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   BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05   

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BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05 (https://dejure.org/2005,4041)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2005 - 2 BvR 315/05 (https://dejure.org/2005,4041)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 (https://dejure.org/2005,4041)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Anerkennung einer Kreistagsfraktion mangels übereinstimmender politischer Überzeugung der beteiligten Kreistagsabgeordneten

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Fraktion im Kreistag - Freies Mandat - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Erschöpfung des Rechtsweges

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 38 Abs. 1 S. 2 Art. 28
    Geltendmachung von Rechten einer Kreistagsfraktion im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 494
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvR 6/56

    Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05
    Auf Landtags- oder Kommunalwahlen ist die Vorschrift nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 6, 121 ; 6, 376 ; 99, 1 ).

    b) Rechte aus Art. 28 GG können nicht mit der allgemeinen Verfassungsbeschwerde verteidigt werden (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 6, 121 ; 99, 1 ).

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05
    Auf Landtags- oder Kommunalwahlen ist die Vorschrift nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 6, 121 ; 6, 376 ; 99, 1 ).

    b) Rechte aus Art. 28 GG können nicht mit der allgemeinen Verfassungsbeschwerde verteidigt werden (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 6, 121 ; 99, 1 ).

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05
    Auf Landtags- oder Kommunalwahlen ist die Vorschrift nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 6, 121 ; 6, 376 ; 99, 1 ).

    b) Rechte aus Art. 28 GG können nicht mit der allgemeinen Verfassungsbeschwerde verteidigt werden (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 6, 121 ; 99, 1 ).

  • VG Oldenburg, 03.07.2007 - 1 A 195/07

    Ausschluss; Ausschuss; Besetzung; Funktionsfähigkeit; Mehrheitsprinzip; Plenum;

    Allerdings muss eine kommunale Ratsfraktion oder -gruppe von Mitgliedern "mit in wesentlicher Hinsicht übereinstimmender politischer Überzeugung gebildet werden" (BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005, 2 BvR 315/05, NVwZ 2005, 494 (495)).

    Hierfür ist nämlich nicht ein ständiges gemeinsames Vorgehen bei allen im Rat behandelten Angelegenheiten erforderlich (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 31. August 2004, 2 B 2197/04), sondern nur eine " in wesentlicher Hinsicht übereinstimmende politische Überzeugung" (BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005, 2 BvR 315/05, NVwZ 2005, 494 (495); Hervorhebung nicht im Original).

    Daran wird man nur dann zweifeln können, wenn der Zusammenschluss entweder erklärtermaßen allein wegen der Ausschussbesetzung erfolgte (so in dem Fall, der dem Urteil des BVerwG vom 10. Dezember 2003, 8 C 18.03, BVerwGE 119, 305 ff. zugrunde lag) oder wenn die Gruppenmitglieder politischen Parteien angehören, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung so weit auseinanderliegen, dass eine "in wesentlicher Hinsicht übereinstimmende politische Überzeugung" nahezu ausgeschlossen erscheint (etwa ein Zusammenschluss der Kreistagsmitglieder von NPD und PDS, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005, 2 BvR 315/05, NVwZ 2005, 494 f.).

  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

    Dies gilt auch, wenn - wie hier - Mitglieder kommunaler Vertretungen Verletzungen ihrer Mitwirkungsrechte geltend machen, die nur aus der Wahl zur Vertretung folgen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, NVwZ-RR 2005, S. 494 f.).
  • BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09

    Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien

    Sie können daher nicht mit der Verfassungsbeschwerde verteidigt werden (BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris).

    Dazu gehört auch, dass die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris, vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, juris, vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).Daher ist es für die Frage nach einer subjektiv-rechtlichen Rügemöglichkeit der formalen Wahlgleichheit auf kommunaler Ebene auch ohne Bedeutung, ob die Stadtverordnetenversammlung ein Parlament im staatsrechtlichen Sinne darstellt oder als Organ der Verwaltung anzusehen ist, dem in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut sind (so BVerfGE 120, 82 , stRspr).

  • BVerfG, 11.05.2010 - 2 BvR 511/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, NVwZ-RR 2005, S. 494 f.;vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f., und vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris).

    Die Länder gewährleisten auch den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005, a.a.O.; vom 9. März 2009, a.a.O., S. 777, und vom 3. Juli 2009, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven

    b) Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Wege einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Gewährleistung, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -,  NVwZ-RR 2005, S. 494 f.;  vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, S. 776 f.; vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    bb) Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005, a.a.O.; vom 9. März 2009, a.a.O., S. 777; vom 3. Juli 2009, a.a.O., und vom 11. Mai 2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Dies gilt auch, wenn - wie hier - Mitglieder kommunaler Vertretungen Verletzungen ihrer Mitwirkungsrechte geltend machen, die nur aus der Wahl zur Vertretung folgen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, NVwZ-RR 2005, S. 494 f. und vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, [...]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21

    Anspruch auf Neuwahl der Mitglieder eines Ausschuss bei Partei- bzw.

    Zwar ist das freie Mandat der gewählten Gemeinderatsmitglieder - anders als dies für die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und des Landtags Rheinland-Pfalz der Fall ist - subjektiv-rechtlich nur einfachrechtlich (vgl. § 30 Abs. 1 GemO ) und nicht in der Verfassung abgesichert, da Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 79 Abs. 2 Satz 2 LV auf Gemeinderatsmitglieder keine Anwendung finden (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 23. Mai 2014 - VGH B 22/13 -, juris, Rn. 13 f.; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris, Rn. 14 f.; BVerfG, Beschluss vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, juris, Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, juris, Rn. 8 ff.; SächsOVG, Urteil vom 7. Juli 2015 - 4 A 12/14 -, juris, Rn. 25).
  • VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    Denn die Funktion richterlicher Entscheidun- gen im Rechtsstaat rechtfertigt sich nur, wenn sie unter Beachtung der Erfor- dernisse eines gehörigen Verfahrens gewonnen werden, die im Interesse ge- rechter richterlicher Urteilsfindung unverzichtbar sind (vgl. grundlegend BVerfG, Beschl. v. 10.07.1990, 1 BvR 984/87 BVerfGE 82, 286 ff.; vgl. auch ausdrück- lich BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982, 2 BvR 1187/80, Rz. 63 u. 64, BVerfGE 61, 82; Beschl. v. 16.03.2005, 2 BvR 315/05, NVwZ-RR 2005, 494).
  • BVerfG, 19.09.2005 - 2 BvR 1259/05

    Möglichkeit der Verteidigung der Rechte aus Art. 28 GG im Rahmen einer

    Rechte aus Art. 28 GG können nicht mit der allgemeinen Verfassungsbeschwerde verteidigt werden (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) (vgl. BVerfGE 3, 383 ; 6, 121 ; 99, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, NVwZ-RR 2005, 494 ).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12

    Im Hinblick auf die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG lediglich ein objektivrechtliches Verfassungsgebot enthält, das dem Einzelnen keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähige Rechtsposition vermittelt (vgl. grundlegend BVerfGE 99, 1 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris).
  • VG Stade, 02.03.2015 - 1 B 225/15

    Anspruch einer im Rat vertretenen Fraktion auf Erhöhung der Anzahl der Sitze in

  • VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15

    Kommunalwahlrecht; Wahlrecht unter 16-jähriger; Familienwahlrecht

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