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   BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93   

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https://dejure.org/1995,3396
BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93 (https://dejure.org/1995,3396)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93 (https://dejure.org/1995,3396)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 2 BvR 2846/93 (https://dejure.org/1995,3396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Anordnung und Überprüfung von Maßnahmen im Vollzug der Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftrichter - Genehmigungszuständigkeit - Überprüfungszuständigkeit - Befugnisnorm - Regelungsgehalt - Einzelfall - Anstaltsleiter - Anordnung - Untersuchungsgefangener - Anstaltsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 253
  • NStZ 1995, 563 (Ls.)
  • NStZ 1996, 73
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
    Ebenso kann dahinstehen, ob die allgemeinen Erwägungen des Kammergerichts mit der verfassungsrechtlich geforderten Bindung an konkrete Anhaltspunkte für die Annahme einer Gefährdung von Haftzweck oder Anstaltsordnung und mit dem Gebot der Einzelfallabwägung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 35, 5 [9 f]; 57, 170 [177]).
  • BVerfG, 18.11.1966 - 1 BvR 173/63

    Eignungsprüfung des Fahrzeugführers nach Ablauf der strafrechtlichen Sperrfrist

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
    Dies gilt sowohl dann, wenn das Gericht eine richterliche Zuständigkeit bestimmt, wie auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Verwaltungshandeln, wenn die Verwaltung dort eine für den Bürger verbindliche Entscheidung getroffen hat, wo die Zuständigkeit eines Richters gesetzlich begründet war (vgl. BVerfGE 20, 365 [369]).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
    2 BVerfGG angemessen (vgl. BVerfGE 32, 1 [39]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Artikels des Grundgesetzes verlangen diese Vorschriften nicht (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; 85, 214 [217]).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Artikels des Grundgesetzes verlangen diese Vorschriften nicht (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; 85, 214 [217]).
  • OLG Braunschweig, 24.07.1990 - VAs 3/90

    Zuständigkeit des Haftrichters und Subsidiarität der gerichtlichen Entscheidung;

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
    Das Kammergericht hätte, nachdem es sich nicht entschließen konnte, die Anordnung des Anstaltsleiters aufzuheben, weil dieser seine Befugnisse überschritten habe, den Antrag im Hinblick auf § 119 Abs. 6 StPO wegen eigener Unzuständigkeit entweder verwerfen oder an den Haftrichter verweisen müssen (vgl. OLG Braunschweig, NStZ 1990, 608 ).
  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
    Seinen Erfolg mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Kammergerichts zur akustischen Besuchungsüberwachung (Beschluß der Kammer vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93-, NStZ 1994, 52 ) nahm er zum Anlaß, unter seinen Mitgefangenen einen Vermerk mit Musterantrag auf Aufhebung der Besuchsüberwachung zu verteilen.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet nach dem Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die gerichtliche Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 [194]).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
    Ebenso kann dahinstehen, ob die allgemeinen Erwägungen des Kammergerichts mit der verfassungsrechtlich geforderten Bindung an konkrete Anhaltspunkte für die Annahme einer Gefährdung von Haftzweck oder Anstaltsordnung und mit dem Gebot der Einzelfallabwägung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 35, 5 [9 f]; 57, 170 [177]).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

    Das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers ist nicht dadurch entfallen, dass der Haftbefehl nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde außer Vollzug gesetzt und der Beschwerdeführer aus der Haft entlassen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 1995 - 2 BvR 2846/93 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvR 688/18

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls lässt Rechtsschutzbedürfnis für

    Zwar ist das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers nicht dadurch entfallen, dass der Haftbefehl nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde außer Vollzug gesetzt und der Beschwerdeführer aus der Haft entlassen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 1995 - 2 BvR 2846/93 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16 -, juris, Rn. 37).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2003 - 2 VAs 8/03

    Untersuchungshaftvollzug: Rechtsmittel gegen gemeinsame Unterbringung mit anderen

    Anordnungen, mit denen aufgrund der Regelung des § 119 StPO in die Rechte von Untersuchungsgefangenen eingegriffen wird, sind gem. § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 Abs. 1 S.1 StPO dem Haftrichter vorbehalten (vgl. BVerfG NStZ 1995, 253 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2009 - 3 Ws 246/09

    Erforderlichkeit der richterlichen Entscheidung bei Verlegung eines vorläufig

    Von der dem Richter obliegenden Ausgestaltung des individuellen Unterbringungsvollzugs (vgl. BVerfG NStZ 1995, 253, 254) abzugrenzen sind dagegen die Maßnahmen, welche die allgemeine Vollzugsorganisation betreffen und von der Einrichtung in eigener Zuständigkeit getroffen werden können.
  • OLG Karlsruhe, 25.04.1997 - 2 VAs 8/97

    Beschränkung der Besuchsdauer für Verteidiger

    Ka. d. 2. Senats] NStZ 1935, 253 f. [Anm. Sowada NStZ 1995, 563 ff.]; aus der Literatur vgl. Meyer-Goßner aa0.
  • OLG Stuttgart, 23.09.1997 - 4 VAs 15/97

    Anfechtung der generellen zeitlichen Beschränkung von Verteidigerbesuchen bei

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  • OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ws 70/96
    Bei sogenannten "Mischfällen" (vgl. hierzu Sowada NStZ 1995, 563, 566), in denen es einen individuell betroffenen Adressaten gibt, die Maßnahme sich aber zugleich objektiv zumindest mittelbar auch auf weitere Haftverhältnisse und auf die Anstaltsordnung im ganzen auswirkt, ist der Haftrichter gem. § 119 Abs. 6 Satz 1 StPO zumindest dann zuständig, wenn - wie vorliegend - bei den Begehren des Antragstellers dessen individuelle Lebensgewohnheiten im Vordergrund stehen, während die Anstaltsorganisation und auch die weiteren Haftverhältnisse nur in zweiter Linie betroffen sind (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Braunschweig a.a.O. sowie BVerfG NStZ 1995, 253 m. Anm. Sowada NStZ 1995, 563 ; a.A. für Fälle der vorliegenden Art Wendisch in LR - StPO § 119 Rdnr. 160 und Boujong in KK- StPO § 119 Rdnr. 7).
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