Rechtsprechung
BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- DFR
Rechenschaftsbericht
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anforderungen an die Rechnungslegung politischer Parteien im Hinblick auf staatliche Parteienfinanzierung - Rechenschaftspflicht gem Art 21 Abs 1 S 4 GG verlangt auch im Rahmen des § 19 Abs 4 S 3 PartG 1994 die Vorlage eines materiell richtigen Rechenschaftsberichts
- Wolters Kluwer
Festsetzung staatlicher Mittel im Rahmen der Parteienfinanzierung; Erfordernis der materiellrechtlichen Richtigkeit des Rechenschaftsberichts vor dem Hintergrund der Durchsetzung des Transparenzgebots; Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung; Verfassungsunmittelbarer ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 21 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde der CDU gegen die Herabsetzung des staatlichen Zuschusses zur Parteienfinanzierung wegen unrichtiger Rechenschaftslegung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
- 123recht.net (Pressebericht, 16.9.2004)
CDU-Beschwerde wegen Parteispendenaffäre zurückgewiesen // Von Parteien "ordnungsgemäße Buchführung" gefordert
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00
- OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
- BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
- BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Papierfundstellen
- BVerfGE 111, 54
- NJW 2005, 126
- NJW 2005, 133
- NVwZ 2005, 437 (Ls.)
- DVBl 2004, 1357
- DVBl 2004, 1365
Wird zitiert von ... (149) Neu Zitiert selbst (85)
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Grundrechte, die den Parteien unabhängig von ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status wie jedermann zustehen, sind nicht Bestandteil der durch Art. 21 GG geschützten Rechtsstellung und können deshalb nicht im Organstreitverfahren verfolgt werden (vgl. hierzu BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 82, 322 ; 84, 290 ; 85, 264 ).Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Zugleich soll die innere Ordnung der Parteien durch die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gegen undemokratische Einflüsse gesichert werden (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Darüber hinaus soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ).
Um ihr noch näher zu kommen, wurde die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung auf die Verwendung der Mittel und das Vermögen der Parteien erstreckt (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Dafür hat der Gesetzgeber Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Schon der Wortlaut der Vorschrift im Grundgesetz spricht dafür, dass sie auf eine möglichst vollständige Rechenschaftslegung zielt (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Solche Einschränkungen müssen indes stets mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift vereinbar sein (BVerfGE 85, 264 ).
Dementsprechend müssen allerdings nur solche Zuwendungen nach ihrer Herkunft verzeichnet werden, vermittels derer ihrem Umfang nach politischer Einfluss ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 85, 264 ).
Die Bestimmung dieser Grenze obliegt dem Gesetzgeber, der hierfür über einen gewissen Einschätzungsspielraum verfügt, bei dessen Wahrnehmung er nicht zuletzt auch Gesichtspunkte der Praktikabilität berücksichtigen darf (BVerfGE 85, 264 ).
Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Der Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG spricht zwar dafür, dass die Publizitäts- und Transparenzpflicht auf eine möglichst vollständige Rechnungslegung zielt (BVerfGE 85, 264 ).
Die dem Gesetzgeber in Art. 21 Abs. 3 GG eröffnete Regelungsbefugnis gestattet aber gewisse Einschränkungen der Offenlegungspflicht, vor allem aus Gründen der Praktikabilität (BVerfGE 85, 264 ), sofern sie mit dem Sinn und Zweck des Transparenzgebots vereinbar sind (BVerfGE 85, 264 ).
Eine Partei kann den ihr nach dem Grundgesetz zukommenden Aufgaben, vor allem der Transformation des durch sie integrierten und kanalisierten Bürgerwillens zum Staatswillen, nur dann gerecht werden, wenn sowohl die innerparteiliche Demokratie als auch gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Parteien gemäß den verfassungsrechtlichen Prämissen gewährleistet sind und wenn dem Bürger bei seiner Wahlentscheidung klar ist, welche Interessen er mit der Abgabe seiner Stimme für eine bestimmte Partei unterstützt (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Es steht dem Gesetzgeber deshalb auf Grund der ihm durch Art. 21 Abs. 3 GG eröffneten Regelungsbefugnis frei, die Rechenschaftslegung mit der staatlichen Parteienfinanzierung zu verknüpfen (vgl. BVerfGE 85, 264 ) und für den Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten das Nichtentstehen von Ansprüchen (§ 19 Abs. 4 Satz 3, § 23 Abs. 4 Satz 3 PartG 1994) oder gar Sanktionen (§ 23a PartG 1994) vorzusehen.
Diese Rechtsfolge ist im Gegenteil verhältnismäßig; denn sie trägt dem Verfassungsgebot, die Transparenzpflicht effektiv auszugestalten (BVerfGE 85, 264 ), in besonderer Weise Rechnung.
aa) Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273 ; 7, 99 ) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198 ; 73, 40 ; 85, 264 ; stRspr).
Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Aus diesem Grunde ist in diesem Bereich - ebenso wie bei der durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verbürgten gleichen Behandlung der Wähler - die Gleichheit strikt und formal (BVerfGE 8, 51 ; 85, 264 ).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Vor allem darf der Gesetzgeber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verändern oder verfälschen (BVerfGE 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).Eine solche Verpflichtung des Gesetzgebers lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BVerfGE 8, 51 ; 52, 63 ; 73, 40 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
aa) Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273 ; 7, 99 ) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198 ; 73, 40 ; 85, 264 ; stRspr).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Vor allem darf der Gesetzgeber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verändern oder verfälschen (BVerfGE 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).Darüber hinaus soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ).
Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).
Eine solche Verpflichtung des Gesetzgebers lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BVerfGE 8, 51 ; 52, 63 ; 73, 40 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Eine solche Verpflichtung des Gesetzgebers lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BVerfGE 8, 51 ; 52, 63 ; 73, 40 ).Aus diesem Grunde ist in diesem Bereich - ebenso wie bei der durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verbürgten gleichen Behandlung der Wähler - die Gleichheit strikt und formal (BVerfGE 8, 51 ; 85, 264 ).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Alle Parteien müssen grundsätzlich formal gleich behandelt werden (BVerfGE 8, 51 ).
Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 34, 160 ; 44, 125 ; 47, 198 ).
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).Dementsprechend müssen allerdings nur solche Zuwendungen nach ihrer Herkunft verzeichnet werden, vermittels derer ihrem Umfang nach politischer Einfluss ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 85, 264 ).
Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Ob eine Partei ihrer Rechenschaftspflicht genügt hat oder ob die hieran zu stellenden Anforderungen ohne ausreichende (einfach-) gesetzliche Grundlage im Einzelfall überspannt wurden, betrifft unmittelbar auch die Anwendung des Art. 21 Abs. 1 GG, eine Verfassungsbestimmung, die die Parteien als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes ausdrücklich anerkennt und in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhebt (BVerfGE 1, 208 ; 2, 1 ; 4, 27 ; 5, 85 ; 11, 266 ; 41, 399 ).Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Vor allem darf der Gesetzgeber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verändern oder verfälschen (BVerfGE 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Diese ist allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes von Art. 2 Abs. 1 GG garantiert und steht damit vor allem unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ; 91, 335 ).Zu dieser Ordnung gehören nicht nur die vom Normgeber gesetzten verfassungsmäßigen Vorschriften, sondern auch deren Auslegung durch den Richter und ebenso die im Wege zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung gewonnenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 74, 129 ).
Der anerkannten Befugnis der Gerichte zur Fortbildung des Rechts (BVerfGE 34, 269 ; 49, 304 ; 65, 196 ; 69, 188 ; 71, 354 ; 74, 129 ; 82, 6 ) sind jedoch Grenzen gezogen, und zwar nicht nur durch den Grundsatz der Gesetzesbindung in Art. 20 Abs. 3 GG.
Legt der Richter offene Gesetzesbegriffe aus oder bildet er Recht fort, stehen die sich daraus ergebenden Einschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG nur dann mit der Verfassung in Einklang, wenn sie den Wertentscheidungen des Grundgesetzes, vornehmlich dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit entsprechen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ).
- BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Ehrenamtliche Parteileistungen
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 34, 160 ; 44, 125 ; 47, 198 ).
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75
Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines …
- BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
Treuhandanstalt
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
Parteienfinanzierung/CDU
- BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
Auslaufendes Recht; Parteienfinanzierung.
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
- BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über …
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
- BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80
Hafturlaub
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
- BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87
Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …
- BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63
Blinkfüer
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
Devisenbewirtschaftung
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
- BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56
Gesamtdeutsche Volkspartei
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
- BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74
Strukturförderung
- BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
- BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80
Sozialplan
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80
Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne …
- BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
Wählervereinigung
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
- BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am …
- BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
Zeugen Jehovas
- BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
- BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79
Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus …
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
- BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
Geltendmachung der Benachteiligung einer politischen Partei durch …
- BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74
Sachverständigenhaftung
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in § …
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG
- BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
Punitive Damages
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …
- BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
- BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Befugnis der Gerichte zur Fortbildung des Rechts anerkannt; aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG angeordneten Vorrang des Gesetzes folgt kein Verbot für die Gerichte, vorhandene Lücken im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu schließen (BVerfGE 82, 6, 11 f.; 111, 54, 82, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16
Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen
Er ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur so weit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - BVerfGE 19, 342 , vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 und vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 111, 54 ). - BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17
Städte dürfen Fahrverbote verhängen
Er ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur so weit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - BVerfGE 19, 342 , vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 und vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 111, 54 ).
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R
Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener …
i) Auf eine vom Gesetz abweichende rechtswidrige Verwaltungspraxis der Beklagten kann sich der von der Klägerin repräsentierte Personenkreis nicht berufen (vgl BVerfG Beschluss vom 17.6.2004 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 111, 54) . - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Das Rechtsstaatsprinzip enthält keine bis in alle Einzelheiten gehenden, eindeutig bestimmten Ge- oder Verbote, sondern ist entsprechend den jeweiligen sachlichen Gegebenheiten zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 65, 283 ; 111, 54 ).Angesichts dieser Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips ist bei der Ableitung konkreter Bindungen mit Behutsamkeit vorzugehen (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. auch BVerfGE 57, 250 ; 65, 283 ; 111, 54 ).
