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   BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 359/07   

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BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 359/07 (https://dejure.org/2007,7091)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.2007 - 2 BvR 359/07 (https://dejure.org/2007,7091)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 2007 - 2 BvR 359/07 (https://dejure.org/2007,7091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis aufgrund fehlgeschlagener Telefaxübermittlung wegen einer Belegung des Telefaxempfangsgerätes

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1
    Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten bei Übermittlung einer umfangreichen Verfassungsbeschwerde per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2838
  • NVwZ 2007, 1421 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Demgegenüber stellt die Belegung des Telefaxgerätes durch andere eingehende Sendungen keine technische Störung dar und ist daher grundsätzlich nicht als Wiedereinsetzungsgrund zu qualifizieren (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2838 Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 2755/07, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 9; Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 10).

    Es gereicht ihm deshalb zum Verschulden, wenn er seine Übermittlungsversuche vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der Übermittlungsschwierigkeiten dem Empfangsgericht zuschreibt (BVerfG, NJW 2006, 829 Rn. 4; NJW 2006, 1505 Rn. 5 ff.; NJW 2007, 2838 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 9; Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 10).

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hätte in Rechnung stellen müssen, dass das Scheitern der Übermittlungsversuche in der Zeit bis 19.00 Uhr auf einer erhöhten Beanspruchung des Faxanschlusses während der üblichen Bürozeiten beruhte und hätte nach dieser Zeit einen erneuten Versuch unternehmen müssen (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2838 Rn. 3; NJW 2006, 829 Rn. 4).

  • BGH, 03.05.2011 - XI ZB 24/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Das zur Fristwahrung Gebotene hat der Anwalt bei der Übermittlung des Schriftsatzes per Fax daher nur getan, wenn er mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass unter gewöhnlichen Umständen mit ihrem Abschluss am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr hätte gerechnet werden können (BVerfG, NJW 2000, 574; NJW 2007, 2838; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - X ZA 5/04, FamRZ 2005, 266 f. und vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, JurBüro 2009, 168 Rn. 4).

    Die Belegung des gerichtseigenen Telefaxanschlusses durch andere eingehende Sendungen ist eine kurz vor Fristablauf allgemein zu beobachtende Erscheinung, die verschiedentlich Gegenstand der Rechtsprechung war und der der Anwalt im Hinblick auf die ihm obliegende Sorgfaltspflicht durch einen zeitlichen Sicherheitszuschlag Rechnung tragen muss (BVerfG, NJW 2000, 574 mwN und NJW 2007, 2838).

  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

    Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der

    Deshalb ist von vornherein eine gewisse Zeitreserve einzuplanen und dürfen die Übermittlungsversuche grundsätzlich nicht vorschnell weit vor Fristablauf abgebrochen werden (vgl. BVerfG, aaO; NJW 2006, 1505, 1506; NJW 2007, 2838; BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - IX ZB 41/08, NJW-RR 2009, 357 Rn. 11; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, aaO Rn. 9; vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 20; vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 8; vom 23. Oktober 2018 - III ZR 54/18, NJW-RR 2018, 1529 Rn. 10).
  • FG Düsseldorf, 14.06.2018 - 15 K 2760/17

    Klagefrist im Zusammenhang einer Klage wegen der Hinzuschätzungen nach einer

    Die Belegung des Telefaxgerätes durch andere eingehende Sendungen stellt keine technische Störung dar und ist daher grundsätzlich nicht als Wiedereinsetzungsgrund zu qualifizieren (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 19.11.1999 2 BvR 565/98, NJW 2000, 574; Nichtannahmebeschluss vom 16.4.2007 2 BvR 359/07, NJW 2007, 2838; vom 28.11.2007 1 BvR 2755/07, juris; BGH, Beschluss vom 6.4.2011 XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972; vom 4.11.2014 II ZB 25/13, NJW 2015, 1027).

    Gerade die Abend- und Nachtstunden werden wegen günstigerer Tarife oder wegen drohenden Fristablaufs genutzt, um Schriftstücke fristwahrend per Telefax zu übermitteln (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.4.2007 2 BvR 359/07, NJW 2007, 2838).

