVwZ 2015, 52 Rn. 35).Die Rechtslage ist im Hinblick auf § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV wie dargestellt von vornherein eindeutig ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG, NVwZ 2015, 52 Rn. 35).
- BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19
Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine …
Soweit im derzeitigen Stadium des streitgegenständlichen Verfahrens entscheidungserheblich, ist die Auslegung dieses unionsrechtlichen Begriffs durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…Urteile vom 20. Dezember 2017 - Rs. C-434/16, NJW 2018, 767 Rn. 33-35 …und vom 17. Juli 2014 - Rs. C-141/12 und C-372/12, CR 2015, 103 Rn. 39 ff.) eindeutig geklärt ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81, NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG, NVwZ 2015, 52 Rn. 35). - BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Die Rechtslage ist sowohl im Hinblick auf § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV (…vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 77) als auch im Hinblick auf Art. 5 VO 715/2007/EG wie dargestellt von vornherein eindeutig ("acte claire", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG, NVwZ 2015, 52 Rn. 35).
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
Jedenfalls soweit entscheidungserheblich, ist die Auslegung der maßgeblichen unionsrechtlichen Begriffe durch die - insbesondere jüngste - Rechtsprechung des EuGH eindeutig geklärt, "acte éclairé", oder von vornherein eindeutig, "acte clair" (…vgl. EuGH Urt. v. 6.10.1982 - C-283/81, NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG Beschl. v. 28.8.2014 - 2 BvR 2639/09, NVwZ 2015, 52 Rn. 35) . - BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18
Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber
Die Rechtslage ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs - wie oben dargestellt - in einer Weise geklärt, die keinen vernünftigen Zweifel offenlässt ("acte éclairé", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG, Beschluss vom 28. August 2014 - 2 BvR 2639/09, NVwZ 2015, 52 Rn. 35).(1) Die Rechtslage ist - soweit für die Entscheidung des vorliegenden Falles hier erheblich - wie oben dargestellt im Hinblick auf die vorgenommene Auslegung von Art. 6 Abs. 4 DS-GVO angesichts des klaren Wortlauts, der klaren Systematik der Vorschrift und ihres eindeutigen Sinns und Zwecks (von vornherein) eindeutig ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG, Beschluss vom 28. August 2014 - 2 BvR 2639/09, NVwZ 2015, 52 Rn. 35).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
vgl. zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 28. August 2014 - 2 BvR 2639/09 -, NVwZ 2015, 52 = juris Rn. 47, m.w.N. - LG Ravensburg, 12.02.2021 - 2 O 393/20
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Rahmenrichtlinie für die …
Die Rechtslage ist im Hinblick auf § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV wie dargestellt von vornherein eindeutig ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG, NVwZ 2015, 52 Rn. 35). - OLG Bremen, 14.10.2020 - 1 U 4/20
Klage gegen BMW erfolglos - Behauptung, BMW 320d unterfalle dem Abgasskandal, …
Vielmehr ist die Rechtslage insoweit von vornherein eindeutig, so dass es nach den Grundsätzen des "acte clair" eines Vorlageverfahrens nicht bedarf (hierzu allgemein EuGH, Urteil vom 06.10.1982 - Rechtssache 283/81, juris Ls., NJW 1983, 1257; BVerfG, Beschluss vom 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09, juris Rn. 35, NVwZ 2015, 52). - BGH, 06.02.2020 - I ZR 93/18
SEPA-Lastschrift - Verletzung der SEPA-Verordnung durch Zwang zur Verwendung …
Danach ist die im Streitfall entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO eine Norm ist, die zumindest auch dem Schutz der Verbraucher dient und bei der dieser nicht nur untergeordnete Bedeutung hat oder eine nur zufällige Nebenwirkung ist, durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in einer Weise geklärt, die keinen vernünftigen Zweifel offenlässt ("acte éclairé"; vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 16 = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.; BVerfG, NVwZ 2015, 52 Rn. 35). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 20 A 318/14
Gewerbliche Sammlung von Sperrmüll unzulässig
BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2009 - 7 C 16.08 -, a. a. O., (…Rn. 41); bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 28. August 2014 - 2 BvR 2639/09 -, NVwZ 2015, 52 (…Rn. 44).Auch die vom Europäischen Gerichtshof benannten und anerkannten, vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 28. August 2014 - 2 BvR 2639/09 -, NVwZ 2015, 52, noch betonten Fallgruppen, in denen nationale Regelungen den Anforderungen des Art. 106 Abs. 2 AEUV genügen können, sind insgesamt weitgehend und letztlich nur unter der Prämisse eines weiten Regelungsspielraums nachvollziehbar.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. August 2014 - 2 BvR 2639/09 -, NVwZ 2015, 52, 55; kritisch Oexle/ Lammers, AbfallR 2015, 192.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 2120/14
Erlass einer Untersagungsverfügung mehr als drei Monate nach der Anzeige der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 20 A 319/14
Gewerbliche Sammlung von Sperrmüll unzulässig
- BGH, 25.01.2024 - IX ZR 19/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 2219/14
Durchführung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern und Schuhen aus privaten …
- BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23
Disziplinarrecht: Ergänzende Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 2220/14
