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   BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99   

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BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99 (https://dejure.org/1999,2318)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 2 BvR 30/99 (https://dejure.org/1999,2318)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 30/99 (https://dejure.org/1999,2318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Annahme der Verfassungsbeschwerde - Existentielle Betroffenheit - Zustellung des Versäumnisurteils - Grundsatz der Subsidiarität - Erschöpfung des Rechtsweges - Fachgerichtlicher Rechtsschutz - Widereinsetzung in den vorigen Stand - Auslegung ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3... ; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2 G; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 174 Abs. 2; ; ZPO § 175 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 175 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 233; ; ZPO § 213

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 174; ZPO § 175; ZPO § 233; ZPO § 234
    Keine Erschöpfung des Rechtswegs bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1633
  • NVwZ 2000, 793 (Ls.)
  • VersR 2000, 1432
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99
    a) Grundsätzliche Bedeutung gemäß § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG ist nur gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lässt und noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt oder durch veränderte Verhältnisse klärungsbedürftig geworden ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

    Kommt es auf sie hingegen nicht entscheidungserheblich an, ist eine Annahme nach § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht geboten (BVerfGE 90, 22 ) .

    Eine solche existentielle Betroffenheit kann sich vor allem aus dem Gegenstand der angegriffenen Entscheidung oder seiner aus ihr folgenden Belastung ergeben (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

    Ein besonders schwerer Nachteil ist jedoch nicht anzunehmen, wenn die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99
    Feststellung und Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts sowie Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts sind Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 86, 122 ; 96, 288 ).

    Das Bundesverfassungsgericht greift nur dann korrigierend ein, wenn die angegriffene Entscheidung den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzt oder Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen und in ihrer materiellen Bedeutung von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 96, 288 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99
    Zu diesen prozessualen Möglichkeiten zählt auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGE 42, 252 ; 77, 275 , BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 14. Oktober 1996 - 1 BvR 975/95 -, NJW-RR 1997, S. 188).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung entschieden, dass das Prinzip der Subsidiarität überspannt werde, wenn vom Beschwerdeführer verlangt würde, die Verfassungswidrigkeit einer einwöchigen Beschwerdefrist vorab ausdrücklich mit einem Wiedereinsetzungsantrag zu rügen (vgl. BVerfGE 77, 275 ) .

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Besonders schwerer Nachteil

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99
    a) Grundsätzliche Bedeutung gemäß § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG ist nur gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lässt und noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt oder durch veränderte Verhältnisse klärungsbedürftig geworden ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

    Eine solche existentielle Betroffenheit kann sich vor allem aus dem Gegenstand der angegriffenen Entscheidung oder seiner aus ihr folgenden Belastung ergeben (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99
    Feststellung und Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts sowie Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts sind Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 86, 122 ; 96, 288 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99
    Feststellung und Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts sowie Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts sind Aufgabe der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 86, 122 ; 96, 288 ).
  • BGH, 14.01.1998 - IV ZR 243/97

    Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10 November 1998 - IV ZR 243/97 -,.
  • BVerfG, 14.10.1996 - 1 BvR 975/95

    Rechtswegerschöpfung und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99
    Zu diesen prozessualen Möglichkeiten zählt auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGE 42, 252 ; 77, 275 , BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 14. Oktober 1996 - 1 BvR 975/95 -, NJW-RR 1997, S. 188).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99
    Zu diesen prozessualen Möglichkeiten zählt auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfGE 42, 252 ; 77, 275 , BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 14. Oktober 1996 - 1 BvR 975/95 -, NJW-RR 1997, S. 188).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 50/96

    Berücksichtigung von im Rahmen einer Beschwerde gegen die Versagung der

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99
    Übernimmt ein Prozessbevollmächtigter ein neues Mandat, bei dem er im Rahmen einer von ihm beantragten Akteneinsicht zum ersten Mal mit dem gesamten Prozeßstoff sowie dem bisherigen Verlauf des Rechtsstreits in Berührung kommt, so zählt es nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu seinen originären Pflichten, die Akten unverzüglich selbst auf die laufenden Fristen zu überprüfen, um gegebenenfalls sofort reagieren zu können (vgl. BGH, NJW 1997, S. 1708 ).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger

    Dem Gebot des fairen Verfahrens ist im Übrigen durch die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Genüge getan (vgl. BVerfG NJW 2000, 1633).
  • BVerwG, 01.03.2023 - 9 C 25.21

    Eigenverantwortliche Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Mandanten bzgl.

