Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 14.01.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04 (1)   

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BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04 (1) (https://dejure.org/2004,2196)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2004 - 2 BvR 27/04 (1) (https://dejure.org/2004,2196)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2004 - 2 BvR 27/04 (1) (https://dejure.org/2004,2196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 94 StPO; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO.
    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Anforderungen; eigenverantwortliche richterliche Prüfung; Beschreibung des Tatvorwurfs; Meßbarkeit und Kontrollierbarkeit des Grundrechtseingriffs; Richtervorbehalt); Beschlagnahme (genaue ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Sicherstellung von Beweismitteln - wegen unzureichender Umschreibung des Tatvorwurfs GG Art 3 Abs 1, Art 13 Abs 1, 2 verletzender Durchsuchungsbeschluss

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer strafprozessualen Durchsuchung und Beschlagnahme; Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung; Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Beschlagnahme von Anwaltsakten; Umfang des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 12; ; GG Art. 3 Abs. 13; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; StPO §§ 102 105
    Anforderungen an die Begründung einer Durchsuchungsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Anforderungen an die richterliche Prüfung bei Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 55
  • NJW 2004, 1517
  • NVwZ 2004, 981 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 206
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ) sowie Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 59, 95 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ) sowie Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 59, 95 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Wird die Durchsuchung regelmäßig ohne vorherige Anhörung des Betroffenen angeordnet, so soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ) sowie Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 59, 95 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    c) Geklärt ist ferner, dass eine gerichtliche Entscheidung, wie sie die Anordnung einer Durchsuchung darstellt, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn sich für sie sachlich zureichende, plausible Gründe nicht finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 59, 95 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, NJW 1994, S. 2079).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist keine bloße Formsache (vgl. BVerfGE 57, 346 ).

  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Dafür ist bereits ausreichend, dass aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte nach kriminalistischer Erfahrung die bloße Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist (BGH, Urteil vom 21. April 1988 - III ZR 255/86, NJW 1989, 96, 97; BVerfGK 3, 55, 61; jeweils mwN).
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, NJW 1994, S. 2079; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2004 - 2 BvR 27/04 -, NJW 2004, S. 1517 = BVerfGK 3, 55 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 -, NJW 2005, S. 1707).
  • BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14

    Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH (Wohnungsgrundrecht;

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass die richterliche Entscheidung im Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; BVerfGK 3, 55 ).
  • BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13

    Durchsuchungsbeschluss (Anforderungen an den Tatverdacht: Anfangsverdacht und

    Ein auf konkreten Tatsachen beruhender Anfangsverdacht als Voraussetzung für strafprozessuale Maßnahmen liegt vor, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist (vgl. BVerfGK 3, 55 ; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. 2013, § 152 Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    vgl. zum Vorliegen "zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte" nach § 152 Abs. 2 StPO: BGH, Urteil vom 21.4.1988 - III ZR 255/86 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschlüsse vom 3.3.2021 - 2 BvR 1746/18 -, juris, Rn. 58 f., vom 31.1.2020 - 2 BvR 2992/14 -, juris, Rn. 42 ff., und vom 8.3.2004 - 2 BvR 27/04 -, juris, Rn. 21; Diemer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 152 Rn. 7 f. Zu § 41 OWiG vgl. Seith, in: Gassner, OWiG, 2. Aufl. 2020, § 41 Rn. 3, m. w. N.; Lampe, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl. 2018, § 41 Rn. 3.
  • BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt jedenfalls dann vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass die richterliche Entscheidung im Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; BVerfGK 3, 55 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2005 - 2 BvR 728/05 u.a. -, juris, Rn. 23).
  • LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 60/10

    Anfangsverdacht für den Tatbestand der Steuerhinterziehung aus einem Kauf von

    Der Richter muss weiterhin grundsätzlich auch die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so genau bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (BVerfG NStZ 2002, 372, 372 f. m. w. N.; NJW 2004, 1517, 1518; NJW 2004, 3171, 3171 f.).

    Denn nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen nur solche Durchsuchungsbeschlüsse nicht den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen, die keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthalten und zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt (BVerfG NStZ 2000, 601, 601; NStZ 2002, 372, 373; NJW 2004, 1517, 1518).

  • BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04

    "Nachbesserung" des bereits vollzogenen Durchsuchungsbeschlusses durch

    Mit Beschluss vom 8. März 2004 hatte die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 2004, S. 1517 ff.) hinsichtlich der ursprünglichen Durchsuchungsanordnung eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinen Grundrechten aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt.

    Da die ursprünglichen - auf die am 15. Oktober 2003 vollzogene Durchsuchung bezogenen - Beschlüsse diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht Rechnung getragen hatten, wurden sie im vorangegangenen Verfassungsbeschwerde- Verfahren aufgehoben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2004 - 2 BvR 27/04 -, NJW 2004, S. 1517 ff.).

  • LG Düsseldorf, 11.10.2010 - 4 Qs 50/10

    Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung aufgrund von Daten einer durch die

    Der Richter muss weiterhin grundsätzlich auch die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so genau bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (BVerfG NStZ 2002, 372, 372 f. m. w. N.; NJW 2004, 1517, 1518; NJW 2004, 3171, 3171 f.).

    Denn nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen nur solche Durchsuchungsbeschlüsse nicht den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen, die keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthalten und zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt (BVerfG NStZ 2000, 601, 601; NStZ 2002, 372, 373; NJW 2004, 1517, 1518).

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 1350/08

    Betreuer i.S. des § 1896 BGB - Aufwandsentschädigungen für 42 Betreuungen als

    b) Soweit der Klägervertreter möglicherweise vortragen will, gegen den Kläger habe kein hinreichender Anfangsverdacht bestanden, ist darauf hinzuweisen, dass ein auf konkreten Tatsachen beruhender Anfangsverdacht als Voraussetzung für strafprozessuale Maßnahmen bereits dann vorliegt, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist (BVerfG-Beschluss vom 8. März 2004 2 BvR 3/04, NStZ-RR 2004, 206, 207).
  • VG Karlsruhe, 05.06.2019 - 1 K 1836/19

    (Eine Durchsuchungsanordnung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVGjuris: VwVG BW) ist

  • KG, 07.09.2016 - 5 Ws 75/16

    Nachverfahren in Strafsachen wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

  • BVerfG, 09.03.2005 - 2 BvR 1178/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Verhältnismäßigkeit; Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16

    Erfordernis der Angabe der gesuchten Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss

  • VG Stuttgart, 07.02.2005 - 10 K 105/05

    Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • KG, 26.08.2021 - 5 Ws 169/21

    Nachholung des rechtlichen Gehörs, Rechtsmittel, Verletzung des rechtlichen

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 11/04

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung der Anhörungsrüge nach StPO

  • VG Freiburg, 02.03.2007 - 2 K 633/07

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Verhältnismäßigkeit

  • VG Freiburg, 14.11.2006 - 2 K 1949/06

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Androhung des Verwaltungszwangs

  • VG Stuttgart, 21.01.2005 - 4 K 58/05

    Durchsuchungsanordnung; Nachweis über Identität; abgelehnter Asylbewerber;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 7 F 10040/14

    Abwägung, Anordnung, Arbeitstag, Auskunft, Beauftragter, Behörde,

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BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 27/04 (https://dejure.org/2004,7506)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2004 - 2 BvR 27/04 (https://dejure.org/2004,7506)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 27/04 (https://dejure.org/2004,7506)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 32 BVerfGG; § 102 StPO; § 94 StPO; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung des Vorbringens; Rechtswegerschöpfung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei); Beschlagnahme (genaue Bezeichnung der zu beschlagnahmenden Gegenstände; Richtlinie für die Durchsuchung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung in der Hauptsache abgelehnte eA betreffend die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten Gegenstände

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Anforderungen an den gleichzeitigen Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses und die Beschlagnahme von Gegenständen