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Das Bundesverfassungsgericht beschränkt seine Kontrolle, auch soweit es um die Wahrung der Kompetenzgrenzen aus Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG geht, auf die Prüfung, ob das Fachgericht bei der Rechtsfindung die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 96, 375 ; 111, 54 ).Auch der unter dem Grundgesetz seit jeher anerkannten Befugnis der Gerichte zur Fortbildung des Rechts (vgl. BVerfGE 111, 54 m.w.N.) sind jedoch ihrerseits Grenzen gezogen.
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Seine Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die rechtsfortbildende Auslegung durch die Fachgerichte die gesetzgeberische Grundentscheidung und dessen Ziele respektiert (vgl. BVerfGE 78, 20 ; 111, 54 ) und ob sie den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung folgt (vgl. BVerfGE 96, 375 ; 113, 88 ; 122, 248 ). - BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Aufgrund seines formalen Charakters (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 85, 264 ; 111, 54 ; 135, 259 ; stRspr) hat aber grundsätzlich jeder Eingriff in die chancengleiche Teilhabe der Parteien am politischen Wettbewerb zu unterbleiben, der nicht durch einen besonderen, in der Vergangenheit als "zwingend" bezeichneten Grund gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 34, 160 ; 47, 198 ; 111, 54 ; 135, 259 ). - BVerfG, 09.07.2019 - 2 BvR 547/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen Zahlungsverpflichtungen nach dem …
1. Politische Parteien sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren antragsberechtigt, wenn sie eine Verletzung von Grundrechten geltend machen, die ihnen unabhängig von ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status wie jedermann zustehen (vgl. BVerfGE 84, 290 ; 111, 54 ).Allerdings ist diese nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes des Art. 2 Abs. 1 GG garantiert und steht damit vor allem unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ; 91, 335 ; 111, 54 ).
b) Hierzu gehören die vom Normgeber gesetzten verfassungsmäßigen Vorschriften einschließlich deren Auslegung durch den Richter und die im Wege zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung gewonnenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 74, 129 ; 111, 54 ).
Die sich daraus ergebenden Einschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG stehen aber nur dann mit der Verfassung in Einklang, wenn sie den Wertentscheidungen des Grundgesetzes, vornehmlich dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, entsprechen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 111, 54 ).
Eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips liegt demnach nicht vor, wenn die angegriffenen hoheitlichen Maßnahmen und die sie bestätigenden Gerichtsentscheidungen in der verfassungsmäßigen Ordnung ihre Grundlage finden, der Durchsetzung und dem wirksamen Schutz eines Verfassungsgutes dienen, das im Gesetzesrecht verankert ist und vom Grundgesetz selbst als elementarer Bestandteil seines Wertesystems begriffen wird (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 111, 54 ), sowie den Grundsätzen der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen ist.
Liegen diese Voraussetzungen vor, ist zugleich auch eine Verletzung des Willkürverbots ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 111, 54 ).
c) Als zu schützendes und durchzusetzendes Verfassungsgut kommt im vorliegenden Zusammenhang vor allem das Transparenz- und Publizitätsgebot des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG in Betracht (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 111, 54 ).
Darüber hinaus soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ; 111, 54 ).
Schon der Wortlaut der Vorschrift im Grundgesetz spricht dafür, dass sie auf eine möglichst vollständige Rechenschaftslegung zielt (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 111, 54 ).
d) Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 111, 54 ).
Aufgrund der durch Art. 21 Abs. 5 GG eröffneten Regelungsbefugnis steht es ihm grundsätzlich frei, die Pflicht zur Rechenschaftslegung mit der staatlichen Parteienfinanzierung zu verknüpfen (vgl. BVerfGE 85, 264 ) und unter Beachtung der rechtsstaatlichen Gebote der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit für den Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten das Nichtentstehen von Ansprüchen oder gar Sanktionen vorzusehen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Dem ist durch eine gesteigerte Prüfungstiefe seitens des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Erfüllung der Rechenschaftspflicht durch die Parteien sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts als auch hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Fachgerichte Grundrechte der Parteien verletzt oder ob sie ihre Rechtfertigung in der verfassungsmäßigen Ordnung, namentlich im Publizitäts- und Transparenzgebot des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG, und dessen einfachrechtlicher Konkretisierung im Parteiengesetz findet (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidungen der Fachgerichte lediglich auf Fehler hin zu überprüfen, die geeignet sind, die Beachtung der Grundrechte der Parteien infrage zu stellen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Sie zielt auf die Beachtung des durch Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG verfassungsrechtlich vorgegebenen Transparenz- und Publizitätsgebots, das als zu schützendes und durchzusetzendes Verfassungsgut grundsätzlich geeignet ist, eine Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit der Parteien aus Art. 2 Abs. 1 GG zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Danach kann er festlegen, wie die Parteien ihrer Verpflichtung zur Rechenschaftslegung gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG im Einzelnen nachzukommen haben (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 111, 54 ).
