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   BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98   

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BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98 (https://dejure.org/1999,9)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 2 BvR 301/98 (https://dejure.org/1999,9)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 2 BvR 301/98 (https://dejure.org/1999,9)
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Werbungskosten häusliches Arbeitszimmer

Art. 77 Abs. 2 GG, Ergänzungen durch den Vermittlungsausschuß nur im Rahmen des Anrufungsbegehrens und des Gesetzgebungsverfahrens;

Art. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (10)

  • DFR

    Häusliches Arbeitszimmer

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der beschränkten steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - Regelung im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat ordnungsgemäß zustande gekommen

  • Simons & Moll-Simons

    2. Die beschränkte Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG ist mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beschränkter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Vermittlungsausschuß - Einigungsvorschlag - Anrufungsbegehren - Gesetzgebungsverfahren

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG; § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
    Grenzen der Beschlußempfehlungen des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat - Regelungen über Abzugsbeschränkung für das häusliche Arbeitszimmer nicht verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der beschränkten steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de

    Neuregelung der Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das Jahressteuergesetz 1996 ist verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Häusliches Arbeitszimmer"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Häusliches Arbeitszimmer"

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Absetzbarkeit von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2000, 98

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 101, 297
  • NJW 2000, 572
  • NVwZ 2000, 309 (Ls.)
  • DVBl 2000, 351
  • BB 2000, 396
  • DB 1999, 2610
  • BStBl II 2000, 162
 
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Wird zitiert von ... (274)

  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    cc) Das BVerfG hielt in seinem Urteil vom 7. Dezember 1999  2 BvR 301/98 (BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162) diese Regelung für verfassungsgemäß.

    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass eine Nachprüfung der Nutzung durch die Finanzbehörden wegen des engen Zusammenhangs zur Sphäre der privaten Lebensführung und des Schutzes durch Art. 13 GG wesentlich eingeschränkt oder gar unmöglich ist (BVerfG-Urteil in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162, unter B.II.2.b aa, Rz 43; vgl. auch BTDrucks 13/1686, 16).

    (2) Dementsprechend hat auch das BVerfG in seinem Urteil in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162 ausgeführt, eine Nachprüfung des Umfangs der betrieblichen oder beruflichen Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers sei wegen des engen Zusammenhangs zur Sphäre der privaten Lebensführung und des Schutzes durch Art. 13 GG durch die Finanzbehörden wesentlich eingeschränkt oder gar unmöglich; einzig der regelmäßige Augenschein in den Wohnräumen (§§ 98 f. der Abgabenordnung) ohne vorherige Benachrichtigung könnte im Einzelfall zur Aufklärung verhelfen (unter B.II.2.b aa, Rz 43).

    b) Nutzt ein Steuerpflichtiger einen innerhalb seiner Wohnung gelegenen Raum sowohl zur Erzielung von Einnahmen als auch zu privaten Zwecken, ist --wie ausgeführt-- eine effektive Kontrolle der tatsächlichen Nutzung dieses Zimmers wegen des engen Zusammenhangs zur Sphäre der privaten Lebensführung und des Schutzes durch Art. 13 GG wesentlich eingeschränkt oder gar unmöglich (BVerfG-Urteil in BVerfGE 101, 297 , BStBl II 2000, 162).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Solche Abzugsverbote bedürfen jedoch stets eines besonderen, verfassungsrechtlich tragfähigen sachlichen Grundes, wie er etwa für das Verbot des Abzugs von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verwarnungsgeldern (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG, vgl. BVerfGE 81, 228 ) oder für die grundsätzliche Nichtabzugsfähigkeit des Aufwands für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, vgl. BVerfGE 101, 297 ) gegeben ist.
  • BFH, 30.03.2017 - IV R 13/14

    Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke unterliegt Abzugsverbot

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Erwerbsaufwendungen die Kosten der allgemeinen Lebensführung i.S. des § 12 EStG berühren und deshalb zur Klarstellung wie zur Vereinfachung in einem unwiderleglichen Regeltatbestand erfasst werden (BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999  2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
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BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1999 - 2 BvR 301/98 (https://dejure.org/1999,39067)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1999 - 2 BvR 301/98 (https://dejure.org/1999,39067)
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Wird zitiert von ...

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.08.2001 - 3 K 2644/99

    Häusliches Arbeitszimmer und häuslicher Büroraum bei einer Lehrerin und

    Die Verfassungsbeschwerde gegen dieses BFH-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. November 1999 2 BvR 301/98 zurückgewiesen.
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