Untersagung der Durchführung der gewerblichen Sammlung von Altkleidern und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 1855/14
Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien; Organisatorische und …
- BVerwG, 18.01.2017 - 8 B 16.16
Alternativbegründung; Alternativerwägung; Anleger; Anlegerentschädigung; …
- OLG Bremen, 27.02.2024 - 1 U 32/23
- VGH Bayern, 10.02.2015 - 20 B 14.710
Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung
- OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die …
- BGH, 14.09.2021 - VI ZR 491/20
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung eines Gebrauchtwagenkäufers bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 18 U 526/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf mit einem Motor der Baureihe …
- OLG Hamm, 18.10.2023 - 7 U 77/23
Erfolglose Klage auf Schadenersatz wegen Facebook-Datenleck
- BVerwG, 05.04.2017 - 8 B 6.17
Anforderungen der Anhörungsrüge
- OLG Hamm, 17.11.2023 - 7 U 71/23
Aussetzung, Vorlagepflicht, Auskunftsanspruch, Schaden, Kausalität, …
- OVG Hamburg, 08.04.2021 - 6 Bf 70/20
Entscheidung über dei Länge der Befristung der Wirkung einer Ausweisung; …
- LG Ravensburg, 31.03.2021 - 2 O 339/19
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
- OLG Bremen, 25.01.2023 - 1 U 45/22
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen des …
- BVerwG, 09.07.2019 - 1 B 51.19
Verfassungsgemäße Versagung einer Einbürgerung zur Vermeidung der Mehrstaatigkeit
- BVerwG, 21.06.2017 - 10 B 19.16
Berücksichtigung eines pauschalen Paketabschlags im Rahmen des gewöhnlichen …
- BVerwG, 23.08.2023 - 2 B 2.22
- BGH, 13.11.2018 - VI ZR 71/18
Ergehen einer rechtskräftigen Entscheidung zuvor mit Verneinung der …
- VG München, 27.06.2016 - M 17 S 16.1243
Eilrechtsschutz gegen Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung
- OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22
Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten …
- LG Stuttgart, 19.06.2020 - 19 O 223/19
"Abgasskandal": Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugkäufers gegenüber …
- OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
Aufrechnung von Mängelbeseitigungskosten gegen einen Werklohnanspruch
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-72/14
X - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Anwendbare Rechtsvorschriften - …
- BVerwG, 21.07.2017 - 8 B 4.16
Jahresbeitrag für Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; …
- OLG Hamm, 14.06.2021 - 2 U 102/20
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz; Inhalt eines …
- BVerwG, 21.07.2017 - 8 B 3.16
Jahresbeitrag für Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; …
- VG Saarlouis, 20.03.2015 - 3 K 1978/13
Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- OLG Brandenburg, 08.04.2023 - 11 U 37/23
Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtung; …
- OLG München, 29.08.2022 - 9 U 3481/22
Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: Skoda …
- BVerwG, 22.06.2015 - 2 B 54.14
Hinwendung zum Lehrerberuf
- OLG München, 04.07.2022 - 8 U 7374/21
Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten ud eingebauten …
- VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15
Kommunalwahlrecht -Festsetzung des Mindestwahlalters auf 18 Jahre
- BVerwG, 28.06.2019 - 8 PKH 3.19
Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen …
- BVerwG, 05.04.2017 - 8 B 54.16
Verfahrensrüge gegen die Indizienbeweisführung der Vorinstanz; Geltendmachung des …
- OLG München, 12.07.2022 - 8 U 463/21
Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2018 - 3 L 5/17
Einstufung von tierischen Nebenprodukten nach Art. 10 lit. b Ziffer i EGV …
- OLG Hamm, 05.08.2021 - 22 U 121/20
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit der Abgasnorm Euro 6; Begriff …
- OLG Hamm, 14.06.2021 - 22 U 102/20
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz; Inhalt eines …
- OLG Hamm, 22.04.2021 - 22 U 142/20
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA …
- OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 U 146/22
Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs; …
- OLG München, 30.06.2022 - 3 U 2836/22
Zur Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und gelieferten …
- OLG München, 19.07.2022 - 8 U 5204/21
Kein Schadensersatzanspruch gegen Audi wegen des entwickelten, hergestellten und …
- LG Hof, 25.05.2022 - 32 O 50/22
Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit …
- LG Ravensburg, 09.03.2021 - 2 O 366/20
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Rahmenrichtlinie für die …
- OLG München, 01.07.2022 - 1 U 1985/22
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Selbstbestimmungsrecht, Kosten des …
- VGH Bayern, 18.12.2017 - 1 ZB 17.2371
Anhörungsrüge und Anforderungen an Entscheidungsgründe bei Ablehnung …
- LG München I, 18.01.2021 - 35 O 8816/20
Schadensersatz, Marke, Fahrzeug, Schadensersatzanspruch, Bescheid, Software, …
- VG Saarlouis, 12.07.2018 - 3 K 1401/17
Zum Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und auf abgeleiteten …
- OLG München, 25.08.2022 - 8 U 5204/21
Keine Verfahrensaussetzung in einem sog. "Diesel-Verfahren"
- LG Kassel, 04.07.2022 - 10 O 1402/20
- OLG München, 18.07.2022 - 8 U 5100/21
Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: Audi A3 …
- VG München, 21.05.2015 - M 17 K 14.392
Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung
- VG München, 17.03.2016 - M 17 K 15.1249
Untersagung einer gewerblichen Alttextilsammlung
- OLG München, 27.06.2022 - 3 U 1710/22
Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Verwendung …