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   BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07   

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BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07 (https://dejure.org/2008,9987)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.2008 - 2 BvR 387/07 (https://dejure.org/2008,9987)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 2008 - 2 BvR 387/07 (https://dejure.org/2008,9987)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fachgerichtliche Überspannung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung - Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe bei ungeklärter entscheidungserheblicher Rechtsfrage

  • Wolters Kluwer

    Versagung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung eines Strafgefangenen wegen Anhaltens eines Briefes; Die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe unter Beachtung der durch Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechtsschutzgarantie im Verfahren nach dem StVollzG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 442
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 361 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (BVerfGE 81, 347 ; stRspr).

    Nach der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Auffassung hat ein Rechtsschutzbegehren in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 -, NJW-RR 2003, S. 130 , jeweils m.w.N.).

    Ein Fachgericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 361 ).

    So sind etwa die Voraussetzungen (Kostenvorschusspflicht, Anwaltszwang) und weiteren Modalitäten (Schriftlichkeit oder Mündlichkeit des Verfahrens, Amtsermittlung, weiterer Rechtsmittelzug) des jeweiligen Rechtsschutzweges zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • OLG Hamburg, 06.03.1981 - Vollz (Ws) 4/81
    Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
    Die gegenteilige Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 6. März 1981 - Vollz [Ws] 4/81 -, NStZ 1981, S. 239 ) überzeuge nicht, weil damit gerade Fälle wie der vorliegende, in denen aufgrund des Inhalts eines Schreibens ein Mitgefangener veranlasst sein könne, über Mittelsmänner Druck oder Repressalien auszuüben, nicht erfasst würden.

    Die soweit ersichtlich bislang einzige veröffentlichte Entscheidung eines Oberlandesgerichts, die sich mit der Frage befasst, ob als "Sicherheit oder Ordnung der Anstalt" im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG auch die Sicherheit einer anderen Anstalt als derjenigen, die die Bestimmung im konkreten Fall anzuwenden hat, angesehen werden kann, kommt zu einem verneinenden Ergebnis (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 6. März 1981 - Vollz [Ws] 4/81 -, NStZ 1981, S. 239).

  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 361 ).

    Ein Fachgericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 361 ).

  • BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02

    Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
    Nach der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Auffassung hat ein Rechtsschutzbegehren in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 -, NJW-RR 2003, S. 130 , jeweils m.w.N.).
  • LG Würzburg, 25.05.2001 - StVK 370/01
    Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
    Ausgehend von einer am Wortlaut der Klausel "oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt" orientierten Auslegung stellt sich auch die Frage einer Sperrwirkung für den Rückgriff auf andere Eingriffsvoraussetzungen wie die der Gefährdung des Vollzugsziels (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG; zum Anhalten von Schreiben unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Vollzugsziels vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 1995 - 2 BvR 1882/92 u.a. - ZfStrVo 1996, S. 111 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 Ws 12/04 -, ZfStrVo 2004, S. 374 f.) oder der möglichen Gefährdung der Eingliederung eines anderen Gefangenen (§ 31 Abs. 1 Nr. 5 StVollzG; vgl. LG Würzburg, Beschluss vom 25. Mai 2001 - StVK 370/01 -, StraFo 2002, S. 30 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 2 BvR 1882/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Briefanhaltungen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
    Ausgehend von einer am Wortlaut der Klausel "oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt" orientierten Auslegung stellt sich auch die Frage einer Sperrwirkung für den Rückgriff auf andere Eingriffsvoraussetzungen wie die der Gefährdung des Vollzugsziels (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG; zum Anhalten von Schreiben unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Vollzugsziels vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 1995 - 2 BvR 1882/92 u.a. - ZfStrVo 1996, S. 111 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 Ws 12/04 -, ZfStrVo 2004, S. 374 f.) oder der möglichen Gefährdung der Eingliederung eines anderen Gefangenen (§ 31 Abs. 1 Nr. 5 StVollzG; vgl. LG Würzburg, Beschluss vom 25. Mai 2001 - StVK 370/01 -, StraFo 2002, S. 30 ).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
    Soweit er innerhalb der Antragsfrist des § 112 Abs. 1 StVollzG kein Hauptsacheverfahren angestrengt hat, kann ihm hierfür gemäß § 112 Abs. 2 StVollzG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 668/00, 2 BvR 849/00 -, StV 2002, S. 272; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage 2005, § 112 Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2004 - 1 Ws 12/04

