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   BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13   

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BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 (https://dejure.org/2013,19353)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 (https://dejure.org/2013,19353)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 2 BvR 370/13 (https://dejure.org/2013,19353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 304 StPO
    Durchsuchung von Geschäftsräumen (Begriff der Wohnung; weite Auslegung); effektiver Rechtsschutz (Rechtsschutzinteresse; tiefgreifender Grundrechtseingriff; kurzzeitige Eingriffe)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 304 ff StPO, § 102 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Effektiver nachträglicher Rechtsschutz bzgl einer Durchsuchung von Geschäftsräumen

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Effektiver nachträglicher Rechtsschutz bzgl einer Durchsuchung von Geschäftsräumen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Effektiver nachträglicher Rechtsschutz bzgl einer Durchsuchung von Geschäftsräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafprozessrecht - Rechtsschutzbedürfnis nach Durchsuchung von Geschäftsräumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3634
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 96, 27) und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 13 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 103, 142 ).

    Ein Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Betroffenen leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (BVerfGE 96, 27 ).

    Danach darf eine Beschwerde nicht allein deswegen, weil die richterliche Anordnung vollzogen worden sei und die Maßnahme sich deshalb erledigt habe, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden (BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13
    b) aa) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; stRspr).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 104, 220 ; stRspr).

    Ein Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Betroffenen leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Von besonderem Gewicht sind insbesondere Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 104, 220 ; für weitere Fallkonstellationen siehe BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 3, 147 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13
    Darüber hinaus ist ein solches Rechtsschutzbedürfnis aber jedenfalls auch in Fällen gewichtiger Grundrechtseingriffe gegeben, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verlauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 110, 77 ; 117, 244 ).

    Von besonderem Gewicht sind insbesondere Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 104, 220 ; für weitere Fallkonstellationen siehe BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 3, 147 ).

  • VG Stuttgart, 22.10.2015 - 1 K 5060/13

    Verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung im Grenzgebiet zu einem anderen

    Da sich kurzfristig erledigende Maßnahmen ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten, eröffnet Art. 19 Abs. 4 GG die Möglichkeit einer Klärung der Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsakts im Wege nachträglicher Feststellung (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris).
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22

    Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113

    Als schwerwiegend sind darüber hinaus solche Grundrechtseingriffe anzusehen, die das Grundgesetz selbst - wie in den Fällen der Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802/95, 1065/95 -âEURŒ BVerfGE 96, 27 und vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00, 1777/00 -âEURŒ BVerfGE 104, 220 ; Kammerbeschluss vom 5. Juli 2013 âEURŒ- 2 BvR 370/13 - âEURŒjuris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 07.03.2018 - 3 BV 16.2040

    Klage gegen Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Von besonderem Gewicht sind insbesondere Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 5.7.2013 - 2 BvR 370/13 - juris Rn. 19: Wohnungsdurchsuchung) oder die besonders sensible Rechtsgüter wie etwa die körperliche Unversehrtheit i.S.d. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG oder die Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG tangieren (vgl. BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 - juris Rn. 37: Abschiebungshaft).
  • VG Stuttgart, 11.04.2019 - 1 K 2888/18

    Für eine Identitätsfeststellung ist § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG als

    Da solche Maßnahmen ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten, eröffnet Art. 19 Abs. 4 GG die Möglichkeit einer Klärung der Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsakts im Wege nachträglicher Feststellung (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris).
  • LG Osnabrück, 09.02.2022 - 12 Qs 32/21

    Durchsuchungsbeschluss für die Diensträume des BMJV aufgehoben

    Das Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführerin ergibt sich aus der Eignung der Beschwerde, eine noch gegenwärtige Beschwer auszuräumen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13).

    Sinn und Zweck der Garantie ist die Abschirmung der Privatsphäre in räumlicher Hinsicht; dem Einzelnen wird damit ein elementarer Lebensraum zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13).

  • VG Freiburg, 25.09.2015 - 4 K 35/15

    Polizeimaßnahmen anlässlich Drittortauseinandersetzungen bei Fußballbegegnungen -

    Handelt es sich daher um Maßnahmen, die sich typischerweise - d.h. entsprechend der Eigenart des Verwaltungsakts - so kurzfristig erledigen, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten, eröffnet Art. 19 Abs. 4 GG die Möglichkeit einer Klärung der Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsakts im Wege nachträglicher Feststellung (st. RSpr., vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 370/13 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2015 - 6 S 494/15 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 04.02.2014 - 10 B 10.2913 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 26.11.2013 - 3 A 106/12 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 4 C 23.1887

    Beschwerde, Durchsuchungsanordnung, Beschlagnahmeanordnung, Vereinsverbot,

    Das dafür erforderliche Interesse an einer nachträglichen Feststellung ist bei Anordnungen, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat, wie z. B. die Durchsuchung von Wohn- oder Geschäftsräumen des Betroffenen (BVerfG, B.v. 5.7.2013 - 2 BvR 370/13 - juris Rn. 16), - und damit auch vorliegend - gegeben.
  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Letztlich ist bei der Auslegung des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - zu Art. 19 Abs. 4 GG zu beachten, wonach ein effektiver und möglichst lückenloser richterliche Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt gegeben sein muss, wenn gewichtige Grundrechtseingriffe vorliegen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verlauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Juli 2013 2 BvR 370/13, NJW 2013, 3634 m.w.N.).

