Rechtsprechung
BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 33 OWiG; § 46 Abs. 1 OWiG; § 24 StVG; § 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO; § 31a StVZO
Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Wohnungsgrundrecht; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; besondere Bedeutung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; Fahrtenbuchauflage kein milderes Mittel gegenüber der Durchsuchung; grundsätzliche ... - lexetius.com
- Burhoff online
Durchsuchung, Bußgeldverfahren, Verhältnismäßigkeit
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung wegen der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgreich
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Anhang Nr 11.3.5 BKatV 2002 vom 05.01.2009, § 46 Abs 1 OWiG 1968
Stattgebender Kammerbeschluss: Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit bei erfolgversprechender Möglichkeit eines anthropologischen Gutachtens zur Identitätsfeststellung - Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - ... - verkehrslexikon.de
Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit
- IWW
- Wolters Kluwer
Wohnungsdurchsuchung zur Identifizierung des Fahrers i.R.e. Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit bei erfolgversprechender Möglichkeit eines anthropologischen Gutachtens zur Identitätsfeststellung - Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohnungsdurchsuchung zur Identifizierung des Fahrers i.R.e. Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
- rechtsportal.de
Wohnungsdurchsuchung zur Identifizierung des Fahrers i.R.e. Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Durchsuchung im Bußgeldverfahren
- beck-blog (Kurzinformation)
Durchsuchung wegen Identifizierung nach VerkehrsOWi mit 80 Euro Geldbuße ist unverhältnismäßig!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zu schnell gefahren - Wohnungsdurchsuchung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wohnungsdurchsuchung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unzulässige Hausdurchsuchung wegen Fahrerfeststellung bei Geschwindigkeitsübertretung
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnungsdurchsuchung wegen Geschwindigkeits-Überschreitung war unverhältnismäßig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zu schnell mit dem Motorrad: Wohnungsdurchsuchung zulässig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hausdurchsuchung bei Temposünde/Bußgeld?
Verfahrensgang
- AG Reutlingen, 28.02.2013 - 9 OWi 28 Js 129/13
- AG Reutlingen, 08.03.2013 - 9 OWi 28 Js 129/13
- LG Tübingen, 29.09.2014 - 9 Qs 25/14
- BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
Wird zitiert von ... (7)
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19 Das Gewicht des Eingriffs verlangt dabei Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 39-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 - juris Rn. 25 m.w.N.).
Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 - juris Rn. 26 m.w.N.).
Daher ist im Bußgeldverfahren von Eingriffsbefugnissen in der Regel nach den Wertungen des Gesetzgebers zurückhaltender Gebrauch zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 - juris Rn. 33 m.w.N.;… vgl. auch Seitz/Bauer in: Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 46 Rn. 10, vor § 59 Rn. 108).
Dabei sind - unabhängig davon, ob es sich um eine Durchsuchung bei einem Betroffenen oder einer dritten Person handelt - unter anderem die Schwere der Tat und die Stärke des Tatverdachts, die Auffindewahrscheinlichkeit, etwa bereits vorliegendes oder anderweitig zu gewinnendes Beweismaterial, Inhalt und Umfang der Anordnung, die Art der betroffenen Räumlichkeiten und Schutzvorkehrungen zur Beschränkung der Maßnahme zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 - juris Rn. 34 f. m.w.N.).
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung …
aa) Dabei ist es im Hinblick auf das Fehlen eines gesicherten Stands der Wissenschaft im Bereich der anthropologischen Identitätsgutachten zwar vertretbar, ein derartiges Sachverständigengutachten als nicht gleich geeignet im Vergleich zu einer Durchsuchung nach Beweisgegenständen wie der Brille und dem Rucksack des Täters anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 -, Rn. 31; BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04 -, juris, Rn. 26). - LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
Durchsuchung, Bußgeldverfahren, Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, erhebliche …
Der Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen ist, gemessen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. insgesamt BVerfG, NJOZ 2017, 580 Rn. 26 ff.), ebenfalls rechtmäßig.Auch nicht aufzuklärende vorausgegangene Ordnungswidrigkeiten mit dem gleichen Kraftfahrzeug können mit in Betracht zu ziehen sein (vgl. insgesamt BVerfG, NJOZ 2017, 580 Rn. 33 ff.).
- VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
Evidenzkontrolle; Fahrtenbuchauflage; Messfoto, Qualität des; …
Eine Fahrtenbuchauflage dient demgegenüber der präventiven Abwehr von abstrakten Gefahren wegen künftiger ähnlicher Zuwiderhandlungen von Fahrern eines bestimmten Fahrzeugs des polizeipflichtigen Halters und der Ermittlung eines Betroffenen in etwaigen zukünftigen Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 -, zit. nach juris Rn. 30).Aus dem Ermittlungsbericht ergibt sich indirekt auch, dass die eingesetzten Polizeibeamten des Fachkommissariats 7 den Betroffenen jedenfalls nicht persönlich zuhause angetroffen haben, sodass sie - anders als der Außendienst der Antragsgegnerin - keine eigenen Feststellungen zur möglichen Täterschaft des Ehemanns der Antragstellerin treffen konnten (zur mangelnden Geeignetheit einer polizeilichen Nachbarschaftsbefragung, wenn es allein auf den Abgleich mit einem Tatfoto ankommt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016, a. a. O., Rn. 30).
- OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
Wohnungsdurchsuchung für Zwecke der Gefahrenabwehr
aa) Der mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundene schwerwiegende Eingriff in die grundrechtlich gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 GG geschützte Lebenssphäre des Betroffenen (vergleichbar auch Art. 8 EMRK sowie Art. 8 EuGrCH;… Hömig/Wolff Art. 13 Rn. 1) ist erheblich, denn mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung ist dem Einzelnen mit Blick auf seine Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie im Interesse der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein elementarer Lebensraum verbürgt (BVerfGE 103, 142/150 f.; BVerfG NJW 2005, 1707;… BVerfG vom 30.7.2015 - 1 BvR 1951/13, juris Rn. 15; vom 14.7.2016 - 2 BvR 2748/14 -, juris Rn. 25 f.;… Hömig/Wolff GG Art. 13 Rn. 2). - LG Münster, 28.04.2020 - 10 Qs 10/20
Durchsuchungsanordnung, Voraussetzungen, eigenverantwortliche Prüfung
Insbesondere ist bei der Abwägung zwischen den durch eine Ermittlungsmaßnahme beeinträchtigten Grundrechten und dem Verfolgungsinteresse des Staates zu berücksichtigen, dass der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit stets weniger schwer wiegt als der einer Straftat ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.2016, Az. 2 BvR 2748/14 - beck online ). - VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 79-IV-21 Das Gewicht des Eingriffs verlangt dabei Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 39-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 - juris Rn. 25 m.w.N.).