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   BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92   

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BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92 (https://dejure.org/1992,2789)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1992 - 2 BvR 271/92 (https://dejure.org/1992,2789)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - 2 BvR 271/92 (https://dejure.org/1992,2789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92
    Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof eine Billigkeitsmaßnahme wegen sachlicher Härte in Fällen für geboten gehalten, in denen der Rechnungsaussteller das Verrechnungspapier vor seiner Verwendung durch den Rechnungsadressaten wiedererlangt und vernichtet oder die Gefährdungslage durch rechtzeitige Anzeige bei den Finanzbehörden beseitigt (Urteil vom 21. Februar 1980, BStBl. 1980 II, S. 283 [285, 286 f.]).

    Die Verfassungsbeschwerdeschrift läßt nicht erkennen, daß der Beschwerdeführer in seinen dort erwähnten Schriftsätzen im Sinne des erwähnten BFH-Urteils vom 21. Februar 1980 (BStBl. 1980 II, S. 283 [285]) Beweis dafür angeboten hätte, daß er bei Begebung der Rechnung willens und in der Lage gewesen sei, die dort beschriebene Leistung alsbald auszuführen.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil die angegriffene Ablehnung von Prozeßkostenhilfe keine Fehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 [357 f.]).
  • BVerfG, 07.01.1983 - 1 BvR 301/82
    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92
    In einer Dreier-Ausschuß-Entscheidung vom 7. Januar 1983 [1 BvR 301/82, UStR 1983, 51) hat das Bundesverfassungsgericht dies für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten.
  • BFH, 10.12.1981 - V R 3/75

    § 63 Nr. 3 KO schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92
    Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 10. Dezember 1981 (BStBl. 1982 II, S. 229 [230 f.]) im einzelnen dargelegt, daß der Gesetzgeber § 14 Abs. 3 UStG nicht als Strafnorm, sondern als Steueranspruch ausgestaltet habe.
  • BFH, 13.12.2018 - V R 4/18

    Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

    dd) Eine abweichende Beurteilung folgt auch nicht aus der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG-Kammerbeschluss vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Information StW 1992, 431), die sich auf die Rechtslage vor der im Streitfall maßgeblichen Neuregelung in § 14c UStG durch Art. 5 Nr. 18 i.V.m. Art. 25 Abs. 4 des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2645) bezieht.
  • BFH, 15.10.1998 - V R 38/97

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

    Im Beschluß vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92 (Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1992, 431) verneinte das BVerfG unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82 einen Verstoß von § 14 Abs. 3 UStG gegen Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), wonach niemand wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf.

    Dies stieße auf verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. insoweit die oben --zu II. 1. a, bb-- angeführten Beschlüsse des BVerfG vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82, UR 1983, 51, und vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Inf 1992, 431, sowie Stadie in Rau/Dürwächter, Umsatzsteuergesetz, § 14 Anm. 267; Dziadkowski, UR 1988, 237, 239 f.; Reiß, UR 1989, 178).

  • BFH, 28.01.1993 - V R 75/88

    Die in der Rechnung einer GmbH unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer i. S. des §

    Die Formulierung der Vorschrift als Gefährdungstatbestand ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes liegt schon deshalb nicht vor, weil es sich verfassungsrechtlich unbedenklich um die Normierung eines Steueranspruchs handelt (Beschluß der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1992, 208).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 99/90

    Der Aussteller einer Rechnung über nicht erbrachte Leistungen schuldet die

    Dementsprechend ist die Vorschrift als (abstrakter) Gefährdungstatbestand gefaßt (so auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Die Information über Steuer und Wirtschaft - Inf - 1992, 431).
  • FG Baden-Württemberg, 09.07.1997 - 12 K 155/96

    Anspruch auf Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis; Erlass von

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  • BFH, 08.09.1998 - V B 71/98

    USt-Rechnung über nicht stattgefundene Lieferungen

    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung geklärt, daß die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG kein Strafgesetz i.S. des Art. 103 des Grundgesetzes (GG) ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 1980 2 BvR 736/80, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Umsatzsteuergesetz 1967, § 14, Rechtsspruch 12, und vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, StRK, Umsatzsteuergesetz 1980, § 14, Rechtsspruch 14; BFH-Beschluß vom 23. Juli 1992 V B 90/91, BFH/NV 1993, 334).
  • BFH, 20.08.1997 - V B 114/96

    Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen über den Kauf von LKWs

    Im übrigen ist das BVerfG bereits wiederholt verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG 1980 nicht gefolgt (BVerfG-Beschlüsse vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1983, 51, und vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1992, 431).
  • FG Hamburg, 08.08.1996 - VI 132/93

    Versagung des Vorsteuerabzugs; Lieferung in Form eines Wechsels der

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  • FG Schleswig-Holstein, 19.12.1995 - IV 280/95

    Umsatzsteuerschuld bei Umsatzsteuerausweisung durch Nichtunternehmer;

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  • BFH, 17.02.1994 - VII B 168/93
    Die Ausgestaltung der Vorschrift als Gefährdungstatbestand ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG-Beschluß vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1992, 208).
  • BFH, 02.12.1992 - V B 79/92

    Gesonderte Ausweisung eines Steuerbetrags in einer Rechnung

  • BFH, 30.07.1992 - V R 73/88

    Steuerpflichtigkeit des Nichtunternehmers bei Ausstellung von Urkunden mit

  • BFH, 23.07.1992 - V B 90/91

    Steuerrechtliche Wirkungen einer missbräuchlichen Rechnungsbegehung

  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2001 - 10 K 302/98

    Leichtfertige Steuerverkürzung durch Ausstellung einer Scheinrechung unter

  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 535/96

    Qualifizierung einer Informations- und Bevorzugungsleistung; Ausstellen

  • FG Nürnberg, 23.04.2001 - II 538/00

    Erlaß der entstandenen Umsatzsteuer bei unberechtigtem Steuerausweis gem. § 14

  • FG Düsseldorf, 18.01.1999 - 5 V 8341/98

    Umsatzsteuer; Voranmeldungszeitraum; einverständliche Abweichung - Berichtigung

  • FG München, 05.03.1998 - 14 K 919/97

    Erlaß bei unberechtigtem Steuerausweis nach § 14 Abs. 3 UStG

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