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   BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60   

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https://dejure.org/1960,14
BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60 (https://dejure.org/1960,14)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.1960 - 2 BvR 36/60 (https://dejure.org/1960,14)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 1960 - 2 BvR 36/60 (https://dejure.org/1960,14)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über Nichterhebung von Gerichtskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 1
  • MDR 1961, 26
 
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Wird zitiert von ... (265)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 23.06.1899 - III 53/90

    Ablehnung von Richtern

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
    Das Reichsgericht hat mehrfach entschieden, daß das Instanzgericht ein Ablehnungsgesuch unberücksichtigt lassen darf, wenn sich aus der Ablehnung des ganzen Gerichts oder aller Mitglieder des Gerichts ergibt, daß das Ablehnungsrecht mißbraucht wird RGZ 44, 402; RG Warn.
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Ebenso wenig, wie die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei für sich allein die Besorgnis der Befangenheit begründen kann (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ), ist dies bei seiner Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Fall (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Die pauschale Ablehnung von namentlich nicht genannten Richterinnen und Richtern ist ebenso unzulässig (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 46, 200 ; 72, 51 ) wie die pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 10 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. November 2020 - 1 BvQ 114/20 -, Rn. 1).

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 142, 1 m.w.N.; 152, 53 ; 153, 72 ).

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Über das rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch des Klägers konnte das FG in den Gründen des Urteils unter Beteiligung der vom Kläger abgelehnten Richter und ohne deren vorherige dienstliche Äußerung entscheiden (BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2003 V B 252/02, BFH/NV 2003, 1285; vom 27. März 1992 VIII B 31/91, BFH/NV 1992, 619; s. auch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1960 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1, 3).
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