Es steht ihm dabei frei, für den Fall der Verletzung der Offenlegungspflichten das Nichtentstehen von Ansprüchen oder dem Grundsatz der Angemessenheit entsprechende Sanktionen vorzusehen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Auch unter Berücksichtigung der aus Art. 21 Abs. 1 GG sich ergebenden Prüfungstiefe (vgl. BVerfGE 111, 54 ) begegnet die Anwendung von § 31b PartG durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem angegriffenen Urteil vom 12. Dezember 2012 im Ergebnis keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Aufgrund dieser Selbstbindung kann den Verdingungsordnungen als den verwaltungsinternen Regelungen über Verfahren und Kriterien der Vergabe eine mittelbare Außenwirkung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 280 [299 f.]; - 111, 54 [108]; BVerwGE 35, 159 [161]; 104, 220 [223]; BGHZ 139, 259 [267];… Dörr, DÖV 2001, S. 1014 [1017]). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
§ 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots …
- BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 187/20
Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln nach Gebrauchtwagenkauf: Einordnung des …
- BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05
Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
- BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03
Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
- BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18
Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und …
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …
- BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14
Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde; …
- BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Polizeioberkommissars …
- BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer …
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress …
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - L 5 KR 738/16
Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08
Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot; …
- BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17
Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend …
- BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05
Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische …
- BFH, 11.12.2013 - I R 4/13
Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der …
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen …
- BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend …
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung …
- BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R
Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen …
- BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur …
- BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13
Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im …
- BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23
Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der …
- BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3226/14
Die Auslegung des § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz, wonach der darin …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 6 B 19.11
Keine Zuwendungen für die Jugendorganisation der Partei "Die Linke" aus Mitteln …
- BVerwG, 25.04.2013 - 6 C 5.12
Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Rücknahme; Spendenannahmeverbot; …
- BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08
Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich …
- BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche …
- BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 1373/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung im …
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 8/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …
- BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
Informationsanspruch gegenüber wissenschaftlichem Dienst des Bundestages - …
- BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …
- BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2020 - 4 LB 45/17
Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 9 S 499/11
Chancengleichheitsgrundsatz bei Podiumsdiskussionsveranstaltung politischer …
- BVerfG, 20.04.2010 - 1 BvR 1670/09
Kostenfestsetzung gem § 202 SGG, Anl 1 Nr 1220 GKG 2004, Anl 1 Nr 1640 GKG 2004 …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22
Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …
- BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18
Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten …
- BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08
Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen …
- BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1496/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen unterbliebene Vollstreckung einer …
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 121/14
Aufhebung eines Parteiausschlusses unter Verkennung der insofern eingeschränkten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2011 - 3a B 1.11
Unrichtigkeit eines Rechenschaftsberichts einer politischen Partei; …
- SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18
Abrechnung neurologischer Komplexbehandlung
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
Politische Partei; Rechenschaftsbericht; Feststellung von Unrichtigkeiten; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23
Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung; …
- BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvR 1509/10
Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) mit Art 3 Abs 1 GG …
- OLG Köln, 11.12.2014 - 7 U 23/14
Amtspflichtverletzungen des Bundeszentralamts für Steuern im Zusammenhang mit der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - 1 S 127.12
NPD-Antrag auf Unterlassung eines Internetaufrufes im Rahmen des Bündnisses …
- BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvR 2360/07
Zur Anwendung von § 18 Abs 4 UmwStG 1995 idF vom 20.12.1996 auf den Formwechsel …
- BVerfG, 20.03.2013 - 1 BvR 3063/10
Nichtannahmebeschluss: Versagung der "Ist-Besteuerung" (Umsatzbesteuerung nach …
- BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 745/14
Recht auf rechtliches Gehör (Pflicht zur Berücksichtigung einer bei der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …
- VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19
Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln, …
- BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
Rentenberechnung - Entgeltpunkteermittlung - Grundbewertung - belegungsfähiger …
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rabattverträgen in der …
- BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08
Keine Grundrechtsverletzung durch nachträgliche Auferlegung einer …
- BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1928/12
Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
- BVerwG, 27.04.2016 - 6 C 5.15
Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Teilrücknahme; …
- BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 127/10
Rspr des BFH zu klarstellendem Charakter von § 3 Abs 1 S 4 InvZulG 1999 vom …
- VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17
Keine Teilnahme der NPD an der "Elefantenrunde" des SR
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
- BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …
- BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 518/02
Festsetzung des Wertes des Gegenstands einer anwaltlichen Tätigkeit
- SG Berlin, 25.01.2016 - S 10 R 3345/14
