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   BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19   

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BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 (https://dejure.org/2020,4745)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 (https://dejure.org/2020,4745)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 (https://dejure.org/2020,4745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 StPO; § 184 GVG
    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache eingereichten Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; vorherige Geltendmachung eines Gehörsverstoßes mit einer Anhörungsrüge)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichendem Vortrag im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93a Abs 2 BVerfGG, § 184 GVG, § 33a StPO
    Nichtannahmebeschluss: Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs 2 S 1 StPO - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs 2 S 1 StPO - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 S. 1 StPO ; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren; Grundsatz der materiellen Subsidiarität; Sprachliche Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs 2 S 1 StPO - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge, Verfassungsbeschwerde - und der Grundsatz der materiellen Subsidiarität

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1107/16

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen eines

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität erfordert, dass der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern auch in der gehörigen Weise unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten durchläuft, um auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13).

    Inhalt und Grenzen einer auf Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde werden daher durch die im fachgerichtlichen Verfahren erhobene Anhörungsrüge bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 12).

    Sinn und Zweck der Anhörungsrüge, die Korrektur von Gehörsverletzungen vorrangig innerhalb des fachgerichtlichen Verfahrens zu ermöglichen, könnten jedenfalls dann nicht erfüllt werden, wenn die Rüge von Gehörsverstößen mit der Verfassungsbeschwerde nur davon abhinge, dass überhaupt ein als Anhörungsrüge bezeichneter Rechtsbehelf eingelegt wurde, ohne dass ein ernsthafter Versuch unternommen wird, die gerügte Verletzung inhaltlich zu beheben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13).

  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvR 882/17

    Klageerzwingungsverfahren (Grundsatz der materiellen Subsidiarität der

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Inhalt und Grenzen einer auf Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde werden daher durch die im fachgerichtlichen Verfahren erhobene Anhörungsrüge bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 12).

    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16 -, Rn. 43; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2018 - 2 BvR 2380/17 -, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 24; stRspr) nicht erfüllt.

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16 -, Rn. 43; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2018 - 2 BvR 2380/17 -, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 24; stRspr) nicht erfüllt.
  • BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Abschiebung nach Bulgarien

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Im Übrigen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht (lediglich), die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23), nicht jedoch, auch ihrer (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 28.06.2018 - 2 BvR 2380/17

    Versagung von Prozesskostenhilfe im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16 -, Rn. 43; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2018 - 2 BvR 2380/17 -, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 24; stRspr) nicht erfüllt.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Im Übrigen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht (lediglich), die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23), nicht jedoch, auch ihrer (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Der Beschwerdeführer muss das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2016 - 2 BvR 408/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1453/16 -, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Im Übrigen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht (lediglich), die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23), nicht jedoch, auch ihrer (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16 -, Rn. 43; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2018 - 2 BvR 2380/17 -, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2018 - 2 BvR 882/17 -, Rn. 24; stRspr) nicht erfüllt.
  • OLG Stuttgart, 21.02.2007 - 1 Ws 47/07

    Klageerzwingungsantrag: Zulässigkeit bei ergänzender Bezugnahme auf

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19
    Ungeachtet des Umstandes, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht den Vorgaben des § 184 GVG genügt und damit von vornherein unzulässig ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 1 Ws 47/07 -, Rn. 7 f.; Kölbel, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 172 Rn. 57; Moldenhauer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 172 Rn. 33), weil ihm die erforderlichen beglaubigten Übersetzungen in deutscher Sprache (vgl. Pflieger/Ambos, in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl. 2017, § 172 StPO Rn. 10) nicht beigefügt worden sind, wahrt die Verfassungsbeschwerde nicht den Grundsatz der materiellen Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen einer per Telefax eingereichten

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2579/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Versagung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 62/18

    Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge Todes einer

  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a

  • BVerfG, 10.03.2016 - 2 BvR 408/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig aufgrund fehlender Grundrechtsverletzung und

  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität erfordert dabei, dass Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht nur formell, sondern auch in der gehörigen Weise unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten durchlaufen, um auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 7).

    Beschwerdeführer müssen das ihnen Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird, und alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 7; stRspr).

  • OLG Braunschweig, 28.08.2020 - 11 U 65/19

    Reichweite der Pflichten eines Nachlassgerichts zur Erbenermittlung; Einholung

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht dazu, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, auch ihrer (Rechts-)Auffassung zu folgen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2020 - A 11 S 2277/19

    Asylverfahren Afghanistan; Gefahrenprognose im Rahmen der Gewährung von

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr.; BVerfG Beschlüsse vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - A 11 S 1180/20

    Berufungszulassungsverfahren im Asylprozess; Heilung von Zustellungsmängeln;

    a)  Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21 - juris Rn. 11, vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 - juris Rn. 9 und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (stRspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 - juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Erhebung einer Gehörsrüge zu Protokoll

    103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - A 11 S 635/20

    Zulassung wegen nachträglicher Divergenz

    (1) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr.; BVerfG Beschlüsse vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - A 11 S 2648/20

    Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines über ein

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26, vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9).

  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 148/21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Außerdem verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2021 - A 11 S 2619/20

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für den noch zu stellenden Antrag auf

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26, vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 15.06.2021 - 2 BvR 307/21

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung offensichtlich unzulässigen

    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind damit zugleich die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2020 - 2 BvR 336/19 -, Rn. 14) zu verneinen.
  • OLG Hamburg, 02.03.2021 - 2 Rb 5/21

    Rechtsbeschwerde wegen Verweigerung des Zugangs zu Unterlagen einer

  • OLG Braunschweig, 23.07.2020 - 11 U 65/19
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2020 - A 12 S 1239/19

    Funktion eines Arztes als sachverständiger Zeuge oder als Sachverständiger

  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 20 NE 20.1360

    Anhörungsrüge im Eilverfahren gegen Bayerische Coronaschutzverordnung

  • BVerfG, 07.12.2020 - 2 BvR 1032/20

    Nichtannahme einer unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde

  • OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22

    Verletzung des rechtlichen Gehörs Betroffenen im Bußgeldverfahren durch Ablehnung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2022 - A 12 S 1099/22

    Gehörsverletzung durch die Art und Weise der Darstellung des Tatbestandes

  • KG, 27.07.2022 - 6 VAs 21/21

    Anhörungsrüge eines Strafgefangenen im Verfahren über einen Antrag auf Verlegung

  • OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 153/22

    Kein Verstoß gegen Grundsatz fairen Verfahrens wegen Nichtspeicherung von

  • OLG Bamberg, 17.07.2020 - 5 W 40/20

    Keine Pflicht des Prozessgerichts zur Übersetzung des grenzüberschreitenden

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