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   BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83   

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https://dejure.org/1987,317
BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83 (https://dejure.org/1987,317)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1987 - 2 BvR 373/83 (https://dejure.org/1987,317)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 2 BvR 373/83 (https://dejure.org/1987,317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Folgen einer Einbürgerung in die DDR für die deutsche Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in den Grenzen des ordre public durch Erwerb der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Staatsangehörigkeit - Erwerb - Staatsbürgerschaft

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Staatsangehörigkeit im geteilten Deutschland. Der Teso-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (Dr. iur. Rainer Hofmann; ZaöRV 49/1989, S. 257-300)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 137
  • NJW 1988, 1313
  • MDR 1988, 199
  • NVwZ 1988, 525 (Ls.)
  • DVBl 1988, 279
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auch das Bundesverfassungsgericht lege seinem "Teso"-Beschluss diesen Volksbegriff zugrunde und postuliere eine Pflicht des Gesetzgebers, die Identität des deutschen Staatsvolks zu erhalten (unter Hinweis auf BVerfGE 77, 137 ).

    693 (2) Die Antragsgegnerin kann sich zur Begründung der Behauptung, einen verfassungsgemäßen Volksbegriff zu vertreten, auch nicht auf Art. 116 GG und den dazu ergangenen "Teso"-Beschluss des Zweiten Senats (BVerfGE 77, 137) berufen.

    Zwar erweitert Art. 116 GG als Ausdruck der Pflicht, die Einheit des deutschen Volkes als Träger des Selbstbestimmungsrechts nach Möglichkeit zu bewahren (vgl. BVerfGE 77, 137 ), die Eigenschaft als Deutscher auf die sogenannten "Statusdeutschen" (vgl. BVerfGE 83, 37 ).

    Dass das Bundesverfassungsgericht dies - unabhängig von der ethnischen Zuordnung - bejahte (vgl. BVerfGE 77, 137 ), dokumentiert die fehlende Ausschließlichkeit der ethnischen Herkunft für die Bestimmung der Zugehörigkeit zum deutschen Volk.

  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Wenngleich der Gerichtshof ausschließlich zur Aburteilung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse gebildet wurde (Art. 1 des Statuts; zur besonderen staatsrechtlichen Situation Deutschlands nach dem Krieg BVerfG, Urteil vom 29. Juli 1952 - 2 BvE 3/51, BVerfGE 1, 351, 367; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 BvR 373/83, BVerfGE 77, 137, 154; s. auch Art. 107 VN-Charta), sind die durch das Statut anerkannten Prinzipien bereits im Jahr 1946 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen bekräftigt (UN Doc. A/RES/95(I)) und im Folgenden vermehrt als allgemeine Grundsätze herangezogen worden (vgl. zur Unbeachtlichkeit der staatlichen Funktion bei Kriegsverbrechen auch US Department of the Army, Field Manual FM 27-10, The Law of Land Warfare vom 18. Juli 1956, Nr. 510).
  • AG Duisburg, 26.01.2006 - 46 K 361/04

    Deutschland existiert

    Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform (vgl. BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973 - 2 BvF 1/73, BVerfGE 36, 1, 15 ff. = NJW 1973, 1539; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 BvR 373/83, BVerfGE 77, 137, 149 ff. = NJW 1988, 1313; Beschlssu vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01, NVwZ 2005, 560, 563).
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