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Apotheker - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 3 B 26.17
Rechenschaftsbericht über Einnahmen einer politischen Partei aus Goldhandel
- BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3227/08
Keine Grundrechtsverletzung durch Zugrundelegung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2024 - 1 S 401/24
Unterstützung der AfD-kritischen Initiative "Durlach leuchtet für Demokratie" …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2016 - L 1 KR 187/16
- VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
NPD muss staatliche Mittel zurückzahlen
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Implantation eines bioresorbierbaren …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 6 C 11098/11
Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten war zulässig
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 1 S 2139/17
Teilnahmerecht einer Splitterpartei an einer Podiumsdiskussion
- KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18
Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 1336/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 3 B 16.13
Partei; Parteienfinanzierung; Spende; Spendenannahmeverbot; Verstoß; rechtswidrig …
- VG Berlin, 15.05.2009 - 2 K 39.09
Strafzahlung gegen NPD in Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro rechtmäßig
- BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
Rentenberechnung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - Beginn der Rente - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2016 - L 1 KR 459/16
Aufwandspauschale; Spezialisierte stationäre palliativmedizinische …
- OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Versammlung; Protestcamp; Waldbesetzung; Kooperationspflicht; Versammlungsleiter; …
- VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 2/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 3 N 107.08
Parteienfinanzierung; staatliche Teilfinanzierung; Rechenschaftsbericht; …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20
Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur …
- SG München, 15.07.2020 - S 12 KR 1865/18
Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V
- VG Berlin, 26.01.2017 - 2 K 69.16
Keine Verdrängung des Anwendungsbereichs des Informationsfreiheitsgesetzes durch …
- VG Hannover, 19.03.2014 - 11 A 3631/10
Anspruch eines Jugendverbands auf Zahlung von Fördermitteln für das Jahr 2010 und …
- FG Münster, 25.02.2020 - 15 K 2427/17
Umsatzsteuer - Setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG …
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 9 S 3751/21
Zur Frage der Anrechnung einer Vorlesung auf die Lehrverpflichtung eines …
- VG Berlin, 09.01.2020 - 2 K 170.19
Verstoß gegen ein Spendenannahmeverbot
- VG Düsseldorf, 02.09.2021 - 20 L 1877/21
AfD darf Volkspark in Duisburg-Rheinhausen für Wahlkampfveranstaltung nutzen
- BVerwG, 13.05.2020 - 6 C 16.18
Ausgaben; Bruttoprinzip; Einnahmen; Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit; …
- VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
Anspruch von Parteien auf Teilnahme an Fernsehsendungen vor einer Wahl
- VG Berlin, 26.01.2017 - 2 K 292.16
Bundestag muss Dokumente zu Parteispenden herausgeben
- VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines …
- OLG Hamburg, 29.03.2011 - 9 U 154/10
Sicherstellung des gezahlten Reisepreises: Absage der Reise vor der Insolvenz des …
- VG Greifswald, 10.03.2010 - 3 A 1156/08
Wasserversorgungsgebührensatzung: Zulässigkeit eines Modellwechsels
- LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VU 1/10
Urteil von grundsätzlicher Bedeutung
- BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 11/20
Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …
- VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05
Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen …
- VG Düsseldorf, 20.04.2017 - 20 L 1740/17
Partei "Die Linke" bleibt Teilnahme an Veranstaltungen der Landeszentrale für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2015 - L 6 AS 1863/14
Rechtsanwaltsvergütung bei Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens durch …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 12 K 574/11
- AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
Kriterien für die Abgrenzung von kongruenten zu inkongruenten Leistungen des …
- BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18
Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20
Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona, …
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
Handelsregisterverfahren: Aussetzung zur Vorlage an das Landesverfassungsgericht …
- LSG Sachsen, 09.03.2015 - L 8 AS 951/13
Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs - …
- VerfGH Saarland, 09.11.2009 - Lv 3/09
Vereinbarkeit einer Heranziehung zur Zahlung einer Bauprüfvergütung mit dem …
- VG Düsseldorf, 25.04.2016 - 15 K 8718/15
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 - L 8 AL 1765/22
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Anwendbarkeit der …
- VGH Hessen, 18.07.2019 - 5 A 506/18
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 3 B 28.21
AfD muss Sanktionszahlungen wegen Parteispende leisten
- LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 146/10
- LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 145/10
- VG Stuttgart, 26.10.2020 - 7 K 5192/20
Rechte und Pflichten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Beteiligte …
- VG Magdeburg, 31.03.2015 - 6 A 3/15
Investitionskostenförderung einer Kindertagesstätte
- VG Berlin, 18.01.2007 - 2 A 24.05
Verwaltungsgericht weist Klagen der SPD gegen Sanktionen wegen nicht …
- VG Berlin, 26.09.2019 - 2 K 40.19
Partei Liberal-Konservative-Reformer: Rückzahlungsforderungen des Bundestages …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 14 U 91/13
- VG Köln, 17.09.2007 - 11 K 4108/06
Aufsichtsbehördliche Anforderung einer (neuen) Konformitätserklärung für ein …
- VG Berlin, 05.11.2009 - 10 A 267.08
Freistellung von der Emissionshandelspflicht (hier: Abgabenpflicht für eine …
- VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU
Rechtsprechung
BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren "Staatliche Parteienfinanzierung"
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
BVerfGG § 19 Abs. 3
Besorgnis der Befangenheit des Richters am Bundesverfassungsgericht Jentsch In einem Verfahren betreffend Ansprüche der CDU aus der staatlichen Parteinfinanzierung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Vorliegen der Besorgnis der Befangenheit bei einem Richter; Zweifel an der Unvoreingenommenheit bei Bestehen einer Verbindung des Beschwerdeführers mit dem Richter in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei
Verfahrensgang
- VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00
- OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
- BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
- BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Papierfundstellen
- BVerfGE 108, 122
- NJW 2003, 3404
- NVwZ 2004, 208 (Ls.)
Wird zitiert von ... (102) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht …
Auszug aus BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Die Regelung des § 19 Abs. 3 BVerfGG setzt nicht voraus, dass sich der Richter selbst für befangen hält; es genügt, dass Umstände vorliegen, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (stRspr; zuletzt BVerfGE 102, 192 [194]).Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 [3]; 88, 17 [22]; 98, 134 [137]; 101, 46 [50]; 102, 192 [194]).