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 110

  • rechtsportal.de

    Erschöpfung des Rechtswegs bei richterlichen Beschlagnahmeanordnungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 27/04
    Die allgemein gehaltene Beschlagnahmeanordnung hat in diesem Fall nur die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01 -, NStZ 2002, S. 212 ; Nack, in: Karlsruher Kommentar, 5. Aufl., § 98 Rn. 2; Meyer-Goßner, 46. Aufl., § 105 Rn. 7).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 27/04
    Eine einstweilige Anordnung darf dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (BVerfGE 103, 41 ).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 27/04
    Auch soweit hinsichtlich sichergestellter Daten deren Beweiserheblichkeit erst im Rahmen einer Durchsicht gemäß § 110 StPO festgestellt werden kann, muss der Beschwerdeführer zunächst die Fachgerichte mit der Angelegenheit befassen (zur Zulässigkeit eines Antrags entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 ).
  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 27/04
    Denn anderenfalls würde die Entscheidung, welche Gegenstände unter die richterliche Beschlagnahmeanordnung fallen, nicht dem Richter obliegen, sondern den Strafverfolgungsbehörden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 1991 - 2 BvR 279/90 -, NJW 1992, S. 551 ).
  • OLG Koblenz, 19.06.2006 - 1 Ws 385/06

    Beschlagnahme von Gegenständen: Anforderungen an eine richterliche

    Denn andernfalls würde die Entscheidung, welche Gegenstände unter die richterliche Beschlagnahmeanordnung fallen, nicht dem Richter obliegen, sondern den Strafverfolgungsbehörden überlassen (BVerfG NJW 1992, 551, 552 = StV 1992, 49; Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2004 - 2 BvR 27/04 -, juris).

    Die allgemein gehaltene Beschlagnahmeanordnung hat in diesem Fall nur die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 09.11.2001 - 2 BvR 436/01 -, NStZ 2002, 212, 213, und vom 14.01.2004 - 2 BvR 27/04 -, juris; KK-Nack, StPO, 5. Aufl., § 98 Rn. 2; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 105 Rn. 7).

    15 3. In einem solchen Fall hat ein Beschwerdeführer zunächst eine Entscheidung gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO über die Bestätigung der Beschlagnahme konkreter Beweismittel herbeizuführen (Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 14.01.2004 - 2 BvR 27/04 -, juris; BVerfG NJW 1992, 551, 552; s.a. OLG Düsseldorf StV 1982, 513; LG Lüneburg MDR 1984, 603; LR-Schäfer, StPO, 25. Aufl. § 98 Rn. 18; für den Fall sichergestellter Unterlagen, deren Beweiserheblichkeit erst im Rahmen einer Durchsicht gemäß StPO § 110 festgestellt werden kann: Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, 377, 378; BGH CR 1999, 292, 293; LG Frankfurt NStZ 1997, 564).

    Insoweit bedarf der Eingriff unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit einer besonderen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 14.01.2004 - 2 BvR 27/04 -, juris).

  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04

    Voraussetzungen der Verdoppelung des Gegenstandswertes im

    Da die Erschöpfung des Rechtswegs zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gehört (§ 90 Abs. 2 BVerfGG), sind im Regelfall im fachgerichtlichen Verfahren bereits mehrere Entscheidungen ergangen, so dass sich allein hieraus kein besonderer Erhöhungstatbestand ergibt (vgl. etwa auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1994 - 2 BvR 1542/94 -, NJW 1995, S. 1737, sowie die Entscheidung im vorherigen Verfahren vom 29. November 2004 - 2 BvR 27/04 -).
  • LG Hildesheim, 08.12.2006 - 12 Qs 59/06

    Beschlagnahme: Anforderungen an die Verbindung eines Durchsuchungsbeschlusses mit

    Eine Beschlagnahmeanordnung muss sich auf konkrete und zweifelsfrei individualisierbare Einzelgegenstände beziehen (BVerfG, 2 BvR 1117/06 vom 14.06.2006; BVerfG, 2 BvR 27/04 vom 14.01.2004; BVerfG, NJW 2003, 2669 ).

    Diese allgemein gehaltene Bezeichnung der Gegenstände, zu deren Auffinden die Durchsuchung dienen sollte, reicht zwar als Bezeichnung der Art der gesuchten Beweismittel für den Durchsuchungsbeschluss und für die Wahrung von dessen Begrenzungsfunktion aus, genügt aber nicht für die Wirksamkeit der Beschlagnahmeanordnung (vgl. insofern BVerfG, 2 BvR 27/04 vom 14.01.2004; BVerfG, NStZ 2002, 212 ).

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