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   BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16   

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https://dejure.org/2019,9551
BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16 (https://dejure.org/2019,9551)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.2019 - 2 BvR 328/16 (https://dejure.org/2019,9551)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 2019 - 2 BvR 328/16 (https://dejure.org/2019,9551)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Gebot der Erschöpfung des innerreligionsgemeinschaftlichen Rechtswegs bezüglich des Ausschlusses aus einer Religionsgemeinschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 140 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 137 Abs 3 WRV
    Nichtannahmebeschluss: Zum Gebot der Erschöpfung des innerreligionsgemeinschaftlichen Rechtswegs (hier: Rechtskomitee-Verfahren der Zeugen Jehovas) bzgl des Ausschlusses aus einer Religionsgemeinschaft - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung seines Justizgewährungsanspruchs i.R.d. Begründung der Verfassungsbeschwerde; Gebot der Erschöpfung de...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Gebot der Erschöpfung des innerreligionsgemeinschaftlichen Rechtswegs (hier: Rechtskomitee-Verfahren der Zeugen Jehovas) bzgl des Ausschlusses aus einer Religionsgemeinschaft - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung seines Justizgewährungsanspruchs i.R.d. Begründung der Verfassungsbeschwerde; Gebot der Erschöpfung des innerreligionsgemeinschaftlichen Rechtswegs vor Gewährung staatlichen Rechtsschutzes gegen den Ausschluss aus der ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zum Gebot der Erschöpfung des innerreligionsgemeinschaftlichen Rechtswegs (hier: Rechtskomitee-Verfahren der Zeugen Jehovas) bzgl des Ausschlusses aus einer Religionsgemeinschaft - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und ihre Begründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlusses aus einer Religionsgemeinschaft - und der innerreligionsgemeinschaftliche Rechtsweg

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kirchlicher Rechtsweg geht bei Kirchenstreitigkeiten dem staatlichen vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1866
  • NVwZ-RR 2019, 577
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16
    a) Eine den Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer sich bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mit dieser inhaltlich auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 82, 42 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94

    Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16
    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass, wenn und soweit die Kirchen die Möglichkeit geschaffen haben, Rechtsstreitigkeiten von einem kirchlichen Gericht beurteilen zu lassen, und somit die Gelegenheit besteht, die Streitigkeit im Einklang mit dem kirchlichen Selbstverständnis beizulegen, die verfassungsrechtlich geschuldete Rücksichtnahme gegenüber diesem Selbstverständnis den staatlichen Gerichten gebietet, über Fragen des kirchlichen Amtsrechts jedenfalls nicht vor Erschöpfung des kirchlichen Rechtswegs zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 1998 - 2 BvR 1476/94 -, Rn. 30).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16
    Der angegriffene Hoheitsakt sowie alle zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung ohne weitere Ermittlungen möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16
    a) Eine den Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer sich bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mit dieser inhaltlich auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 82, 42 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16
    a) Eine den Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer sich bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mit dieser inhaltlich auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 82, 42 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16
    Der angegriffene Hoheitsakt sowie alle zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung ohne weitere Ermittlungen möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 328/16
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH N 7/21

    Corona-Sondervermögen in Rheinland-Pfalz zum Teil verfassungswidrig - Zu den

    Zwar sind an eine ordnungsgemäße Begründung nicht die - insoweit strengeren - Anforderungen des hier nicht anwendbaren, auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren beschränkten § 45 VerfGHG zu stellen (vgl. zu diesen Anforderungen VerfGH RP, Beschluss vom 30. Dezember 2013 - VGH B 28/13 - Beschluss vom 10. Mai 2016 - VGH B 36/15 - Beschluss vom 12. Februar 2020 - VGH B 3/20 - Beschluss vom 25. Mai 2020 - VGH B 17/20 - ferner BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. April 2019 - 2 BvR 328/16 -, juris Rn. 2 m.w.N.); gleichwohl bestehen auch nach § 23 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VerfGHG gewisse Mindestvoraussetzungen (VerfGH RP, Beschluss vom 14. Mai 2021 - VGH O 23/21 -, AS 48, 236 [241]; Bier, in: Grimm/Caesar [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 130 Rn. 18).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.05.2021 - VGH O 23/21

    Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz ua gegen die

    Zwar sind an eine ordnungsgemäße Begründung nicht die - insoweit strengeren - Anforderungen des hier nicht anwendbaren, auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren beschränkten § 45 VerfGHG zu stellen (vgl. zu diesen Anforderungen VerfGH RP, Beschluss vom 30. Dezember 2013 - VGH B 28/13 - Beschluss vom 10. Mai 2016 - VGH B 36/15 - Beschluss vom 12. Februar 2020 - VGH B 3/20 - Beschluss vom 25. Mai 2020 - VGH B 17/20 - ferner BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. April 2019 - 2 BvR 328/16 -, juris Rn. 2 m.w.N.); gleichwohl bestehen auch nach § 23 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VerfGHG gewisse Mindestvoraussetzungen (Bier, in: Grimm/Caesar [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 130 Rn. 18).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.06.2023 - VGH N 32/21

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl einer

    14 Zwar sind an eine ordnungsgemäße Begründung nicht die - insoweit strengeren - Anforderungen des hier nicht anwendbaren, auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren beschränkten § 45 VerfGHG zu stellen (vgl. zu diesen Anforderungen VerfGH RP, Beschluss vom 30. Dezember 2013 - VGH B 28/13 - Beschluss vom 10. Mai 2016 - VGH B 36/15 - Beschluss vom 12. Februar 2020 - VGH B 3/20 - Beschluss vom 25. Mai 2020 - VGH B 17/20 - ferner entspr. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. April 2019 - 2 BvR 328/16 -, juris Rn. 2 m.w.N.); gleichwohl bestehen auch nach § 23 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VerfGHG gewisse Mindestvoraussetzungen ( VerfGH RP, Beschluss vom 14. Mai 2021 - VGH O 23/21 -, AS 48, 236 [241]; Bier, in: Grimm/Caesar [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 130 Rn. 18).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.07.2020 - VGH O 24/20

    Zurückweisung aufgrund fehlender Antragstellung im Organstreitverfahren sowie

    19 Zwar sind an eine ordnungsgemäße Begründung nicht die - insoweit strengeren - Anforderungen des hier nicht anwendbaren, auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren beschränkten § 45 VerfGHG zu stellen (vgl. zu diesen Anforderungen VerfGH RP, Beschluss vom 30. Dezember 2013 - VGH B 28/13 - Beschluss vom 10. Mai 2016 - VGH B 36/15 - Beschluss vom 12. Februar 2020 - VGH B 3/20 - Beschluss vom 25. Mai 2020 - VGH B 17/20 - ferner BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. April 2019 - 2 BvR 328/16 -, juris Rn. 2 m.w.N.); gleichwohl bestehen auch nach § 23 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VerfGHG gewisse Mindestvoraussetzungen (Bier, in: Grimm/Caesar [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 130 Rn. 18).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.05.2021 - VGH O 24/21

    Unzulässige Organklage gegen die Untersagung, die Anschrift des

    Zwar sind an eine ordnungsgemäße Begründung nicht die - insoweit strengeren - Anforderungen des hier nicht anwendbaren, auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren beschränkten § 45 VerfGHG zu stellen (vgl. zu diesen Anforderungen VerfGH RP, Beschluss vom 30. Dezember 2013 - VGH B 28/13 - Beschluss vom 10. Mai 2016 - VGH B 36/15 - Beschluss vom 12. Februar 2020 - VGH B 3/20 - Beschluss vom 25. Mai 2020 - VGH B 17/20 - ferner BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. April 2019 - 2 BvR 328/16 -, juris Rn. 2 m.w.N.); gleichwohl bestehen auch nach § 23 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VerfGHG gewisse Mindestvoraussetzungen (Bier, in: Grimm/Caesar [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 130 Rn. 18).
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