    Strafvollzug: Anhalten von Schreiben des Strafgefangenen wegen Gefährdung des

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07
    Ausgehend von einer am Wortlaut der Klausel "oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt" orientierten Auslegung stellt sich auch die Frage einer Sperrwirkung für den Rückgriff auf andere Eingriffsvoraussetzungen wie die der Gefährdung des Vollzugsziels (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG; zum Anhalten von Schreiben unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Vollzugsziels vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 1995 - 2 BvR 1882/92 u.a. - ZfStrVo 1996, S. 111 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 Ws 12/04 -, ZfStrVo 2004, S. 374 f.) oder der möglichen Gefährdung der Eingliederung eines anderen Gefangenen (§ 31 Abs. 1 Nr. 5 StVollzG; vgl. LG Würzburg, Beschluss vom 25. Mai 2001 - StVK 370/01 -, StraFo 2002, S. 30 ).
  • BFH, 04.11.2008 - VII S 29/08

    Darlegung des Verfahrensmangels der Gehörsverletzung - Voraussetzungen für die

    Auf den Hinweis der Senatsgeschäftsstelle, dass die Darlegungen in der Antragsschrift den an die Begründung eines PKH-Antrags zu stellenden Anforderungen nicht genügen dürften, hat der Antragsteller mitgeteilt, dass der Inhalt dieses Schreibens zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (2 BvR 387/07 und 1 BvR 1807/07) sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften widerspreche.

    Die letztgenannte Ansicht hat das BVerfG in der weiteren vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung (BVerfG-Beschluss vom 6. März 2008 2 BvR 387/07, [...]) wiederholt.

  • OLG Koblenz, 05.01.2015 - 3 W 689/14

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im PKH-Verfahren

    Ist eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ungeklärt und ihre Beantwortung schwierig, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (in Anknüpfung an BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. März 2008 - 2 BvR 387/07 - zitiert nach [...]; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ff. = NJW 1991, 413 ff.; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 - NJW-RR 2003, 130 f. = MDR 2003, 109 f.; OLG Celle, Beschluss vom 15. August 2014 - 10 WF 42/14 - MDR 2014, 1105 f.).

    Ist eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ungeklärt und ihre Beantwortung schwierig, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. März 2008 - 2 BvR 387/07 - zitiert nach [...]; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ff. = NJW 1991, 413 ff.; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 - NJW-RR 2003, 130 f. = MDR 2003, 109 f.; OLG Celle, Beschluss vom 15. August 2014 - 10 WF 42/14 - MDR 2014, 1105 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 12 E 846/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts

    vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse 6. März 2008 - 2 BvR 387/07 -, juris Rn. 14, vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 -, juris Rn. 18 ff., und vom 30. Oktober 1991 - 1 BvR 1386/91 -, juris Rn. 8, m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2024 - 14 PA 130/23

    Assistenzhund; Eingliederungshilfe; Opferentschädigungsgesetz; PTBS

    Ferner darf Prozesskostenhilfe nicht versagt werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil dessen ausgehen wird, der um Prozesskostenhilfe nachsucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.3.2008 - 2 BvR 387/07 -, juris Rn. 14, u. v. vom 10.8.2001 - 2 BvR 569/01 -, juris Rn. 18 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 15 AS 905/09

    Anspruch von sich allein zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhaltenden

    Ein PKH-Antrag darf deshalb nicht mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (st. Rspr. d. BVerfG, vgl. z. B. Beschluss vom 06.03.2008, Az. 2 BvR 387/07 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 20.11.2014 - 7 WF 1000/14

    Verfahrenskostenhilfe nach Instanzende einer Familiensache

    Ist eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ungeklärt und ihre Beantwortung schwierig, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. März 2008 - 2 BvR 387/07 - zitiert nach Juris; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ff. = NJW 1991, 413 ff.; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 - NJW-RR 2003, 130 f. = MDR 2003, 109 f.; OLG Celle, Beschluss vom 15. August 2014 - 10 WF 42/14 - MDR 2014, 1105 f.).
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