    Übernimmt ein Prozessbevollmächtigter ein neues Mandat, bei dem er im Rahmen einer Akteneinsicht zum ersten Mal mit dem gesamten Prozessstoff sowie dem bisherigen Verlauf des Verfahrens in Berührung kommt, so zählt es zu seinen originären Pflichten, die Akten unverzüglich selbst auf ggf. einzuhaltende Fristen zu überprüfen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 30/99 - NJW 2000, 1633 ).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZB 8/08

    Anforderungen an die Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten in der

    Ein Rechtsanwalt hat die ihm übersandten Akten unverzüglich selbst auf laufende Fristen zu überprüfen (vgl. BVerfG VersR 2000, 1432, 1433; BGH, Beschluss vom 27. Februar 1997 - I ZB 50/96 - VersR 1997, 767, 768).
  • OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 96/15

    Welche Sorgfaltspflichten bestehen beim Notieren des Zustelldatums?

    Wird dem Rechtsanwalt ein neues Mandat übertragen, so muss er die ihm vorgelegten Handakten selbstverantwortlich, ohne alleine auf seinen erfahrenen Bürovorsteher vertrauen zu dürfen, auf etwa laufende Fristen überprüfen, um gegebenenfalls sofort reagieren zu können (vgl. sinngemäß BVerfG, NJW 2000, 1633; BGH, NJW 1997, 1708 ff.; Münchener Kommentar/Gehrlein, ZPO, § 233 Rn. 65).
  • BGH, 19.06.2006 - II ZB 25/05

    Berücksichtigung nachträglichen Vorbringens wegen Verletzung der Hinweispflicht

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Anwalt allerdings bei Übernahme eines neuen Mandats verpflichtet, die Gerichtsakten unverzüglich in eigener Verantwortung auf die laufenden Fristen zu überprüfen (BVerfG, Beschl. v. 17. Juni 1999 - 2 BvR 30/99, NJW 2000, 1633 f.; BGH, Beschl. v. 27. Februar 1997 - I ZB 50/96, NJW 1997, 1708, 1709; Beschl. v. 22. November 2000 - XII ZB 28/00, FamRZ 2001, 1143).
  • OLG Hamm, 10.08.2011 - 8 U 31/11
    Dem Gebot des fairen Verfahrens ist im Übrigen durch die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Genüge getan (vgl. BGH NJW 2011, 522 - Rdn. 25; BVerfG NJW 2000, 1633).
  • OLG Hamm, 10.08.2011 - 8 U 3/11
    Dem Gebot des fairen Verfahrens ist im Übrigen durch die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Genüge getan (vgl. BGH NJW 2011, 522 - Rdn. 25; BVerfG NJW 2000, 1633).
  • OVG Bremen, 14.11.2023 - 1 LA 232/23

    Beendigung des Mandats; Berufungszulassung; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in

    Er war bei Übernahme des neuen Mandats verpflichtet, den ihm überlassenen Vorgang unverzüglich selbst auf laufende Fristen zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.06.1999 - 2 BvR 30/99, juris Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 8 A 2382/20

    Verwaltungsprozessrecht

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 30/99 -, juris Rn. 21; BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - III ZB 44/02 -, juris Rn. 11.
  • LAG Köln, 20.04.2012 - 9 Sa 35/11

    Berufungsbegründungsfrist - Versäumung - Wiedereinsetzung - Anwaltsverschulden

    Jedoch hat der Rechtsanwalt selbst bei der Übernahme eines neuen Mandats die Handakten eigenverantwortlich auf die laufenden Fristen zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1998 - VI ZR 243/97 - und BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 30/99 -).
  • BSG, 06.03.2008 - B 5a R 478/07 B
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2022 - 18 B 973/22

    Wahrung und Überwachung von Fristen als wesentliche Aufgaben eines Rechtsanwalts

  • VG Cottbus, 17.05.2023 - 5 L 125/23
  • BPatG, 26.10.2005 - 29 W (pat) 79/05
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