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   BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14   

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https://dejure.org/2015,39866
BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14 (https://dejure.org/2015,39866)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14 (https://dejure.org/2015,39866)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 (https://dejure.org/2015,39866)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 156 Abs 1 ZPO, § 156 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 283 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch Verwertung von Parteivorbringen, ohne der Gegenseite Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben - Pflicht zur Kenntnisgabe umfasst auch Stellungnahmen zu ...

  • Wolters Kluwer

    Urteilsverfassungsbeschwerde im Rahmen einer Betriebskostenstreitigkeit und Nichtinformieren des Beschwerdeführers über einen Schriftsatznachlass durch das Gericht und die damit einhergehende Gehörsverletzung

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG
    Amtsgericht lässt Beklagten nach Schriftsatznachlass für Kläger außen vor

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch Verwertung von Parteivorbringen, ohne der Gegenseite Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben - Pflicht zur Kenntnisgabe umfasst auch Stellungnahmen zu ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteilsverfassungsbeschwerde im Rahmen einer Betriebskostenstreitigkeit und Nichtinformieren des Beschwerdeführers über einen Schriftsatznachlass durch das Gericht und die damit einhergehende Gehörsverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Mitteilungspflichten im Zivilprozess

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 3 GG
    Amtsgericht lässt Beklagten nach Schriftsatznachlass für Kläger außen vor

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 3 GG
    Amtsgericht lässt Beklagten nach Schriftsatznachlass für Kläger außen vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2016, 269
  • AnwBl Online 2016, 166
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, im Verfahren zu Wort zu kommen und sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 55, 1 ; 60, 175 ; 64, 135 ), Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ).

    Es muss über alles informiert werden, woraus sich der auf die gerichtliche Entscheidung zulaufende Streitstand im Laufe des Prozesses aufbaut (vgl. BVerfGE 19, 32 ).

    Denn das Gericht muss die mündliche Verhandlung mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG zumindest dann von Amts wegen "wieder-"eröffnen (§ 156 Abs. 1, 2 Nr. 1 ZPO) beziehungsweise entsprechende Maßnahmen im schriftlichen Verfahren von Amts wegen ergreifen, wenn der Inhalt des nachgereichten Schriftsatzes über den Rahmen einer einfachen Gegenerklärung hinausgeht und seinerseits neues, durch den verspätet eingereichten Schriftsatz des Gegners veranlasstes Vorbringen wie neue Tatsachen, Anträge und ähnliches enthält (vgl. BVerfGE 19, 32 ; BVerfGK 14, 439 ; Prütting, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 283 Rn. 22; Katzenstein, ZZP 121 , S. 41 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Sie müssen sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

    Das Urteil des Amtsgerichts beruht auch auf dem gezeigten Gehörsverstoß, weil eine inhaltlich andere Entscheidung für den Fall des Unterbleibens des Verstoßes nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 89, 381 ).

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14
    Auch über die Ergebnisse von Beweisaufnahmen ist zu informieren (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 8, 184 ; 8, 208 ; 20, 280 ; 32, 195 ; 50, 280 ).

    Um zu gewährleisten, dass eine Partei sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite und deren Rechtsauffassung effektiv äußern kann, muss das streitentscheidende Gericht auch alle Äußerungen, Anträge und Stellungnahmen der anderen Beteiligten bekanntgeben (vgl. BVerfGE 50, 280 ).

  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

    Den Gerichten obliegt zudem die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (BVerfGE 36, 85 ; vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 -, juris, Rn. 10 m.w.N.); es bedarf keines Antrags und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16

    Prozessverbindung - gesetzlicher Richter

    Hierdurch wird gewährleistet, dass der Einzelne nicht bloßes Objekt des Verfahrens ist, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen kann, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfG 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 - Rn. 10 mwN) .
  • OLG München, 04.07.2016 - 34 Sch 29/15

    Erstattungsfähigkeit in einem Schiedsverfahren angefallener Anwaltskosten bei

    Danach haben die Parteien Anspruch darauf, dass ihnen die Sachverhaltselemente, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden, rechtzeitig bekannt gegeben werden und sie Gelegenheit erhalten, sich hierzu in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerfGE 81, 123/126; BVerfG vom 14.12.2015, 2 BvR 3073/14, juris).
  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Nachdem sich das beklagte Land ausweislich des Protokolls der Berufungsverhandlung auf den rechtlichen Hinweis eine Schriftsatzfrist erbat, durfte das Landesarbeitsgericht auch nicht davon ausgehen, das beklagte Land wolle zu der Würdigung des Landesarbeitsgerichts nicht mit Rechtsausführungen (zum Recht auf Rechtsausführungen als Bestandteil des Anspruchs auf rechtliches Gehör vgl. BVerfG 14. Dezember 2015 - 2 BVR 3073/14 - Rn. 15 mwN) oder erläuterndem bzw. ergänzenden Sachvortrag Stellung nehmen.
  • OLG München, 29.01.2018 - 34 Sch 31/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Schiedsgerichtsverfahren

    c) Nach dem Gebot rechtlichen Gehörs haben die Parteien Anspruch darauf, dass ihnen die Sachverhaltselemente, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden, rechtzeitig bekanntgegeben werden und sie Gelegenheit erhalten, sich hierzu in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerfGE 81, 123/126; BVerfG vom 14.12.2015, 2 BvR 3073/14, juris).
  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 6.18

    Rechtsbeschwerde in einem Wahlanfechtungsverfahren; Verletzung des rechtlichen

    Eine Nachforschungspflicht des Berechtigten, ob sich der Gegner geäußert hat, besteht nicht (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1979 - 1 BvR 1085/77 - BVerfGE 50, 381 sowie Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18

    Rechtliches Gehör; Übersendung eines Behördenschriftsatzes

    Eine Nachforschungspflicht des Berechtigten, ob sich der Gegner geäußert hat, besteht nicht (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1979 - 1 BvR 1085/77 - BVerfGE 50, 381 sowie Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
    Daran ändert auch die "ergänzende" Inbezugnahme des Schriftsatzes im angegriffenen Urteil nichts, weil sich der Verweis nicht speziell auf den hier in Rede stehenden Sachvortrag bezieht und eine Berücksichtigung desselben auch nicht zulässig gewesen wäre, ohne wiederum der Klägerin hierzu rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19

    Anhörungsrüge bei Übersendung der Beschwerdebegründung nur zur Kenntnis

    Eine Art. 103 Abs. 1 GG genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt ferner voraus, dass die Verfahrensbeteiligten zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14 -, juris RdNr. 10; Beschl. v. 05.06.2019 - 1 BvR 675/19 -, juris RdNr. 12).
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