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   BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04   

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https://dejure.org/2005,372
BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 (https://dejure.org/2005,372)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 (https://dejure.org/2005,372)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 (https://dejure.org/2005,372)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; Art. 10 GG; § 104 Abs. 3 StPO; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 100g StPO; § 100h StPO; § 98 Abs. 2 StPO; § 102 StPO.
    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit; Geeignetheit); Verpflichtung zur organisatorischen Sicherung des Richtervorbehaltes (Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage und während der Nachtzeit); Beachtung des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 13 Abs 1 u 2 GG sowie Art 19 Abs 4 GG durch im Rahmen einer Beschwerde ergangene Beschlüsse, mit denen eine Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung sowie die Beschlagnahme eines Mobiltelefons für rechtmäßig erklärt wurden

  • IWW
  • JurPC

    StPO §§ 100g, 100h
    Beschlagnahme eines Mobiltelefons

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Durchsuchung einer Wohnung ohne richterliche Anordnung und Beschlagnahme eines Mobiltelefons

  • Wolters Kluwer

    Räumlich geschützter Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden; Zulässigkeit der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamte bei Gefahr im Verzuge; Gebot des effektiven ...

  • datenschutz.eu

    Fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Rückgabe eines beschlagnahmten Handys

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; StPO § 98 Abs. 2; ; StPO § 100g; ; StPO § 100g Abs. 2; ; StPO § 100h; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 2; ; GG Art. 10 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • RA Kotz

    Beschlagnahme eines Mobiltelefons - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug durch die Polizei; Beschlagnahme eines Mobiltelefons

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme eines Mobiltelefons

  • heise.de (Pressebericht, 01.03.2005)

    Bundesverfassungsgericht benennt Hürden für Handy-Beschlagnahme

  • beck.de (Leitsatz)

    Auslesen der SIM-Karte bei beschlagnahmtem Mobiltelefon

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Nichtrichterliche Anordnung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Zwangsmaßnahmen: Nicht-richterliche Anordnung im Ermittlungsverfahren nur ausnahmsweise

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 13 Abs. 2, 10 Abs. 2 GG
    Durchsuchung einer Wohnung und Sicherstellung eines Handys durch die Polizei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 74
  • NJW 2005, 1637
  • NVwZ 2005, 1412 (Ls.)
  • NStZ 2005, 337
  • StV 2005, 483
  • MMR 2005, 520
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    b) Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 5, 74 ).

    Der präventive Richtervorbehalt, der der verstärkten Sicherung des Grundrechts des Art. 13 Abs. 1 GG dient (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 103, 142 ), zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ; BVerfGK 5, 74 ).

    Zu den Anforderungen an einen dem Gebot der praktischen Wirksamkeit des Richtervorbehalts entsprechenden richterlichen Bereitschaftsdienst gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ; 9, 287 ), sowie während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem Bedarf, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).

    Die daraus folgende Pflicht der Ermittlungsbehörden, sich regelmäßig um eine Durchsuchungsanordnung des zuständigen Richters zu bemühen, wird nicht durch den abstrakten Hinweis verzichtbar, eine richterliche Entscheidung sei zur maßgeblichen Zeit üblicherweise nicht mehr zu erreichen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 7, 392 ).

    Selbst herbeigeführte tatsächliche Voraussetzungen können die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen nicht begründen (vgl. BVerfGK 5, 74 ).

    Eine wirksame gerichtliche Nachprüfung einer nichtrichterlichen Durchsuchungsanordnung wegen Gefahr im Verzug setzt voraus, dass die handelnden Beamten, möglichst der - vorrangig verantwortliche - Staatsanwalt (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ), vor oder jedenfalls unmittelbar nach der Durchsuchung ihre für den Eingriff bedeutsamen Erkenntnisse und Annahmen in den Ermittlungsakten dokumentieren.

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Sie dürfen nicht so lange mit dem Antrag an den Ermittlungsrichter zuwarten, bis etwa die Gefahr eines Beweismittelverlusts tatsächlich eingetreten ist, und damit die von Verfassungs wegen vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters unterlaufen (BVerfGE 103, 142, 155; BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1637, 1638 f.).

    Solches war hier nach jeglicher kriminalistischer Erfahrung spätestens zum Zeitpunkt des Entschlusses zur Festnahme des G. am Nachmittag des 18. Februar 2005 der Fall (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1637, 1638 f.; AG Kiel StV 2002, 536, 537 jeweils zu ähnlichen Sachverhalten).

    Eine solche einzuholen, hat der Staatsanwalt aber weder erwogen, noch hat er die Voraussetzungen der von ihm in Anspruch genommenen Eilkompetenz dokumentiert (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1637, 1639; BGHSt 47, 362, 366; BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 5).

  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Während der Nachtzeit ist ein ermittlungsrichterlicher Bereitschaftsdienst jedenfalls bei einem Bedarf einzurichten, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).
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