    Es ist deshalb von einem Verschulden auszugehen, wenn ein Rechtssuchender seine Übermittlungsversuche vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der Übermittlungsschwierigkeiten dem Empfangsgericht zuschreibt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.5.2005 2 BvR 526/05, NJW 2006, 829; vom 16.4.2007 2 BvR 359/07, NJW 2007, 2838; BGH, Beschluss vom 11.1.2011 VIII ZB 44/10, juris; vom 6.4.2011 XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972; vom 4.11.2014 II ZB 25/13, NJW 2015, 1027).

  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Demgegenüber stellt die Belegung des Telefaxgerätes durch andere eingehende Sendungen keine technische Störung dar und ist daher grundsätzlich nicht als Wiedereinsetzungsgrund zu qualifizieren (vgl. BGH Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10 - juris Rn. 9; BVerfG NJW 2007, 2838; BVerfG Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 2755/07 - juris Rn. 3; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 31. Aufl. § 233 Rn. 52a; aA jedenfalls für den Fall, dass die Leitung bis zum Fristablauf nicht mehr frei wird, Roth NJW 2008, 785).
  • BGH, 05.09.2012 - VII ZB 25/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vergeblicher Versuch der Übermittlung des

    Nach allem kann dahinstehen, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch deshalb zu versagen ist, weil der Prozessbevollmächtigte des Klägers nach 20.07 Uhr am 6. Februar 2012 jedenfalls weitere Versuche hätte unternehmen müssen, den Fristverlängerungsantrag an die bislang gewählte Telefaxnummer zu senden (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2838).
  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Es gereicht ihm deshalb zum Verschulden, wenn er unter diesen Voraussetzungen den Übermittlungsvorgang nicht rechtzeitig beginnt oder seine Übermittlungsversuche vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der Übermittlungsschwierigkeiten dem Empfangsgericht zuschreibt (BVerfG, aaO; NJW 2006, 1505, 1506; NJW 2007, 2838; ebenso auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - IX ZB 41/08, NJW-RR 2009, 357 Rn. 11).
  • BGH, 27.11.2014 - III ZB 24/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Eine Partei muss nach ständiger Rechtsprechung bei der Übermittlung ihrer Schriftsätze Verzögerungen einkalkulieren, mit denen üblicherweise zu rechnen ist, wozu - insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden - die Belegung des Telefaxempfangsgeräts bei Gericht durch andere eingehende Sendungen gehört (BGH aaO Rn. 10; BVerfG aaO und NJW 2007, 2838; BFH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VIII B 88/09, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 2755/07

    Mangels fristgerechter und nicht ausreichend substantiierter Begründung

    Eine solche Belegung ist kein Umstand, der einer technischen Störung gleich zu achten ist und der Beschwerdeführerin daher nicht angelastet werden könnte, sondern ein gewöhnliches Ereignis, auf das sich der Rechtssuchende einstellen muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2007 - 2 BvR 359/07 -, NJW 2007, S. 2838).
  • OLG München, 17.03.2015 - 19 U 4563/14

    Erfolgloser Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der

    Eine Partei muss nach ständiger Rechtsprechung bei der Übermittlung ihrer Schriftsätze Verzögerungen einkalkulieren, mit denen üblicherweise zu rechnen ist, wozu - insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden - die Belegung des Telefaxempfangsgeräts bei Gericht durch andere eingehende Sendungen gehört (BGH a. a. O. Rn. 10; BVerfG a. a. O. und NJW 2007, 2838; BFH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VIII B 88/09, juris Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2018 - 3 U 8/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2015 - 15 Sa 11/15

    Faxversuch um zehn vor zwölf - keine Wiedereinsetzung

  • VGH Bayern, 30.10.2008 - 5 CS 08.2608

    Beschwerde; Beschwerdebegründungsfrist; Fristversäumnis; Belegung des

  • LG Stuttgart, 28.01.2014 - 31 O 155/08

    Squeeze-out Allianz Lebensversicherungs AG

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