    Entsprechend der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfG, NJW 2013, 3634, juris) ist daher ein Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung der streitbefangenen Maßnahme auch wegen des gewichtigen Grundrechtseingriffs (Art. 13 GG) gegeben, da sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verlauf auf eine Zeitspanne beschränkte, in welcher der Kläger eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen konnte.

  • VG Berlin, 06.02.2024 - 1 K 187.21

    Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO kann ein unverhältnismäßiger Aufwand zur

    Von besonderem Gewicht sind zudem insbesondere Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt stellt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 370/13, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 8 ZB 19.2401

    Luftsicherheitskontrolle am Flughafen München

    Es ist mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes auch grundsätzlich vereinbar, ein Rechtsschutzbedürfnis nur so lange als gegeben anzusehen, wie ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (BVerfG, B.v. 5.7.2013 - 2 BvR 370/13 - juris Rn. 18).

    Darüber hinaus ist ein solches Rechtschutzbedürfnis auch in Fällen gewichtiger Grundrechtseingriffe gegeben, in denen sich die direkte Belastung durch einen schwerwiegenden Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (BVerwG, B.v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 - NVwZ 2018, 739 = juris Rn. 13 m.w.N.; BVerfG, B.v. 5.7.2013 - 2 BvR 370/13 - juris Rn. 18).

    Der Zulassungsantrag legt auch nicht dar, dass die streitgegenständliche luftsicherheitsbehördliche Kontrolle zu einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff geführt haben könnte, der es zur Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes erfordern würde, die Gelegenheit einer gerichtlichen Klärung trotz der fehlenden Fortwirkung der Maßnahme zu eröffnen (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27 = juris Rn. 49; B.v. 5.7.2013 - 2 BvR 370/13 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Fahrzeugdurchsuchung

  • VG München, 18.02.2020 - M 7 K 18.5065

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Gefährderansprache (Anforderungen an das

  • BVerwG, 12.12.2013 - 6 B 6.13

    Einbeziehung eines Eigentümers eines von ihm vermieteten Mehrfamilienhauses in

  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.12

    Gefährderansprache

  • VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1150

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigter Leistungsklage

  • VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1151

    Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrs- und Lärmbelastung

  • LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 3 AS 7/15

    Befristetes Hausverbot für ein Jobcenter; Erledigung nach Fristablauf;

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 4 C 14.1708

    Beim Erlass einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung hat der Richter die

  • VG München, 06.02.2019 - M 7 K 17.2116

    Polizeiliche Aufforderung zur Löschung von Lichtbildern

  • OLG München, 18.05.2015 - 34 Wx 116/15

    Erledigung, Grundbuch, Oberbürgermeister

  • OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 A 1106/19

    Kopfnoten; Jahreszeugnis der Klasse 9 und Halbjahreszeugnis der Klasse 10 der

  • LG Fulda, 15.02.2018 - 2 Qs 26/18

    Mündliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung nur im Ausnahmefall -

  • BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21

    Zur Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei unklarem Anfangsverdacht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 10 B 9.20
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 10 ZB 18.871

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen

  • VG München, 21.07.2021 - M 23 K 19.6303

    Öffnen und Betreten einer Wohnung durch die Polizei in Vollzugshilfe wegen akuter

  • OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 A 558/17

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse am Mitwirkungsentzug für eine Oberschule

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 12 A 2838/12

    Bestehen einer hinreichend konkreten Wiederholungsgefahr bei einer

  • LG Mannheim, 03.02.2022 - 4 Qs 55/21

    Auslegung einer Beschwerde gegen eine unwirksame Beschlagnahmeanordnung

  • VG München, 31.07.2019 - M 7 K 18.3255

    Zulässigkeit temporärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen

  • VG München, 06.06.2018 - M 5 K 17.5928

    Fehlendes Rehabilitationsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage eines

  • VG Berlin, 31.05.2017 - 26 K 144.16

    Feststellung, dass die versagte Nutzung einer Sporthalle rechtswidrig gewesen ist

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2015 - 3 O 37/14

    Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Sicherstellungsanordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2023 - 4 E 917/22

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein noch anzustrengendes

  • VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Zustimmung zur Kündigung eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2014 - L 15 SF 4/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2014 - L 15 SF 2/14
  • VG Frankfurt/Oder, 01.12.2020 - 5 K 1690/17
  • LSG Hamburg, 22.05.2020 - L 4 AS 65/20

    Anforderungen an die Darlegung einer Wiederholungsgefahr zur Zulässigkeit einer

  • VG München, 07.12.2022 - M 23 E 22.4547

    Vorbeugender vorläufiger Eilrechtsschutz

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