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 [22 f.]; 99, 51 [56]; 101, 46 [50 f.]; 102, 192 [195]).
Daher können erst Umstände, die über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten hinausgehen, eine Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGE 88, 17 [23]; 102, 192 [195]).
Die behauptete Verstrickung von Herrn Kanther in die Vorgänge um die "Schwarzen Kassen" der hessischen CDU steht deshalb in einem wesentlich engeren Zusammenhang zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens als seinerzeit zum abstrakten Normenkontrollverfahren betreffend die Wahlprüfung in Hessen (vgl. BVerfGE 102, 192 und BVerfGE 103, 111): Dort ging es allein um die Verfassungsgemäßheit der personellen Zusammensetzung des hessischen Wahlprüfungsgerichts sowie um die Verfassungsmäßigkeit von Teilen des ihm vorgegebenen Prüfungsmaßstabs und der sofortigen Rechtskraft seiner Urteile (vgl. BVerfGE 102, 192 [196]); das Finanzgebaren der CDU Hessens war als Sachverhalt nicht einmal mittelbar Gegenstand des Verfahrens.
Der Senat hat im Fall der Wahlprüfung in Hessen ausgeführt, dass Herr Kanther der Sache nach als rehabilitiert erscheinen könnte, wenn der zur Prüfung gestellte Grund für eine Ungültigkeit der Wahl und die Zusammensetzung des Wahlprüfungsgerichts für verfassungswidrig erklärt würden; ein derartiger Ausgang des Verfahrens wäre geeignet, das Ansehen sowie den wirtschaftlichen Wert der Rechtsanwaltskanzlei zu steigern und daher die ökonomischen Interessen des Richters Jentsch vornehmlich für die Zeit nach seinem Ausscheiden als Bundesverfassungsrichter zu berühren; solche möglichen mittelbaren Folgewirkungen einer anstehenden Entscheidung rechtfertigten aber - bei einer vernünftigen Würdigung aus dem maßgeblichen Blickwinkel der in einem abstrakten Normenkontrollverfahren beteiligten Staatsorgane - nicht die Besorgnis, der Richter Jentsch sei in Bezug auf den Gegenstand des Verfahrens befangen (vgl. BVerfGE 102, 192 [196]).
- BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
Auszug aus BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 [3]; 88, 17 [22]; 98, 134 [137]; 101, 46 [50]; 102, 192 [194]).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 [22 f.]; 99, 51 [56]; 101, 46 [50 f.]; 102, 192 [195]).
Daher können erst Umstände, die über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten hinausgehen, eine Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGE 88, 17 [23]; 102, 192 [195]).
- BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
Auslaufendes Recht; Parteienfinanzierung.
Auszug aus BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Jörn Ipsen, Luisenstraße 41, 49565 Bramsche, 2. Rechtsanwälte Dr. Christofer Lenz und Dr. Jens Kaltenborn, Oppenländer Rechtsanwälte, Altenbergstraße 3, 70180 Stuttgart - gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2003 - BVerwG 6 B 68.02 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Juni 2002 - OVG 3 B 2.01 -, c) mittelbar: § 19 Abs. 4 Satz 3 Parteiengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl I S. 149) hier: Dienstliche Äußerung des Richters Jentsch vom 19. März 2003 gemäß § 19 Abs. 3 BVerfGG hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsident Hassemer, Sommer, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff am 18. Juni 2003 beschlossen:.Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde der Beschwerdeführerin wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. Februar 2003 (NJW 2003, S. 1135) zurück.
- OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
Parteienfinanzierung/CDU
Auszug aus BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Jörn Ipsen, Luisenstraße 41, 49565 Bramsche, 2. Rechtsanwälte Dr. Christofer Lenz und Dr. Jens Kaltenborn, Oppenländer Rechtsanwälte, Altenbergstraße 3, 70180 Stuttgart - gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2003 - BVerwG 6 B 68.02 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Juni 2002 - OVG 3 B 2.01 -, c) mittelbar: § 19 Abs. 4 Satz 3 Parteiengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl I S. 149) hier: Dienstliche Äußerung des Richters Jentsch vom 19. März 2003 gemäß § 19 Abs. 3 BVerfGG hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsident Hassemer, Sommer, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff am 18. Juni 2003 beschlossen:.Auf die Berufung der Bundesrepublik Deutschland wies das Oberverwaltungsgericht Berlin die Klage mit Urteil vom 12. Juni 2002 (NJW 2002, S. 2896) ab.
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren …
Auszug aus BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 [3]; 88, 17 [22]; 98, 134 [137]; 101, 46 [50]; 102, 192 [194]).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 [22 f.]; 99, 51 [56]; 101, 46 [50 f.]; 102, 192 [195]).
- BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 [173 f.] und abweichende Meinung S. 175 ff.; 73, 330 [335 f.]). - BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen …
Auszug aus BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 [3]; 88, 17 [22]; 98, 134 [137]; 101, 46 [50]; 102, 192 [194]). - BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
Auszug aus BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Die behauptete Verstrickung von Herrn Kanther in die Vorgänge um die "Schwarzen Kassen" der hessischen CDU steht deshalb in einem wesentlich engeren Zusammenhang zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens als seinerzeit zum abstrakten Normenkontrollverfahren betreffend die Wahlprüfung in Hessen (vgl. BVerfGE 102, 192 und BVerfGE 103, 111): Dort ging es allein um die Verfassungsgemäßheit der personellen Zusammensetzung des hessischen Wahlprüfungsgerichts sowie um die Verfassungsmäßigkeit von Teilen des ihm vorgegebenen Prüfungsmaßstabs und der sofortigen Rechtskraft seiner Urteile (vgl. BVerfGE 102, 192 [196]); das Finanzgebaren der CDU Hessens war als Sachverhalt nicht einmal mittelbar Gegenstand des Verfahrens. - BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung
- BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93
Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon …
Auszug aus BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 [22 f.]; 99, 51 [56]; 101, 46 [50 f.]; 102, 192 [195]). - BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts …
1. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 13).Es geht vielmehr darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 46, 34 ; 108, 122 ; 148, 1 ; 152, 332 ;… Lenz/Hansel, in: dies., BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 19 Rn. 7).
Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).
- BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16
Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) …
Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 101, 46 ; 108, 122 ; 142, 18 ).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 18 ).
Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es auch darum, bereits den "bösen Schein' einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 122 ).
Daher bedarf es zusätzlicher Umstände, die über die bloße Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren hinausgehen, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 135, 248 ).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats
(1) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 148, 1 ; 152, 332 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
Insbesondere die Bestimmungen über die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (Art. 94 Abs. 1 GG, §§ 3 ff. BVerfGG) gehen davon aus, dass diese über jene Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 108, 122 ; 148, 1 ) und sich gegenüber politischen Begehrlichkeiten resistent zu zeigen (…vgl. Kischel, in: Isensee/Kirchhof, HStR III, 3. Aufl. 2005, § 69 Rn. 80).
- BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18
Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit
a) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 142, 18 ; 148, 1 ).Der für die Besorgnis der Befangenheit genügende "böse Schein" möglicherweise fehlender Unvoreingenommenheit (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 148, 1 ) entsteht erst, wenn das konkrete Verhalten des betroffenen Richters jenseits der in § 18 Abs. 3 Nr. 1 BVerfGG ausdrücklich akzeptierten vorhergehenden Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren bei vernünftiger Würdigung auf eine verfassungsrechtliche Vorfestlegung schließen lässt.
Selbst der "böse Schein" (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 148, 1 ) einer aus der Vorfestlegung auf eine bestimmte Beurteilung des im Normenkontrollverfahrens zu überprüfenden Rechts gespeisten Besorgnis der Befangenheit lässt sich daher nicht annehmen.
- BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 108, 122 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2007 - 1 BvR 1696/03 -, juris, Rn. 8; stRspr). - BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite …
Dafür genügt es, dass die Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben, da es bei den Vorschriften der Befangenheit von Richtern darum geht, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfGE 108, 122, 126 = NJW 2003, 3404, 3405). - BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1261/16
Selbstablehnung des Bundesverfassungsrichters Müller wegen Besorgnis der …
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen
a) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 322 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 148, 1 ; 152, 332 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
- BGH, 17.01.2018 - RiZ 2/16
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von …
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, einem Verfahrensbeteiligten Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10…, vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5 …und vom 18. Dezember 2014 - V ZR 84/14, NJW-RR 2015, 445 Rn. 5; BVerfGE 108, 122, 126/129). - BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
Dabei ist der Verwaltungsgerichtshof von einem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden einfachrechtlichen Maßstab ausgegangen, der auch vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen von § 19 BVerfGG angewandt wird (vgl. BVerfGE 108, 122 ). - BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12
Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur …
- BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. …
- BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17
Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Tätigkeit seiner …
- BVerfG, 24.04.2018 - 1 BvR 745/17
Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 35/17
"AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen
- BVerfG, 25.05.2007 - 1 BvR 1696/03
Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters des …
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 29/17
"AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 4 A 2948/11
Übergabe eines somalischen "Piraten" an Kenia rechtswidrig
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2347/15
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Zweifel an der …
- BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verwerfung …
- VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 36/20
Unterzeichnung einer Volksinitiative; Kein Mitwirkungsausschluss; Keine Besorgnis …
- BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.06.2014 - VGH N 29/14
Besorgnis der Befangenheit eines mitwirkenden Richters am Verfahren wegen …
- VerfGH Baden-Württemberg, 27.09.2021 - 1 VB 85/17
Begründete Selbstablehnung einer Verfassungsrichterin, die im Hauptberuf …
- BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13
Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH: …
- BGH, 23.09.2016 - AnwZ (Brfg) 34/16
Anwaltgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung: …
- OLG Koblenz, 24.01.2013 - 4 W 645/12
Einseitiger Internetauftritt kann Besorgnis der Befangenheit begründen - …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.10.2014 - VGH N 7/14
Nichtverletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie durch die Eingliederung …
- BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Unterlassung eines geeigneten …
- OLG München, 26.03.2014 - 15 U 4783/12
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vorheriger Zugehörigkeit zu einer …
- BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16
Begründete Selbstablehnung des nichtständigen Beisitzers
- LG Stuttgart, 26.04.2019 - 22 O 205/16
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund des …
- OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22
Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Frau des Richters bei einer …
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2527/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- SG Karlsruhe, 10.06.2020 - S 13 SF 1259/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Selbstablehnung und …
- VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17
Abstrakte Normenkontrolle - hier Befangenheitsantrag
- OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16
Strafvollstreckungssache: Unterbliebene Anzeige der Mitwirkung zweier miteinander …
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2354/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BGH, 24.10.2016 - AnwZ (Brfg) 46/15
Anforderungen an die Akteneinsicht in Vorstandsprotokolle einer …
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1593/16
Maßstäbe für die Entscheidung über die Selbstablehnung eines Richters; Zweifel an …
- BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15
Keine Anwendung der in § 18 Abs. 1 BVerfGG genannten Ausschlussgründe bei …
- BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers …
- BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren: Besorgnis des Befangenheit …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - VerfGH 5/18
Ablehnungsgesuch im Organstreitverfahren
- OLG Nürnberg, 09.04.2021 - 13 W 3783/20
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Bitte um Ergebnisvorgabe …
- OLG Celle, 21.08.2023 - 2 W 107/23
Materiell-rechtliche Einwendungen
- VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 18/16
Befangenheit; gesetzlicher Richter; faires Verfahren; Begründung
- FG Hamburg, 22.02.2024 - 5 K 86/23
Prozessrecht: Besorgnis der Befangenheit: Befangenheitsgesuch wegen vermeintlich …
- BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - VerfGH 44/19
Ablehnungsgesuch im Individualverfassungsbeschwerdeverfahren
- VerfG Schleswig-Holstein, 17.02.2012 - LVerfG 2/11
Anzeige eines befangenheitsrelevanten Sachverhalts durch ein Mitglied des …
- VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 4/22
Begründete Selbstablehnung des Präsidenten des VerfGH im Verfahren der abstrakten …
- StGH Hessen, 11.05.2011 - P.St. 2318
Besorgnis der Befangenheit
- StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit …
- OLG Düsseldorf, 12.05.2010 - 2 U 3/10
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Verstoßes gegen die …
- OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19
Aufrechnung von Mängelbeseitigungskosten gegen einen Werklohnanspruch
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1494/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 26.02.2007 - 2 BvC 6/04
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters
- BGH, 18.08.2021 - AnwZ (Brfg) 3/21
Selbstablehnung einer Rechtsanwältin wegen Misstrauens hinsichtlich der …
- VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2019 - LVerfG 2/18
Unterzeichnung einer Volksinitiative durch Verfassungsrichter begründet weder …
- BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20
Begründete Selbstablehnung eines Verfassungsrichters wegen freundschaftlicher …
- BVerwG, 19.03.2019 - 6 AV 10.19
Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht wegen Besorgnis …
- VerfG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - LVerfG 9/12
Ablehnungsanträge gegen Mitglieder des Landesverfassungsgerichts
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2667/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 26.02.2007 - 2 BvC 1/06
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 104/20
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1624/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- VerfGH Thüringen, 14.04.2023 - VerfGH 6/22
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2506/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1807/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23
Unbegründetes Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten und ein Mitglied des VerfGH …
- OLG Köln, 12.12.2018 - 17 W 134/18
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Beauftragung eines der …
- OLG Brandenburg, 11.08.2017 - 1 W 20/17
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches
- OLG München, 08.02.2013 - 9 W 2250/12
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen enger persönlicher Beziehungen zu …
- OLG München, 07.01.2021 - 19 W 1837/20
Ablehnung wegen Befangenheit bei Ehepartner eines Richters in geschäftsleitender …
- BGH, 27.04.2015 - AnwZ 1/15
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesrichters bei der Zulassung zur …
- OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 13 U 1810/20
Verwandtschaftsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Richter als Ablehnungsgrund
- LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16
Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 60/16
- VerfGH Thüringen, 30.08.2023 - VerfGH 12/23
Besorgnis der Befangenheit - keine Ablehnung eines Mitglieds des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 149/21
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
- OLG Hamm, 23.12.2021 - 15 VA 14/21
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Bescheidung eines Antrags nach …
- OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21
Besorgnis der Befangenheit eines Richters
- OLG München, 29.11.2018 - 28 W 1782/18
Keine Besorgnis der Befangenheit bei Mandatsverhältnis eines Familienmitglieds …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 67/16
- LG Stuttgart, 26.04.2019 - 22 O 44/17
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund des …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 90/15
- LG Köln, 09.03.2017 - 7 O 21/17
- VerfGH Berlin, 30.06.2009 - VerfGH 110/06
- OLG Brandenburg, 09.06.2023 - 1 W 11/23
Befangenheitsantrag gegen alle Richter einer Kammer einschließlich früherer …
- OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 68/16
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 69/16
- OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17
Richterablehnung: Mandatierung eines Prozessbevollmächtigten durch den Richter
- LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14
Selbstablehnung eines Richters auf Grund eines Mandatsverhältnis in eigener Sache …
- BPatG, 09.05.2018 - 27 W (pat) 28/16
Markenbeschwerdeverfahren - "LEZZO (Wort-Bild-Marke)/LEZZO" - Ablehnungsgesuch …
- OLG Köln, 29.06.2010 - 17 U 109/09
Anforderungen an die Bezeichnung der abgelehnten Richter
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2005 - L 8 B 121/05