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   BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92   

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https://dejure.org/1992,892
BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92 (https://dejure.org/1992,892)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.1992 - 2 BvR 283/92 (https://dejure.org/1992,892)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 1992 - 2 BvR 283/92 (https://dejure.org/1992,892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes und Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 1772
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.04.1988 - 1 BvR 146/88
    Auszug aus BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 67, 43 [58 f.]; 51, 268 [284 f.]; BVerfG, Beschluß vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, StRK FGO § 69 R. 283).

    Das Finanzgericht hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein berechtigtes Interesse der Beschwerdeführer an der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit Rücksicht darauf gefordert, daß sich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide aus der behaupteten Verfassungswidrigkeit mehrerer steuerrechtlicher Normen ergeben, und hat auf dieser Grundlage eine Interessenabwägung vorgenommen, die das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung höher bewertet als das Interesse der Beschwerdeführer an einer Aussetzung der Vollziehung (zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: BVerfG, Beschluß vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, StRK FGO § 69 R. 283).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 67, 43 [58 f.]; 51, 268 [284 f.]; BVerfG, Beschluß vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, StRK FGO § 69 R. 283).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92
    Im konkreten Fall ist die Abwägung zwischen dem rechtsstaatlichen Anliegen eines allgemeinen Normenvollzugs und dem Individualanspruch auf rechtzeitigen Gerichtsschutz nicht zu beanstanden, weil nach dem Vortrag der Beschwerdeführer nicht ersichtlich ist, daß ihnen durch die vorläufige Vollziehung irreparable Nachteile drohten, die den Rechtsschutz hinfällig machen würden (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 67, 43 [58 f.]; 51, 268 [284 f.]; BVerfG, Beschluß vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, StRK FGO § 69 R. 283).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Im Ausnahmefall könnten überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen (BVerfG, Beschluss vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. April 1992 - 2 BvR 283/92 -, juris).
  • FG Hamburg, 31.01.2019 - 2 V 112/18

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5 %

    Dieser Rechtsprechung hat das BVerfG im Grundsatz zugestimmt (z.B. BVerfG-Beschluss vom 3. April 1992 2 BvR 283/92, BB 1992, 1772), in neueren Entscheidungen aber die Frage, ob die Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, 149, BStBl II 2010, 558) in jeder Hinsicht mit Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist, wegen der fehlenden Entscheidungserheblichkeit offen gelassen (BVerfG-Beschlüsse vom 24. Oktober 2011 1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11, HFR 2012, 89, und vom 6. Mai 2013 1 BvR 821/13, HFR 2013, 639).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Im Ausnahmefall könnten überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen (BVerfG, Beschluss vom 6. April 1988 - 1 BvR 146/88 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. April 1992 - 2 BvR 283/92 -, juris).
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