Rechtsprechung
   BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,473
BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 (https://dejure.org/1991,473)
BVerfG, Entscheidung vom 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 (https://dejure.org/1991,473)
BVerfG, Entscheidung vom 03. September 1991 - 2 BvR 279/90 (https://dejure.org/1991,473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahmeanordnung - Beschlußinhalt - Durchsuchungsbeschluß - Anforderungen an Bestimmtheit - Rechtsstaatsprinzip

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 551
  • NStZ 1992, 91
  • StV 1992, 49
  • WM 1992, 629
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde (wegen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Abschluß der Durchsuchung vgl. BVerfGE 20, 162 >173<; 42, 212 >218<; 49, 329 >343<) ist offensichtlich begründet (§ 93b Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ).

    Soweit ihm die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, vorbehalten ist, trifft ihn als Kontrollorgan der Strafverfolgungsbehörden zugleich auch die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, daß der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 >220<; st.Rspr.).

    Die Anordnung steht daher, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 >219<), unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 >186 f.<; 42, 212 >220<; 44, 353 >372<).

    Wegen des Gewichts des Eingriffs ist die Anordnung der Beschlagnahme grundsätzlich dem Richter vorbehalten (vgl. BVerfGE 9, 89 >97<; 42, 212 >220<).

    Der eine Einheit bildende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts ist aufzuheben, weil jedenfalls die Beschlagnahmeanordnung noch weitere tatsächliche Wirkungen zeigt (vgl. BVerfGE 42, 212 >222<; 44, 353 >380<).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Die Anordnung steht daher, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 >219<), unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 >186 f.<; 42, 212 >220<; 44, 353 >372<).

    Der eine Einheit bildende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts ist aufzuheben, weil jedenfalls die Beschlagnahmeanordnung noch weitere tatsächliche Wirkungen zeigt (vgl. BVerfGE 42, 212 >222<; 44, 353 >380<).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde (wegen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Abschluß der Durchsuchung vgl. BVerfGE 20, 162 >173<; 42, 212 >218<; 49, 329 >343<) ist offensichtlich begründet (§ 93b Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ).

    Die Anordnung steht daher, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 >219<), unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 >186 f.<; 42, 212 >220<; 44, 353 >372<).

  • LG Stuttgart, 11.07.1986 - 9 Qs 80/86
    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Demgemäß hält die fachgerichtliche Rechtsprechung und die strafprozessuale Literatur eine Beschlagnahmeanordnung in Fällen für unwirksam, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1982, S. 513; LG Lüneburg, MDR 1984, S. 603 ; LG Stuttgart, StV 1986, S. 471 ; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 2. Aufl., § 94 Rdnr. 7; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 98 Rdnr. 9; Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 94 Rdnr. 16).
  • LG Lüneburg, 12.12.1983 - 12 Qs 8/83

    Zur hinreichenden Konkretisierung einer Beschlagnahmeanordnung

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Demgemäß hält die fachgerichtliche Rechtsprechung und die strafprozessuale Literatur eine Beschlagnahmeanordnung in Fällen für unwirksam, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1982, S. 513; LG Lüneburg, MDR 1984, S. 603 ; LG Stuttgart, StV 1986, S. 471 ; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 2. Aufl., § 94 Rdnr. 7; Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 98 Rdnr. 9; Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 94 Rdnr. 16).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Dieser Grundsatz verlangt, daß die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein muß und daß der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachtes stehen darf (vgl. BVerfGE 16, 194 >202<; 17, 108 >117<).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde (wegen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Abschluß der Durchsuchung vgl. BVerfGE 20, 162 >173<; 42, 212 >218<; 49, 329 >343<) ist offensichtlich begründet (§ 93b Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Das Grundgesetz (Art. 13 Abs. 2 , Art. 19 Abs. 4 und Art. 104 Abs. 2 GG ) und der Gesetzgeber gehen davon aus, daß Richter aufgrund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer nur dem Gesetz unterworfenen Stellung (Art. 97 GG ) die Wahrung der Rechte Betroffener im Einzelfall am besten und sichersten gewährleisten (BVerfGE 77, 1 >51<).
  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Dieser Grundsatz verlangt, daß die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein muß und daß der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachtes stehen darf (vgl. BVerfGE 16, 194 >202<; 17, 108 >117<).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
    Wegen des Gewichts des Eingriffs ist die Anordnung der Beschlagnahme grundsätzlich dem Richter vorbehalten (vgl. BVerfGE 9, 89 >97<; 42, 212 >220<).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

  • LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22

    Durchsuchungsanordnung hinsichtlich der Räumlichkeiten des Bundesministeriums der

    Die gerichtliche Anordnung muss erkennen lassen, welche Gegenstände für welchen Tatverdacht und aus welchen Gründen bedeutsam sind (vgl. BVerfG (2. Kammer des 2. Senats), Beschluss vom 03.09.1991, - 2 BvR 279/90 -, juris Rn. 24).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    e) Die neuere Rechtsprechung verlangt zunehmend Konkretisierungen der Durchsuchungsanordnung, und zwar schon in der Beschlußformel, damit der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt (BVerfG - Kammer - NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; BGHR StPO § 105 Zustellung 1).
  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02

    Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts

    Dementsprechend muss die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich sein und darf der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Schwere des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG NJW 1992, 551, 552).

    Darüber hinaus muss der Richter durch eine geeignete Konkretisierung des Durchsuchungsbeschlusses dafür Sorge tragen, dass der Grundrechtseingriff kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG NJW 1992, 551, 552; 1994, 3281, 3282).

    Dementsprechend muss die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein und darf der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (BVerfG NJW 1992, 551, 552 = NStZ 1992, 91 f.).

    Anschließend hat das Amtsgericht die Beschlagnahme der im einzelnen bezeichneten Gegenstände (s. insoweit Verfassungsgericht des Landes Brandenburg a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG NJW 1992, 551, 552) bestätigt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht