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   BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14   

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BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14 (https://dejure.org/2015,7289)
BVerfG, Entscheidung vom 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14 (https://dejure.org/2015,7289)
BVerfG, Entscheidung vom 01. April 2015 - 2 BvR 3058/14 (https://dejure.org/2015,7289)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Die Fachgerichte überschreiten im Rahmen der Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht (§ 114 Satz 1 ZPO) den ihnen zukommenden Entscheidungsspielraum erst dann, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einer unbemittelten Partei die Rechtsverfolgung oder ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 21 Abs 1 S 3 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Ausgestaltung des passiven Wahlrechts für Ämter innerhalb einer politischen Partei, insb zur Zulässigkeit von Quotenregelungen (Art 21 Abs 1, Art 38 Abs 1 S 1 GG) - hier: unzulässige Ablehnungsgesuche (Richterin Baer, Richter Maidowski) - Rüge ...

  • Wolters Kluwer

    Festellung eines Verstoßes gegen den Grundkonsens der Partei "Bündnis90/Die Grünen"

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Ausgestaltung des passiven Wahlrechts für Ämter innerhalb einer politischen Partei, insb zur Zulässigkeit von Quotenregelungen (Art 21 Abs 1, Art 38 Abs 1 S 1 GG) - hier: unzulässige Ablehnungsgesuche (Richterin Baer, Richter Maidowski) - Rüge ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Ausgestaltung des passiven Wahlrechts für Ämter innerhalb einer politischen Partei, insb zur Zulässigkeit von Quotenregelungen (Art 21 Abs 1, Art 38 Abs 1 S 1 GG) - hier: unzulässige Ablehnungsgesuche (Richterin Baer, Richter Maidowski) - Rüge ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 21; ZPO § 114 Abs. 1
    Festellung eines Verstoßes gegen den Grundkonsens der Partei "Bündnis90/Die Grünen"

  • rechtsportal.de

    GG Art. 21 ; ZPO § 114 Abs. 1
    Festellung eines Verstoßes gegen den Grundkonsens der Partei "Bündnis90/Die Grünen"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die Prüfung der Erfolgsaussichten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
    a) aa) Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).

    bb) Derartige Vorkehrungen sind mit dem Institut der Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) vorhanden (vgl. BVerfGE 9, 124 ).

    Der Unbemittelte braucht nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 9, 124 ).

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung -

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
    a) Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch vor allem dann, wenn es nicht begründet wird oder sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 2).

    b) aa) Im Hinblick auf die Richterin Baer ergibt sich die offensichtliche Unzulässigkeit bereits daraus, dass die abgelehnte Richterin nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87-, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
    a) aa) Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).

    Dabei ist zu beachten, dass Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz keine vollständige Gleichstellung, sondern nur eine weitgehende Angleichung Unbemittelter mit Bemittelten verlangt (vgl. BVerfGE 22, 83 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
    a) aa) Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).

    Dabei ist zu beachten, dass Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz keine vollständige Gleichstellung, sondern nur eine weitgehende Angleichung Unbemittelter mit Bemittelten verlangt (vgl. BVerfGE 22, 83 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11

    Strafvollzug; Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
    Dies bedeutet aber zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, juris, Rn. 12).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
    a) aa) Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der auf einen Wahlkreisabgeordneten

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
    a) aa) Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 15.12.1988 - 1 BvR 1487/87
    Auszug aus BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
    b) aa) Im Hinblick auf die Richterin Baer ergibt sich die offensichtliche Unzulässigkeit bereits daraus, dass die abgelehnte Richterin nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87-, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Der Unbemittelte muss allerdings nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; BVerfGK 6, 53 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2015 - 2 BvR 3058/14 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18, 1 BvR 1888/18, 1 BvR 1889/18, 1 BvR 1890/18, 1 BvR 2381/18 -, Rn. 8; stRspr).

    Allerdings begegnet die Verweigerung von Prozesskostenhilfe keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2015 - 2 BvR 3058/14 -, Rn. 20).

  • VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16

    Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien

    Darüber hinaus folgt hieraus nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch, dass die Ausgestaltung des innerparteilichen Wahlsystems den Wahlrechtsgrundsätzen des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG, insbesondere der Wahlgleichheit, entsprechen muss (vgl. BVerfG vom 1.4.2015 -2 BvR 3058/14 - juris Rn. 25).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.10.2017 - LVG 3/17

    5%-Sperrklausel, Frauenquote für Listenplätze

    Dies ist bei gänzlich untauglichen Ablehnungsgesuchen der Fall (BVerfG, Beschl. v. 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06; BVerfG, Beschl. v. 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14, juris, mit Selbstentscheidung).

    Insoweit muss die Ausgestaltung des innerparteilichen Wahlsystems den Wahlrechtsgrundsätzen entsprechen (BVerfG, Beschl. v. 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14, juris).

    Insoweit muss die Ausgestaltung des innerparteilichen Wahlsystems den Wahlrechtsgrundsätzen entsprechen (BVerfG, Beschl. v. 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14, juris).

    Die Organisations- und Programmfreiheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 S. 2 und 3 GG ermöglicht es, bei der Wahl zu Parteiämtern, wie auch bei der Aufstellung zu Wahlen, die demokratische Ordnung ihren Zielen anzupassen (BVerfG, Beschl. v. 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14, juris, Rdnr. 25), wenn diese Ziele insoweit durch die Verfassung legitimiert.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2022 - L 18 AS 784/22

    Prozesskostenhilfe - Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - Beweiserhebung -

    Der Unbemittelte muss allerdings nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; BVerfG, Beschluss vom 1. April 2015 - 2 BvR 3058/14 - juris - Rn 19; Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18, 1 BvR 1888/18, 1 BvR 1889/18, 1 BvR 1890/18, 1 BvR 2381/18 - juris - Rn 8; stRspr).

    Allerdings begegnet die Verweigerung von PKH keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 1. April 2015 - 2 BvR 3058/14 - juris - Rn 20 mwN).

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 72/19

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Prozesskostenhilfe;

    Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. August 2014 ‌ - 1 BvR 3001/11 -, Rn. 12, und vom 1. April 2015 ‌- 2 BvR 3058/14 -‌, Rn. 20, www.bverfg.de).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 9 B 31.15

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Es stützt sich auf eine Begründung, die gänzlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2015 - 2 BvR 3058/14 - juris Rn. 13 und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 28).
  • LSG Bayern, 23.04.2015 - L 15 SF 25/15

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschluss gem. § 197 Abs. 2 SGG

    Denn eine derartige Begründung würde dem Zweck der Prozesskostenhilfe, nämlich einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (ständige Rspr. des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -, vgl. z.B. Beschlüsse vom 22.01.1959, Az.: 1 BvR 154/55, und vom 01.04.2015, Az.: 2 BvR 3058/14), wie er sich aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz ergibt, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, nicht gerecht.
  • VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19

    Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019

    Hierzu gehört grundsätzlich auch die Freiheit, die demokratische Ordnung der Partei ihren programmatischen Zielen anzupassen (vgl. zu parteiinternen Wahlen: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. April 2015 - 2 BvR 3058/14 -, Rn. 25, juris).
  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 83/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozessuale Überholung; Prozesskostenhilfe;

    Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. August 2014‌ - 1 BvR 3001/11 -, Rn. 12, und vom 1. April 2015 ‌- 2 BvR 3058/14 -‌, Rn. 20, www.bverfg.de).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 11 N 58.16

    Überraschungsentscheidung bei Klageabweisung nach Bewilligung von

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll gerade nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe, in dem nur eine summarische Prüfung stattfindet, vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. April 2015 - 2 BvR 3058/14 -, Rn. 20, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, Rn. 12, juris).
  • OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22

    Auswirkung der Mitwirkungspflichten des betreuenden Elternteils auf die

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