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   BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10   

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https://dejure.org/2011,12285
BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10 (https://dejure.org/2011,12285)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10 (https://dejure.org/2011,12285)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 2011 - 2 BvR 2978/10 (https://dejure.org/2011,12285)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Substantiierungsanforderungen an Urteilsverfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 200 Euro bei herabsetzender und beleidigender, unsachlicher Beschwerdebegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen an Urteilsverfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 200 Euro bei herabsetzender und beleidigender, unsachlicher Beschwerdebegründung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen an Urteilsverfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 200 Euro bei herabsetzender und beleidigender, unsachlicher Beschwerdebegründung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen an Urteilsverfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 200 Euro bei herabsetzender und beleidigender, unsachlicher Beschwerdebegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Anforderungen an die Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06

    Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei unzureichender

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08

    Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form beleidigenden oder verletzenden Charakter aufweist und jegliche Sachlichkeit vermissen lässt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, NJW 1999, S. 207; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1960/99 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 ).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10
    a) Eine substantiierte Begründung erfordert, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ; 89, 155 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris).
  • BVerfG, 23.06.1998 - 2 BvR 1916/97

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form beleidigenden oder verletzenden Charakter aufweist und jegliche Sachlichkeit vermissen lässt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, NJW 1999, S. 207; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1960/99 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 ).
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1960/99

    Wegen fehlender Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes und offensichtlicher

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form beleidigenden oder verletzenden Charakter aufweist und jegliche Sachlichkeit vermissen lässt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1998 - 2 BvR 1916/97 -, NJW 1999, S. 207; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1960/99 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10
    a) Eine substantiierte Begründung erfordert, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsähnlichen Rechte hinreichend deutlich aufzeigt (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 20, 323 ; 28, 17 ; 89, 155 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren konkreter Begründung (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2011 - 2 BvR 2978/10 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 1069/14 -, juris, Rn. 28; stRspr).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 141/11
    Im Übrigen liegt eine missbräuchliche Rechtsverfolgung auch dann vor, wenn der Rechtsbehelf in seiner äußeren Form beleidigenden oder verletzenden Charakter aufweist und jegliche Sachlichkeit vermissen lässt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. April 2011 - 2 BvR 2978/10 m. w. N.).
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